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Rechtsfragen und Rechtsangelegenheiten

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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Apr 2014 11:30   Titel: Antworten mit Zitat

Mich freut es einfach, dass diese Masche keinen Erfolg hatte und du da gut rausgekommen bist
Anhand ihrer Reaktion konnte man ja wirklich zweifelsohne feststellen was das eigentliche Ziel war. ..
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Apr 2014 18:44   Titel: Antworten mit Zitat


$eanphilip hat folgendes geschrieben:

M. Eláno hat folgendes geschrieben:
Ich verfolg die Sache bislang ja eher nachlesend mit. Aber wenn ich so drüber nachdenke, fällt mir dazu echt nur eins ein: Lass gegenüber dem Typen im Rahmen des rechtlichen Möglichen und Sinnvollen so konsequent wie nur möglich das Riesenarschloch raushängen.


Das Problem ist, dass es noch mit weiterem zusätzlichen und nutzlosem Aufwand seitens offspring verbunden ist.

Der ganze zeitliche Aufwand jetzt, einschließlich Telefonaten mit München Ticket, sowie die Anspannung der Nerven, machen das ganze jetzt schon zu einem Minusgeschäft (abgesehen davon, dass der Käufer die Karten unter OP bekommen hat). Er wird froh sein, wenn die Geschichte endlich vorbei ist. Ginge mir auch so.


Das ist immer wieder das Traurige daran. Aber man muss sich dann einfach eingestehen, dass der Rechtsweg, so sehr es die Schabe am anderen Ende auch verdient hätte, einfach nur einen unermesslichen Aufwand für einen selbst bedeutet - und ein gewisses Risiko.

Auch wenn für uns hier zu 99% klar ist, dass da ein Betrugsversuch gescheitert ist (Grats dazu! ) und die Person es verdient hätte, mit aller juristischen Härte angegangen zu werden, bleibt die Frage: Ist die Genugtuung Aufwand und Restrisiko wert?

Meines Erachtens nein. Galle runterschlucken, abhaken, weitermachen!

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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Apr 2014 18:52   Titel: Antworten mit Zitat

Also der Aufwand bei einem Prozess hielte sich doch sehr in Grenzen.

Ab zum Anwalt und dem nur die Nachweise aufn Tisch hauen, der macht den kompletten Rest, man muss ja nichtmal zur Verhandlung hin.

Kostenlos ist es natürlich auch, weil der Gegner zahlt, wenn man im Recht ist.
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Apr 2014 19:24   Titel: Antworten mit Zitat

Und wer streckt, sofern nicht rechtsschutzversichert (und auch da oft mit SB) den Anwalt vor? Welcher Anwalt freut sich ob des geringen Streitwertes? Was ist, wenn bei der Gegenseite nichts zu holen ist?

Außerdem lässt sich der Betrug nicht nachweisen. In dubio pro reo.

Mir wäre meine Zeit dafür zu schade. Hut ab, für jeden der das anders sieht.
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Apr 2014 21:06   Titel: Antworten mit Zitat

@ tho:

Als StPO Laie:
Bei einer Strafsache gilt doch der Amtsermittlungsgrundsatz. Da bist du doch, wenn du eine Anzeige stellst, gar nicht in der Beweispflicht. Meines Erachtens musst du doch nur als Zeuge mitwirken.

Das Risiko dürfte doch in einem Strafprozess für offspring gleich null sein. Nur in einem Zivilprozess müsste er sein Klagebegehren auch beweisen können. Oder irre ich mich da?

Ich wäre schon drei Mal zur Polizei gelaufen
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Apr 2014 21:34   Titel: Antworten mit Zitat


Megget hat folgendes geschrieben:

Ich wäre schon drei Mal zur Polizei gelaufen

Nichtmal nötig. Anzeige online bequem vom Stuhl aus.
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Gast





BeitragVerfasst am: 28 Apr 2014 18:06   Titel: Antworten mit Zitat

Hab den Thread mal ein bisschen umfunktioniert. Ein bisschen allgemeiner, sodass man auch über Alltagskuriositäten im Zusammenhang mit dem Thema Recht diskutieren kann.


Wegen negativer Amazonbewertung: Händler verklagt Kunden auf 70.000 Eur Schadensersatz

Interessante Geschichte. Bin gespannt wie es ausgeht.
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TomBVB
Moderator
Moderator 

Anmeldungsdatum: 02.04.2006
Beiträge: 8290
BeitragVerfasst am: 28 Apr 2014 18:16   Titel: Antworten mit Zitat

Das würde den Onlineversandel sowie die Bewertungen u.U. gänzlich auf den Kopf stellen, sollte die Firma damit durchkommen.
_________________
Dedê - DANKE!
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Gast





BeitragVerfasst am: 28 Apr 2014 20:23   Titel: Antworten mit Zitat

Kann und wird nichts geben.

