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Juristen: Eigene Bedarfsgemeinschaft

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Gast





BeitragVerfasst am: 13 Feb 2005 20:47   Titel: Juristen: Eigene Bedarfsgemeinschaft Antworten mit Zitat

Mal eine Frage: Ich habe gerade von einem Onkel, der irgendsoeine Hartz-IV-Schulung macht, gehört, dass man im Zuge dieser Reform eine Bedarfsgemeinschaft gründen kann, deren Mitglieder dann unter bestimmten Bedingungen das sogenannte Arbeitslosengeld 2 bekommen. Nun scheint es mir nach einer denkbar kurzen Internet-Recherche so zu sein, dass zum Beispiel auch Studenten, die mit Sicherheit im juristischen Hartz-IV-Sinne als hilfebedürftig gelten müssten, eine sogenannte "eigene Bedarfsgemeinschaft" begründen könnten und somit Anspruch auf das Arbeitslosengeld 2 (immerhin um die 350 Euro plus Wohnungs- und Heizungsgeld) hätten.

Hat jemand damit Erfahrungen oder sich zumindest mal damit beschäftigt? Könnte ein zusätzliches Handgeld während des Studiums nämlich ganz gut gebrauchen.
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Gast





BeitragVerfasst am: 13 Feb 2005 21:15   Titel: Antworten mit Zitat

Ich (als Nicht-Jurist) würde mal sagen, dass du, um Arbeitslosengeld zu bekommen, erst einmal eine gewisse Zeit gearbeitet haben musst.

Um unter anderem auch dein Studium zu finanzieren wurde meines Wissens nach das BaföG eingerichtet.
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Gast





BeitragVerfasst am: 13 Feb 2005 21:20   Titel: Antworten mit Zitat

Genauso sehe ich das in etwa auch. Du hasst als Student ja gewissermaßen eine "Arbeit", nämlich deine Ausbildung. Nur das du dafür halt kein Geld bekommst. Wie man das geregelt bekommt bleibt jedem selbst überlassen, aber Geld vom Staat ist nicht zu erwarten.
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Gast





BeitragVerfasst am: 13 Feb 2005 21:25   Titel: Antworten mit Zitat


elcapitan hat folgendes geschrieben:
Ich (als Nicht-Jurist) würde mal sagen, dass du, um Arbeitslosengeld zu bekommen, erst einmal eine gewisse Zeit gearbeitet haben musst.

Um unter anderem auch dein Studium zu finanzieren wurde meines Wissens nach das BaföG eingerichtet.


So war das ja früher tatsächlich immer (und sicher auch zurecht). Das wird aber in den Erläuterungen zur "eigenen Bedafsgemeinschaft" nirgendwo erwähnt, stattdessen scheint sich der Anspruch auf das ALG II über die Hlfsbedürftigkeit zu definieren, die ja gewissermaßen gegeben ist, wenn jemand zumindest kein Geld von seinen Eltern bekommen würde. Naja, ich werd mich mal beim Arbeitsamt umhören, muss eh nur noch meine Diplomarbeit schreiben und würde dafür natürlich ganz gerne meinen Nebenjob an den Nagel hängen.
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Gast





BeitragVerfasst am: 13 Feb 2005 21:35   Titel: Antworten mit Zitat


Soundboy hat folgendes geschrieben:
Naja, ich werd mich mal beim Arbeitsamt umhören,(...)


Wenn Du da was genaues weisst, dann schreib das mal hier rein. Würd mir ganz gelegen kommen, wo ich doch ab April kein BaföG mehr bekomme
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