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Wertminderung bei Unfallwagen

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Gast





BeitragVerfasst am: 21 Dez 2004 23:20   Titel: Antworten mit Zitat

so, ich hatte vor ein paar wochen einen unfall (unfallgegner hatte schuld). die versicherung des anderen hat alles wunderbar abgewickelt (auch mietwagen und so bezahlt).
dann hab ich einen brief geschreiben, daß ich eigentlich noch geld für die wertminderung bekomme, da ich ja im falle des weiterverkaufs den wagen als unfallwagen deklarieren muß!
der gutachter der versicherung hat den wiederbeschaffungswert des wagens auf 14000€ angesetzt, doch nun bekomme ich nur 350€ wertminderung!das kommt mir ein bißchen wenig vor!was denkt ihr?
ich meine, wenn ich einen wagen ohne unfall für 14000 sehe nehm ich doch lieber den als den gleichen mit unfall für 13650!
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Gast





BeitragVerfasst am: 21 Dez 2004 23:52   Titel: Antworten mit Zitat

Also die Wertminderung ist ok, die ist meistens in diesem drehrum... Der wiederbeschaffungswert ist übrigens immer höher als der eigentlich gebracuhtwagenpreis für dein wagen. Ich glaube auch das die wertminderung festgelegt sind.
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Dez 2004 10:22   Titel: Antworten mit Zitat

Da gibt es solche Tabellen bei den Versicherungen. Und die beruhen auf Gerichtsurteile, insofern kann man da wohl wenig machen...
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Dez 2004 10:34   Titel: Antworten mit Zitat

Mal als Frage, mußte an dem Wagen irgendwie was am Rahmen oder ähnliches gemacht werden?
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Dez 2004 11:06   Titel: Antworten mit Zitat

nö, soweit ich weiß, gilt ein wagen an dem der rahmen verzogen ist als totalschaden.
reparatur hat so 5500.- gekostet!
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Dez 2004 13:25   Titel: Antworten mit Zitat

Auch die Definition "Unfallfahrzeug" erfordert nen wenig mehr als einfach nur nen Unfall.
Weiß jetzt nicht ganz genau ab wann das ist, aber ich glaube das ist erst ab bestimmten Reparaturmaßnahmen.
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Dez 2004 14:03   Titel: Antworten mit Zitat

robstar hat recht.

der wagen gilt erst als "unfallwagen", wenn tragende teile des Fahrzeuges ersätzt werden mussten.
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Dez 2004 16:41   Titel: Antworten mit Zitat


Zitat:

Henq schrieb am 2004-12-22 14:03 :
robstar hat recht.

der wagen gilt erst als "unfallwagen", wenn tragende teile des Fahrzeuges ersätzt werden mussten.


Danke, ich war mir da nicht mehr so sicher.
Und da das fast nie passiert, gibt es auch kaum Unfallfahrzeuge
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Dez 2004 18:15   Titel: Antworten mit Zitat

komisch aber bei sonen tv-tests gehen sie doch immer mit sonem lacktester über den lack und schauen nach ob was ausgebessert wurde, und bschwehren sich dann wenn der wagen nicht als unfallwagen deklariert wurde!
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