Wenn der Verkäufer etwas hätte erreichen wollen hätte er Amazon verklagen müssen, nicht den Käufer/Bewerter.

Das Verhalten des Verkäufers gegenüber des Kunden war aber auch selten dämlich und ich kann die Kontosperrung durchaus nachvollziehen.

Das ist ja das lustige an dem Fall. Der Anwalt des Klägers will hier 10 Schritte zurückgehen und die Bewertung für die Sperrung verantwortlich machen. Was absolut nicht der Fall ist. Das Verhalten des Verkäufers gegenüber des Kunden war der Grund (man darf Kunden nicht unter Druck setzen).

Die Bewertung ist inhaltlich völlig in Ordnung wenn es so abgelaufen ist das der Verkäufer sich nicht gemeldet hat und damit ist die Drohung + Unterlassungserklärung einfach nur daneben.
Da sollte sich der Verkäufer an die eigene Nase packen ob da alles so lief wie es sein sollte.

Das mit der Bedienungsanleitung kann man so sehen oder einfach so, dass die Anleitung für den Käufer unverständlich war - beweise mal das Gegenteil, have fun.
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Gast





BeitragVerfasst am: 29 Apr 2014 00:04   Titel: Antworten mit Zitat

Kurzer Zwischenstand zu meinem Fall:

Nach 2-3 Telefonaten mit MünchenTicket sind Kopien der Tickets am Samstag bei mir gelandet.

Hab dann dem Käufer nochmal geschrieben (natürlich alles über ebay), dass ich Kopien der Ticktes bekomm mit dem Aufdruck "duplikat" und dass man nur mit diesen Tickets in die Veranstaltung kommt. Hab mir dann über ebay auch nochmal die Adresse geben lassen und gleich vermerkt, dass die Tickets wieder unter Zeugen verpackt werden. Heute Nachmittag wurde dann versichert versandt. Jetzt bin ich mal gespannt. Geh jetzt davon aus, dass ich jetzt Ruhe hab und auch mein Geld von paypal wiederbekomm. Die die Kohle zwar nicht vom Bankkonto zurückgebucht haben, allerdings habens mir das vom paypal Konto abgezogen bzw "einbehalten".
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Gast





BeitragVerfasst am: 29 Apr 2014 07:27   Titel: Antworten mit Zitat


dethiel hat folgendes geschrieben:

Wenn der Verkäufer etwas hätte erreichen wollen hätte er Amazon verklagen müssen, nicht den Käufer/Bewerter.


Daran wird's spätestens scheitern denk ich. Das der Kunde seinen Unmut äussert ist legitim, das er Amazon auf den Verhalten des Verkäufers hinweist ebenfalls.
Für die Sperrung und die etwaigen Einbußen ist dann allerdings Amazon verantwortlich. Der erste logische Schritt wäre wohl gewesen gegen die Sperrung vorzugehen um die 13.000 Euro zurück zu bekommen.
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Gast





BeitragVerfasst am: 29 Apr 2014 08:52   Titel: Antworten mit Zitat


Megget hat folgendes geschrieben:
@ tho:

Als StPO Laie:
Bei einer Strafsache gilt doch der Amtsermittlungsgrundsatz. Da bist du doch, wenn du eine Anzeige stellst, gar nicht in der Beweispflicht. Meines Erachtens musst du doch nur als Zeuge mitwirken.

Das Risiko dürfte doch in einem Strafprozess für offspring gleich null sein. Nur in einem Zivilprozess müsste er sein Klagebegehren auch beweisen können. Oder irre ich mich da?

Ich wäre schon drei Mal zur Polizei gelaufen


Also generell kann man sich natürlich wegen falscher Verdächtigung oder ähnlichem verdächtig machen, aber das kommt hier natürlich nciht in Frage.

Allerdings ist das nen Fall, den der Staatsanwalt innerhalb von Sekunden einstellt, weil ja nix beweisbar ist.
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Gast





BeitragVerfasst am: 29 Apr 2014 09:40   Titel: Antworten mit Zitat


offspringe hat folgendes geschrieben:
Kurzer Zwischenstand zu meinem Fall:

Nach 2-3 Telefonaten mit MünchenTicket sind Kopien der Tickets am Samstag bei mir gelandet.

