Was ich auf jeden Fall noch einbauen würde, ist die aktuelle Entscheidung des BVerfG zur Sitzverteilung im Vermittlungsausschuss:
Siehe dazu 2 BvE 3/02 oder zusammenfassend
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=132325&docClass=NEWS&from=HP.0110
Das ist sehr wichtig, da die Union durch die Wahlerfolge 2003 auf der Bundesratsseite im Vermittlungsausschuss eine Mehrheit errungen hat und nach der Entscheidung des BVerfG auf der Bundestagsseite im Vermittlungsausschuss ein Patt herzustellen ist (je 7 Personen für die SPD und die Union und je eine für die FDP und die Grünen im Gegensatz zu momentan 8:6:1:1). Die Union und die FDP hätten demnach im Vermittlungsausschuss eine Mehrheit.
Sie können dadurch die Termine, die Geschäftsordnung - und auch die Bildung von Ausschüssen bestimmen. Außerdem - und das ist die Hauptstoßrichtung des Verfahrens - kann sie mit ihrer Mehrheit immer Beschlüsse des Gremiums herbeiführen. Diese Beschlüsse, die dann keine Kompromisse sind, werden «unechte» Vermittlungsergebnisse genannt. Über sie muss der Bundestag dann abstimmen. Damit gerät die Mehrheit im Parlament auch gleichzeitig in einen Begründungszwang, wenn sie das Votum des Vermittlungsausschuss zurückweisen will.
Desweiteren würde ich noch auf die entscheidende Bedeutung der Wahl in NRW 2005 eingehen. Sollte die Union diese mit einem Koalitionspartner gewinnen, hätte sie im Bundesrat eine 2/3 Mehrheit, so dass sie zustimmungspflichtige Gesetze der Regierung mit 2/3 Mehrheit zurückweisen könnte. Dies hat laut unserem Grundgesetz wiederum zur Folge, dass die Regierung nun ihrerseits 2/3 der Stimmen des Bundestag bräuchte, um das Gesetz nun tatsächlich zu verabschieden. Diese 2/3 sind aber momentan nicht möglich, da SPD/Grüne im Bundestag nur eine knappe Mehrheit haben. De fakto wäre die Regierung also handlungsunfähig (ca. 60 Prozent der Gesetze sind zustimmungspflichtig).