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Rechtsfragen und Rechtsangelegenheiten

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Gast





BeitragVerfasst am: 7 Jul 2014 18:28   Titel: Antworten mit Zitat

Hast du gesehen wie er den transportiert hat? Kühlschränke darf man ja nicht einfach so ins Auto packen, wegen dem Kühlmittel etc. sollten die aufrecht transportiert werden. Wäre also möglich das durch seinen Transport das Ding in Dutt gegangen ist.
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Gast





BeitragVerfasst am: 7 Jul 2014 18:34   Titel: Antworten mit Zitat


thojacko hat folgendes geschrieben:
Ganz schnell, muss gleich los, kann morgen genauer schreiben:

Wenn Du unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft hast, kann er eh nichts machen.

Wenn Du Zeugen hast, dass der Kühlschrank bei Übergabe blendend gab, ist das auch gut.

Also frag ihn mal nach seiner Meinung, unter welchen rechtlichen Gesichtspunkten er der Meinung ist, was wiederbekommen zu müssen?


Über die Gewährleistung haben wir überhaupt nichts ausgemacht. Es gibt ja nicht mal nen Vertrag.
Die Zeugen hab ich auch, dass er bei mir einwandfrei funktiniert hat.



whisky0882 hat folgendes geschrieben:
Hast du gesehen wie er den transportiert hat? Kühlschränke darf man ja nicht einfach so ins Auto packen, wegen dem Kühlmittel etc. sollten die aufrecht transportiert werden. Wäre also möglich das durch seinen Transport das Ding in Dutt gegangen ist.


Ich hab nur gesehen, wie er ihn von mir geholt hat. Aber nicht wie er ihn zu seinem Kumpel gebracht hat, der 100km weg ist.
Wenn der Kühlschrank heute noch nicht kühlt, wollte er sich nochmal bei mir melden. Bis jetzt kam allerdings noch kein Anruf.
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Gast





BeitragVerfasst am: 7 Jul 2014 18:54   Titel: Antworten mit Zitat

Rein aus meinem Privatrechts-Wissen (1 Modul im letzten Semester) heraus würde ich sagen, dass ein Sachmangel gemäß §434 BGB hier nicht vorlag und der Typ dir nichts kann.


Zitat:
§434 (1) S.1 BGB: Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte.

§446 S.1 BGB: Mit der Übergabe der Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.
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Gast





BeitragVerfasst am: 8 Jul 2014 09:44   Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Ihr nichts ausgemacht habt, dann hat er von Dir zwei Jahre Gewährleistung (ungleich Garantie!) bekommen, weil das nunmal der gesetzliche Regelfall ist. Deswegen beim Privatverkauf immer ausschließen.

Mit dem Rest hat Donkel Recht. Grundsätzlich muss der Kühlschrank defekt gewesen sein, als Du ihn übergeben hast, da ist auch der Käufer beweispflichtig. Wenn der allerdings nachweisen kann, dass er angemessen transportiert wurde und direkt nicht funktionierte, kommst Du in die sekundäre Beweislast und deswegen wäre es gut, entsprechende Zeugen zu haben.

Ich drück Dir erstmal die Daumen, dass es sich so aufklärt
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Gast





BeitragVerfasst am: 8 Jul 2014 16:43   Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank euch allen für die Hilfe.

Er hat sich bisher nicht mehr gemeldet und ich ruf ihm bestimmt nicht nach. Er hat gemeint wenn der Kühlschrank bis gestern nicht kühlen sollte, dann meldet er sich nochmal. Wie gesagt, bis jetzt noch kein Anruf. Hoffentlich bleibts auch dabei!

Danke nochmal!!!
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Gast





BeitragVerfasst am: 8 Jul 2014 19:27   Titel: Antworten mit Zitat

inb4 man kann den Kühlschrank regeln und der stand auf 0....
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Gast





BeitragVerfasst am: 8 Jul 2014 20:42   Titel: Antworten mit Zitat


dethiel hat folgendes geschrieben:
inb4 man kann den Kühlschrank regeln und der stand auf 0....


inb4?
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Gast





BeitragVerfasst am: 8 Jul 2014 20:49   Titel: Antworten mit Zitat


perg28 hat folgendes geschrieben:

dethiel hat folgendes geschrieben:
inb4 man kann den Kühlschrank regeln und der stand auf 0....


inb4?


Edit: Das gibt es wirklich...

http://de.urbandictionary.com/define.php?term=inb4
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Jul 2014 01:18   Titel: Antworten mit Zitat

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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Jul 2014 11:50   Titel: Antworten mit Zitat

Weiss jemand ob (generell) und ab wann es rechtens ist, ein Inkasso Büro einzuschalten?