Hab dann dem Käufer nochmal geschrieben (natürlich alles über ebay), dass ich Kopien der Ticktes bekomm mit dem Aufdruck "duplikat" und dass man nur mit diesen Tickets in die Veranstaltung kommt. Hab mir dann über ebay auch nochmal die Adresse geben lassen und gleich vermerkt, dass die Tickets wieder unter Zeugen verpackt werden. Heute Nachmittag wurde dann versichert versandt. Jetzt bin ich mal gespannt. Geh jetzt davon aus, dass ich jetzt Ruhe hab und auch mein Geld von paypal wiederbekomm. Die die Kohle zwar nicht vom Bankkonto zurückgebucht haben, allerdings habens mir das vom paypal Konto abgezogen bzw "einbehalten".


da hoffe ich mal ganz stark für dich mit, wirklich koscher kommt mir der sachverhalt an der stelle nämlich nicht vor, dass du verschickt hast, paypal aber dein geld zurückhält.

muss aber sagen, dass ich mich an der stelle nicht gut genug auskenne, ist nur ein bauchgefühl. befürchte es hängt jetzt von deinem gegenüber ab, ob du das geld bekommst.
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Gast





BeitragVerfasst am: 29 Apr 2014 12:04   Titel: Antworten mit Zitat

http://www.express.de/koeln/ordnungsamt-stresst-riesen-wirbel-um-blaues-schaf-in-ehrenfeld,2856,26954298.html

Gerade im ZDF gesehen... Rechtslage ist klar, manche Leute sind einfach nur beschränkt.
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Gast





BeitragVerfasst am: 25 Jun 2014 12:29   Titel: Antworten mit Zitat

ich mal wieder

Folgendes:
Sonntag Abend hat mich mein Mitbewohner gebeten den Wagen seiner Mutter um zu parken (er ist für 4 Tage nach Brüssel gefahren), sobald ich die zeit dazu habe.( er stand mehr als ungünstig ) Gestern Abend hab ich dann eine Parklücke gesehen, die war zwar eng, aber am ende hatte ich eine Handbreit platz nach hinten und nacht vorne einen Finger. Heute mittag schreibt er mir er hätte einen Anruf von der Polizei bekommen, wegen Unfallflucht. Kurze zeit später standen die Herrschaften bei mir auf der Matte und wollte eine Aussage, die hab ich ihnen dann auch gegeben und ihnen gesagt wie es war, jetzt sagen die die Stoßstange des wagen vor mir wäre eingedellt und die von "meinem" auch ein bisschen und tatsächlich ist da was zu sehen.
Sprich die Anzeige läuft jetzt gegen mich! Was nun? Zum Anwalt, abwarten und Tee trinken und was ganz anderes?

Meine Variante des Tathergangs ist: Der Typ wollte ausparken und ist beim Rückwärtsfahren gegen "meinen" Wagen gekommen.

vielen dank schon mal für eure Ratschläge
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Gast





BeitragVerfasst am: 25 Jun 2014 12:57   Titel: Antworten mit Zitat

Gibst du Unterricht? Vorne nen Finger breit Platz und und hinten ne Hand? Spricht du hast das Auto mit unter 15cm Luft eingeparkt?

Unfallflucht ist immer ekelig, da gibt's immer wieder findige Menschen die dir Zeugs anhängen. Ich würde mich beraten lassen, ohne Anwalt geht da mMn nix.
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Gast





BeitragVerfasst am: 25 Jun 2014 13:01   Titel: Antworten mit Zitat

Ist meiner Schwester so ähnlich mal passiert, die hatte aber das Glück, dass als die Polizei eintraf sich auch ein Zeuge meldete um den (eigentlichen) Verursacher (der ihr das anhängen wollte) für die Ehrlichkeit die Polizei anzurufen loben wollte...

Rechtsschutz --> Anwalt -->Alles versuchen.

So rum hast du zwar wahrscheinlich die Arschkarte, aber ohne Anwalt geht erst recht nichts.
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Gast





BeitragVerfasst am: 25 Jun 2014 13:07   Titel: Antworten mit Zitat

Anwalt aufjedenfall aber die Unfallflucht wirste wohl loswerden.

1. Haste das Auto stehen gelassen
2. Minimale Schäden die man nicht unbedingt mitbekommen muss

Unfallflucht isses nämlich nur dann wenn du es mitbekommen hast und jeder hätte wohl entweder direkt die Polizei gerufen oder wäre dann nicht in der Parklücke stehen geblieben.

