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Gast
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Verfasst am: 26 Apr 2005 10:21 Titel: Platzverbot in öffentl. Parkanlage - wer kennt sich aus? |
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Hallo,
wir haben gestern unsere letzte Klausur geschrieben und waren mit gut 20 Leuten im BuGa (Bunter Garten - einer öffentlichen Parkanlage). Dort feiern/trinken wir relativ oft, da es einfach sehr chillig und billig ist. Zu späterer Stunde sind wir allerdings manchmal lauter
Jedenfalls waren wir gestern noch nüchtern und hatten max. 2 Bier getrunken als um 21:00 Uhr 3 Polizisten auf und forderten uns auf allen Müll zu beseitigen und dann die zusätzlich geholte Bank sofort zurückzustellen. Da nur 6 Kronkorken (nicht unsere !!!) rumlagen sind wir dem "Wunsch" nachgekommen. Dann müsste der älteste seine Personalien abgeben und stand lt. den Grünen damit unter "Polizeipflicht" und ist für alles verantwortlich. Naja die Polizisten sind dann um die Ecke und wir haben uns unterhalten und auch gelacht. Dann kamen alle 3 wieder und wir bekamen zu hören: "Wir lassen nicht über uns lustig machen. Ihr habt jetzt Platzverbot und es droht ein Ordnungsgeld von 300 €." Wir wollten um die Ecke fahren als man uns nachrief: "Das gilt für den gesamten Bunten Garten". Außerdem wurde uns Polizeigewahrsam angedroht
Dürfen die Grünen das? Gestern haben wir keinen Anlass gegeben für irgendwelchen Stress. Nach 'ner Stunde war uns das zu blöd und wir haben uns wieder dahingesetzt? Was hätte passieren können? Weil eigentlich wollten wi da im Sommer viele Abende verbringen.
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Gast
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Verfasst am: 26 Apr 2005 10:41 Titel: |
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Ich würd mir da keine großen Sorgen machen. Hatten wohl nix zu tun, die Herren Polizisten und bei Feiern in einem öffentlichen Park könnte es ja immer Leute geben, die sich daran stören.
Nach meinem Kenntnisstand gilt ein Platzverbot nur für den jeweiligen Tag bzw. für ein paar Stunden, d.h. keinesfalls auf Lebzeit o.ä.
Schnell gegoogelt... bitteschön:
Unter einem Platzverbot (= Platzverweis) versteht man eine Anordnung der Polizei, mittels derer eine Person zur Abwehr einer Gefahr vorübergehend von einem Ort verwiesen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes verboten wird. Außer in Fällen der Gefahrenabwehr kann ein Platzverbot auch gegen Personen angeordnet werden, die den Einsatz der Feuerwehr oder von Hilfs- und Rettungsdiensten behindern (z.B. gegen sog. Gaffer). In jedem Fall kann die Anordnung eines Platzverbotes nicht auf unbestimmte Dauer bzw. gar für immer erfolgen. Als Faustregel gilt, dass ein Platzverbot zumindest für mehrere Stunden zulässig ist. Die Nichtbeachtung eines Platzverbotes ist im Regelfall weder straf- noch bußgeldbewehrt; sie kann aber seitens der Polizei zwangsweise durchgesetzt werden.
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Gast
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Verfasst am: 26 Apr 2005 10:44 Titel: |
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Grds. kann man sagen dass die Polizei so handeln durfte. Denn gerade so Sachen wir Platzverweis o.ä. wären wirkungslos wenn Du sofort Widerspruch erheben könntest und der Sachverhalt dann erst geklärt werden müsste. Du könntest nun nachträglich dagegen Klage erheben. Das müsste wenn ich mich nicht grad irre eine sogenannte Fortsetzungsfestellungsklage sein. Begründen müsstest Du die Klage mit der Wiederholungsgefahr, da Du ja, wie Du sagtest, im Sommer gerne wieder in den Park möchtest.
Fraglich ist natürlich ob sich dafür der Aufwand lohnt. Ich würde einfach ganz normal wieder in den Park gehen wenn ich Bock dazu hätte. Immer positiv denken.
zu "Was hätte passieren können": Wahrscheinlich wäre ein Ordnungsgeld verhängt worden wenn ihr euch geweigert hättet den Platz zu verlassen. Dagegen hättest Du dann glaube ich Widerspruch einlegen müssen bzw. ggf. Klage erheben müssen. Im Verfahren wäre dann evtl. festgestellt worden dass die Maßnahme rechtswidrig war und somit das Geld nicht hätte erhoben werden dürfen. Darauf hätte ich es aber an eurer Stelle nicht ankommen lassen. War schon richtig von euch erstmal den Park zu verlassen.
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Gast
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Gast
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Verfasst am: 26 Apr 2005 12:57 Titel: |
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Wenn man einem Platzverweis nicht nachkommt, setzt die Polizei den zwangsweise durch.
In der Regel durch Ingewahrsamnahme der fraglichen Person.
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