Mein Bruder hat sich im Netz bei einem "Pseudo" Social Network angemeldet, die AGB natürlich nicht richtig durchgelesen und jetzt eine Mail bekommen, die Anmeldung kostet 50 ,- € im Jahr.

Diese wurde ignoriert, jetzt kam ein Brief von einer Inkasso Firma
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Jul 2014 11:59   Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube nicht, dass es dafür eine Vorschrift gibt. Allerdings hat jedes seriöse Abzockunternehmen das was auf sich hält sein eigenes Inkassobüro und im Regelfall auch nen windigen Haus und Hof Rechtsverdreher dessen Studium nicht zu einem vernünftigen Job reicht.

Eine Suche kurze Suche im Internet reicht aus um sich von dem Laden ein Bild zu machen. Diverse Verbraucherzentralen bieten da Vordrucke und Tipps.
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Krizzzz
Europameister
Europameister 

Anmeldungsdatum: 15.05.2011
Beiträge: 3396
BeitragVerfasst am: 9 Jul 2014 12:04   Titel: Antworten mit Zitat


j.dorian02 hat folgendes geschrieben:


Mein Bruder hat sich im Netz bei einem "Pseudo" Social Network angemeldet,


Sogar ein spezielles Social Network: Dating-Seite,oder?
_________________
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Jul 2014 13:57   Titel: Antworten mit Zitat

Google mach nach der Firma dann sieht man meist was da abläuft!
Meist sind das alles leere Drohungen, die dadurch Erfolg haben, dass immer ein paar % der angeschriebenen zahlen!

Und da ich nicht neugierig bin: Um was geht es genau?
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Jul 2014 15:09   Titel: Antworten mit Zitat

Die Seite wäre interessant/wichtig. zu 99% sind solche Forderungen nicht rechtens wenn derjenige der bestellt nicht total doof (oder geil ) ist.

Ansonsten ein Tipp für's leben. Forderungen anderer ignoriert man nicht, man widerspricht ihnen. Die Straussentaktik mit dem Kopf innen Boden hat in solchen Dingen selten Erfolg. Und wenn du Pech hast (oder dich falsch verhältst/garnichts machst) bekommst du dafür auch nen Eintrag in deine Schufa.

Wie gesagt um genaueres zur Rechtsmäßigkeit der Forderung sagen zu können brauchen wir die Seite wo sich angemeldet wurde.

edit:

Zitat:
Weiss jemand ob (generell) und ab wann es rechtens ist, ein Inkasso Büro einzuschalten?

Klar, wenn jemand seinen Forderungen nach (nachgewiesenem) Verzug nicht nachgekommen ist.
Bzw. kann er das auch direkt machen, muss aber dann diese Kosten selber tragen.

heißt die Mahnung die ihr/du/er ignoriert habt wird, so vermute ich (oder war es wirklich ein Einschreiben das ihr/du/er ignoriert habt?), nicht ausreichen. Bedeutet die Inkassogebühren müsst ihr nicht tragen. Aber die Forderung steht trotzdem noch im Raum. und die sind vermute ich nicht rechtsgültig weshalb ihr dem Inkassobüro mit Widerspruch der Forderung aus Grund X antworten solltet, dazu eine email an die Seite mit dem gleichen Inhalt und der Aufforderung um Löschung aller Daten.

Gründe kann man/ich dir hier nennen, wenn du die Seite nennst.

Auch möchte ich nicht ausschließen, dass die Forderung doch rechtmäßig ist, da ich die Seite nicht kenne.
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Jul 2014 19:33   Titel: Antworten mit Zitat


F360 hat folgendes geschrieben:
Ich glaube nicht, dass es dafür eine Vorschrift gibt. Allerdings hat jedes seriöse Abzockunternehmen das was auf sich hält sein eigenes Inkassobüro und im Regelfall auch nen windigen Haus und Hof Rechtsverdreher dessen Studium nicht zu einem vernünftigen Job reicht.

Eine Suche kurze Suche im Internet reicht aus um sich von dem Laden ein Bild zu machen. Diverse Verbraucherzentralen bieten da Vordrucke und Tipps.


Sollten oder mussten solche kostenpflichtige Seiten nicht darauf hinweisen und das relativ deutlich. Hat doch vor 1-2 Jahren mal eine Änderung dahingegehend gegeben, oder es sollte eine geben.
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Jul 2014 21:27   Titel: Antworten mit Zitat


whisky0882 hat folgendes geschrieben:

Sollten oder mussten solche kostenpflichtige Seiten nicht darauf hinweisen und das relativ deutlich. Hat doch vor 1-2 Jahren mal eine Änderung dahingegehend gegeben, oder es sollte eine geben.