Sobald das fallen gelassen wurde dürfte es ein Fall für deine Versicherung sein...
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Gast





BeitragVerfasst am: 25 Jun 2014 13:11   Titel: Antworten mit Zitat


DonBrot hat folgendes geschrieben:

Unfallflucht isses nämlich nur dann wenn du es mitbekommen hast und jeder hätte wohl entweder direkt die Polizei gerufen oder wäre dann nicht in der Parklücke stehen geblieben.


Nur weil man bei 15cm Spielraum in eine Lücke rein kommt heisst das noch lange nicht das man auch wieder raus kommt ohne was kaputt zu machen
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Gast





BeitragVerfasst am: 25 Jun 2014 15:23   Titel: Antworten mit Zitat


F360 hat folgendes geschrieben:

DonBrot hat folgendes geschrieben:

Unfallflucht isses nämlich nur dann wenn du es mitbekommen hast und jeder hätte wohl entweder direkt die Polizei gerufen oder wäre dann nicht in der Parklücke stehen geblieben.


Nur weil man bei 15cm Spielraum in eine Lücke rein kommt heisst das noch lange nicht das man auch wieder raus kommt ohne was kaputt zu machen


So'n Hymen wird halt schon mal in Mitleidenschaft genommen.
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Gast





BeitragVerfasst am: 26 Jun 2014 12:25   Titel: Antworten mit Zitat

Ich werd jetzt erstmal warten bis die Anzeige schriftlich ins Haus kommt und dann zum Anwalt gehen bzw mich um Deckung meiner Rechtsschutz kümmern.
Das verrückte ist an beiden autos ist kaum was zu sehen und das Auto vom Unfall gegebner ist ein min 15 Jahre alter zerkratzet und verbeulter Hundayi

@F
wenn man Parksensoren hat und ein bisschen Übung in der Stadt mit kleinen Lücken hat kommt (fast) überall rein und auch wieder raus.
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BeitragVerfasst am: 26 Jun 2014 13:28   Titel: Antworten mit Zitat


DRlZZY hat folgendes geschrieben:

@F
wenn man Parksensoren hat und ein bisschen Übung in der Stadt mit kleinen Lücken hat kommt (fast) überall rein und auch wieder raus.


Hab ne Rückfahrkamera und Sensoren und trotzdem hab ich nicht die Muße bei 15cm Luft einzuparken.
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Gast





BeitragVerfasst am: 26 Jun 2014 14:12   Titel: Antworten mit Zitat

vielleicht war es auch ein bisschen mehr als 15cm..
Aber hier ist die Parkplatzsituation echt kacke und die Karre stand jetzt schon zwei Tage ohne Knölchen im Halteverbot (eig ein Wunder!) da hab ich beim Nachhause kommen die Lücke gesehen und dachte mir könnte passen. Hats dann ja auch
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Gast





BeitragVerfasst am: 7 Jul 2014 12:08   Titel: Antworten mit Zitat

Servus!

Ich hab über Facebook einen funktionsfähigen Kühlschrank (RedBull Dose) für 70€ verkauft. Der Kühlschrank lief ein paar Tage vorher, als der Käufer ihn bei mir abgeholt hat.

Ich hab ihm am selben Abend dann nochmal per Whatsapp geschrieben, ob alles passt usw... . Er schrieb dann, dass er ihn noch nicht ausprobiert hätte.

Gestern - nach zwei Wochen - hat er mich angerufen, dass der Kühlschrank bei seinem Kumpel zudem er die Kühldose 100km gefahren hat schon drei Stunden am Netz hängt und nicht kühlt.

Jetzt meint er, er bringt mir die Dose wieder und er will sein Geld zurück haben. Aber ich seh das nicht ein.

Kann er irgend etwas gegen mich machen, mit dem er durchkommen würde??

Wir haben sogar Zeugen das der Kühlschrank gelaufen ist und ich nehm doch nicht ein kaputtes Teil zurück...
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Gast





BeitragVerfasst am: 7 Jul 2014 12:39   Titel: Antworten mit Zitat

Ganz schnell, muss gleich los, kann morgen genauer schreiben:

Wenn Du unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft hast, kann er eh nichts machen.

Wenn Du Zeugen hast, dass der Kühlschrank bei Übergabe blendend gab, ist das auch gut.

Also frag ihn mal nach seiner Meinung, unter welchen rechtlichen Gesichtspunkten er der Meinung ist, was wiederbekommen zu müssen?
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