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Gast
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Verfasst am: 14 März 2005 18:11 Titel: Verkehrsberuhigter Bereich |
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Tag zusammen.
Ich wohne in einem verkehrsberuhigten Bereich. In dem darf man ja laut Gesetz Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h) fahren!
Eben kamen mir die Grünen entgegen und waren eindeutig zu schnell... So ca. 35 km/h würde ich tippen sind die gefahren! Ich hatte, denke ich, dass selbe drauf! Die haben auch nicht reagiert, ich aber hab mich gut erschrocken und bin voll in die Eisen...
Jetzt meine Frage. Da ich noch in der Probezeit bin darf ich ja außerorts 31 km/h und innerorts 21 km/h drüber sein, ohne den Schein zu verlieren. Gilt dass auch für verkehrsberuhigte Bereiche? Oder wie läuft es da ab?
Danke...
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Gast
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Verfasst am: 14 März 2005 18:35 Titel: |
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da du in der probezeit bist und somit keine punkte bekommen darfst ohne zur nachschulung zu müssen, darfst du außerorts nicht mehr als 21 km/h zu schnell sein. wieviel es innerorts sind, weiss ich jetzt nicht sicher. aber es werden auf jeden weniger als 21 km/h sein
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Gast
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Verfasst am: 14 März 2005 18:36 Titel: |
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1.war das nicht seine frage
2. stimmt nicht was du sagst.punkte gibts innerorts ab 21 drüber ausserorts ab 31 drüber
3.kann ich die frage auch nicht beantworten!
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Gast
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Verfasst am: 14 März 2005 18:38 Titel: |
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Hatte heut auch ein Erlebnis der "grünen" Art
Fahr ins Nachbarkaff rein (noch etwas zu schnell glaube ich), auf einmal kommt aus ner Seitenstreife die Polizei raus.
Ich natürlich sofort Geschwindigkeit angepasst. Dann is der Depp mit 40 vor mir hergefahren, hab schon gedacht der will mich anhalten.
Hat er aber net gemacht, dann außerorts mit 70-80 geschlichen, und ich war sowieso schon spät dran.
Aber wollt auch net überholen, obwohl man das ja darf, aber, ka, irgendwie hab ich da ne Hemmung die Bullerei zu überholen.
Zum Glück ist er im nächsten Kaff abgebogen (hat sich wohl zum Blitzen aufgestellt)
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Gast
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Verfasst am: 14 März 2005 18:45 Titel: |
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Gast
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Verfasst am: 14 März 2005 23:59 Titel: |
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Darf ich jetzt in der Probezeit außerorts 31 oder 21 rüber sein?!?! Weiß es jemand ganz genau???
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Gast
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Verfasst am: 15 März 2005 00:02 Titel: |
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ich weiß ganz genau wann es punkte gibt.ab 31 drüber ausserorts und ab 21 drüber innerorts.
inwiefern das mit der probezeit zusammenhängt weiss ich allerdings nicht mehr!
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Gast
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Verfasst am: 15 März 2005 00:12 Titel: |
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Die Polizei - das personifizierte schlechte Gewissen.
Übrigens würde ich Euch im Zweifelsfall immer raten (wenn Ihr eine Rechtsschutzversicherung habt), die Sache nicht einfach zu akzeptieren sondern Eure Schuld nicht anzuerkennen. Kann im Zweifelsfall vor Gericht kommen, deswegen sollte man die Rechtsschutzversicherung haben, da aber fast alle Geschwindigkeitsmessungen fehlerhaft sind, kommt man mit einem Einspruch so gut wie immer durch.
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Gast
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Gast
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Gast
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Verfasst am: 15 März 2005 08:56 Titel: |
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@ Jeanphillip
Erstmal finde ich 75 € nicht lächerlich, davon kann man sich ne Menge kaufen.
Und zweitens sind 3 Punkte nicht gerade wenig.
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