Exakt. Deshalb würde ich mir gern die Seite mal anschauen.
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Gast





BeitragVerfasst am: 10 Jul 2014 07:38   Titel: Antworten mit Zitat

j.dorian02 hat ja die Inkassofirma im Startpost angegeben.

http://www.culpa-inkasso.de/DE/

Wenn man da im Internet was zu liest dann sieht man, dass da was faul ist. Ich schätze mal, dass eine Mahnung per Mail kam und die kann man ja mal übersehen. Danach kommt dann der Brief um den Leuten noch mal Druck zu machen. Die Kosten waren auf der betroffenen Internetseite wahrscheinlich gut versteckt und ein rechtsgültiger Vertrag somit zweifelhaft -.-
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Gast





BeitragVerfasst am: 10 Jul 2014 08:18   Titel: Antworten mit Zitat


whisky0882 hat folgendes geschrieben:

F360 hat folgendes geschrieben:
Ich glaube nicht, dass es dafür eine Vorschrift gibt. Allerdings hat jedes seriöse Abzockunternehmen das was auf sich hält sein eigenes Inkassobüro und im Regelfall auch nen windigen Haus und Hof Rechtsverdreher dessen Studium nicht zu einem vernünftigen Job reicht.

Eine Suche kurze Suche im Internet reicht aus um sich von dem Laden ein Bild zu machen. Diverse Verbraucherzentralen bieten da Vordrucke und Tipps.


Sollten oder mussten solche kostenpflichtige Seiten nicht darauf hinweisen und das relativ deutlich. Hat doch vor 1-2 Jahren mal eine Änderung dahingegehend gegeben, oder es sollte eine geben.


Was sie müssen und was sie tun sind 2 Paar Schuhe. Mittlerweile machen die das gerne so, dass die für eine gewisse Zeit die Preise irgendwo verstecken und bei einer Anzahl von X Anmeldungen die Homepage so anpassen das sie dem Gesetz genügt. Kaum einer macht sich Screenshots von der Seite. Geht man denn später auf die Seite und sieht den deutlichen Kostenhinweis zweifelt man zuerst an sich selbst und schenkt der Forderung noch eher glauben.

Glücklicherweise kann man die Namen der Beteiligten idR sehr einfach überprüfen. Und das o. g. Inkassobüro ist halt in einige solcher Machenschaften verwickelt.

Es gibt auch ein billig Stromanbieter in Düsseldorf mit einem Kundencenter in Chemnitz (oder wars Leipzig?) dessen Inhaber zufällig auch der Geschäftsführer des Inkassounternehmens ist welches für den Anbieter versucht einzutreiben. Dran hängen tut da auch eine Anwaltskanzlei die nur über eine kostenpflichte Hotline erreichbar ist und Mahnungen verschickt die so falsch sind das manche Kunden Mahnungen bekommen weil sie lt. Schreiben Guthaben haben, welches sie zahlen sollen
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Gast





BeitragVerfasst am: 10 Jul 2014 08:52   Titel: Antworten mit Zitat

Bei solchen Dingen reicht meistens ein gang zum Bürgerbüro (oder wie das heißt). Die setzen ein Schreiben auf, beziehen sich auf irgendeinen Formfehler in den AGBs der Seite und du hast Ruhe. Hab es schon oft mitbekommen. Alles kostenlos.
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Gast





BeitragVerfasst am: 10 Jul 2014 09:15   Titel: Antworten mit Zitat


.Kickers. hat folgendes geschrieben:
Bei solchen Dingen reicht meistens ein gang zum Bürgerbüro (oder wie das heißt). Die setzen ein Schreiben auf, beziehen sich auf irgendeinen Formfehler in den AGBs der Seite und du hast Ruhe. Hab es schon oft mitbekommen. Alles kostenlos.


Was du meinst sind die Verbraucherzentralen und die Schreiben kannst du idR, gerade bei größeren Dingen, einfach downloaden weil sie auf den Homepages zur Verfügung gestellt werden.
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Gast





BeitragVerfasst am: 29 Jul 2014 11:59   Titel: Antworten mit Zitat


DRlZZY hat folgendes geschrieben:
ich mal wieder

Folgendes:
Sonntag Abend hat mich mein Mitbewohner gebeten den Wagen seiner Mutter um zu parken (er ist für 4 Tage nach Brüssel gefahren), sobald ich die zeit dazu habe.( er stand mehr als ungünstig ) Gestern Abend hab ich dann eine Parklücke gesehen, die war zwar eng, aber am ende hatte ich eine Handbreit platz nach hinten und nacht vorne einen Finger. Heute mittag schreibt er mir er hätte einen Anruf von der Polizei bekommen, wegen Unfallflucht. Kurze zeit später standen die Herrschaften bei mir auf der Matte und wollte eine Aussage, die hab ich ihnen dann auch gegeben und ihnen gesagt wie es war, jetzt sagen die die Stoßstange des wagen vor mir wäre eingedellt und die von "meinem" auch ein bisschen und tatsächlich ist da was zu sehen.
Sprich die Anzeige läuft jetzt gegen mich! Was nun? Zum Anwalt, abwarten und Tee trinken und was ganz anderes?

Meine Variante des Tathergangs ist: Der Typ wollte ausparken und ist beim Rückwärtsfahren gegen "meinen" Wagen gekommen.

vielen dank schon mal für eure Ratschläge


SO ich hab heute einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen, verfahren nach §170 Absatz 2 eingestellt.
So weit so gut, nur wie sieht die Nummer jetzt mit der Versicherung aus? Angeblich liegt am "Unfallgegner" ein Schaden von 1.00€ vor (was ich bei der Karre zwar bezweifele) aber die Forderung steht ja nun erstmal in Raum.
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Gast





BeitragVerfasst am: 29 Jul 2014 12:57   Titel: Antworten mit Zitat

Das klären schlimmstenfalls die Richter. Wenn das Verfahren eingestellt wurde, dann wohl am ehesten weil sich nicht feststellen lässt wer der Verursacher ist. Sprich die Versicherungen können wohl auch nicht festlegen wer geschädigter und wer Verursacher ist.
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Gast





BeitragVerfasst am: 29 Jul 2014 21:18   Titel: Antworten mit Zitat

Moin Moin,

'n Kumpel kam heute mit untenstehender Rechtsfrage bei mir an, ich hab allerdings natürlich nur Laienwissen.
Da hier aber ja der ein oder andere Fachmann rumläuft, dachte ich mir, ich trage die Frage mal weiter. Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass er da Möglichkeiten hat, nur wie genau diese aussehen, weiß ich nicht.

Wäre super, wenn hier jemand weiterhelfen könnte. Vielen Dank!


Zitat:
mir wurde vom jobcenter der agentur für arbeit ne eingliederungsvereinbarung für ein bewerbungstrainingsprogramm der Agentur hingehalten. vierseitiger vertrag. ich sollte das eben unterschreiben und hatte nur zeit, den zu überfliegen, dabei wurde mir die ganze zeit gesagt und suggeriert, ich MÜSSE den unterschreiben, um anspruch aufs ALG II zu haben.
in der hitze des gefechts, quasi, habe ich das eben unterschrieben, da ich es halt nicht besser wusste und dachte, dass es so seine richtigkeit hat.

das problem dabei ist jetzt, dass ich jetzt erfuhr, dass dieser vertrag komplett losgelöst von meinem anspruch aufs ALG II existiert und ich ihn nicht hätte unterschreiben MÜSSEN.
kann ich da jetzt noch gegen den vertrag angehen, da ich ihn unter vorspielung falscher tatsachen unterschrieben habe?


(falls das wichtig ist, der Background: abgeschlossene Ausbildung, gerade sein Abi nachgeholt (Prüfungen gerade erst gehabt) und wird voraussichtlich ab dem WiSe studieren)
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Gast





BeitragVerfasst am: 30 Jul 2014 15:06   Titel: Antworten mit Zitat

Ebenfalls ne Frage.

Was passiert wenn ich mich krank melde, aber keinen Krankenschein abgebe? Da ich Fitnesstrainer bin und dadurch keine Kurse leiten kann habe ich angst das mich mein Betrieb auf Schadensersatz oder Ähnliches verklagen könnte wenn ich keinen Krankenschein abgebe.
Punkt ist nämlich, dass ich zum 04.08 gekündigt habe (heißt das, dass ich am 04.08 dann noch arbeiten müsste?) und man einen Krankenschein ja innerhalb von 3 Tagen abgeben soll. Jetzt habe ich mit Heute ja nur noch 4 Arbeitstage (Samstag inklusive) und frage mich ob es nötig ist zum arzt zu gehen. Habe keine lust wieder stundenlang beim arzt zu warten für nen Krankenschein wenn ich weiß das ich "nur" nen Magen Darm Virus habe und der in der Regel nach 3-4 Tagen weg ist.


Können die mich dann irgendwie belangen oder sollte ich dann doch einfach lieber zum arzt?
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Gast





BeitragVerfasst am: 30 Jul 2014 16:47   Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiß nicht, wie das generell rechtlich ist. Aber ich muss spätestens mit 3. Krankheitstag das Attest einreichen sonst hab ich richtig Feuer in der Bude!

Und zum Ende einer Beschäftigung würde ich erst recht nicht ohne Attest, also unentschuldigt fehlen. Das stößt richtig übel auf - und man sieht sich immer zweimal im Leben. Mal ganz unabhängig vom rechtlichen Rahmen...
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