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Gast
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Verfasst am: 9 Aug 2005 14:59 Titel: Wurde Opfer eines Ebay-Betrügers! Brauche Rechtsbeistand! |
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Habe bei einem Verkäufer 4000 Trading-Cards ersteigert.
Daraufhin kamen etwa 2000-2500 gefälschte und noch original verpackte Karten bei mir an. Da ich die gefälschten aber nicht weiterverkaufen an hab ich mich bei ihm umgesehen und habe eine Auktion entdeckt, in der originale Karten abgebildet waren.
Habe mit dem Verkäufer ausgemacht, dass ich 120 € nachüberweise und die gefälschten Karten zurückschicke und dafür 4500 originale, sehr wertvolle Karten bekomme.
Da ich der Sache nicht getraut habe, habe ich mich in 10 Mails bei ihm erkundigt ob die andren Karten dann auch wirklich original sind. Habe binnen weniger Minuten immer eine Antwort bekommen. Zur Sicherheit habe ich mir auch seine Adresse und sein Alter geben lassen.
Jetzt warte ich schon seit einer Woche auf die neuen Karten und es tut nichts! Ich wurde betrogen. Er meldet sich auf keine Mails mehr.
Durch Zufall habe ich jetzt die gleiche Auktion entdeckt nur unter einem andren Mitgliedsnamen (welcher aber eindeutig ihm zuzuordnen ist!)
Ich hatte ihn gebeten die Auktion erst rauszunehmen bevor ich das Geld überweisen. Er hats also gefickt eingeschädelt und mich um insgesamt dann 220 € gebracht.
Zum Glück hab ich vorsichtshalber die gefälschten Karten noch nicht an ihn zurückgeschickt, damit ich notfalls was in der Hand habe.
Jetzt stehe ich da und weiß keinen Rat mehr
Verdammt, 220 € sind verdammt viel Geld!!!!
Was soll ich tun? Ebay erreicht man ja immer so schlecht! Außerdem war der zweite Deal ja nur per Mail abgesprochen!
Kann ich nen Rechtsanwalt einschalten? Müsste doch erfolg haben, oder?
Oder gibts ne Seite von der ich Mahnbescheide an ihn schicken kann, die ihm vielleicht Angst machen?
Danke schonmal für eure Hilfe!
BigChief
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Gast
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Verfasst am: 9 Aug 2005 15:06 Titel: Re: Wurde Opfer eines Ebay-Betrügers! Brauche Rechtsbeistand |
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| BigChief hat folgendes geschrieben: |
Kann ich nen Rechtsanwalt einschalten? Müsste doch erfolg haben, oder?
BigChief |
Das ist echt scheiße gelaufen!!!
Klar kannst du nen ANwalt einschalten, allerdings musst du bei Verträgen die über das Internet abgeschlossen sind aufpassen! Nicht alle Rechtsschutzversicherungen übernehmen die kosten für den Anwalt bei Internetverträgen!!!
Ansonsten einfach immer wieder bei ebay anrufen bis du jemanden bekommst! Gibt es da nicht auch ne Email-Addy die extra für solche Fälle ist???
Viel Glück, hoffe du bekommst Geld oder Karten!!!
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Gast
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Verfasst am: 9 Aug 2005 15:11 Titel: |
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Gabs bei Ebay nicht auch einen "Käuferschutz" oder so ? Aber auch jeden Fall hartnäckig weiter bei Ebay versuchen. Da gabs auch ne Möglichkeit Beschwerden zu dem Thema per Forumal zu mailen, von wo weiß ich aber auch nicht genau.
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Gast
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Verfasst am: 9 Aug 2005 15:15 Titel: |
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mein Rechtsschutz deck Internetauktionen net ab.
Außerdem lief das zweite ja außerhalb.
wie kann ich ebay erreichen? die werden doch dann sagen: pech gehabt.
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Oeyni
Ehrencomunist

Anmeldungsdatum: 18.06.2004 Beiträge: 15251
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Verfasst am: 9 Aug 2005 15:17 Titel: |
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| BigChief hat folgendes geschrieben: |
mein Rechtsschutz deck Internetauktionen net ab.
Außerdem lief das zweite ja außerhalb.
wie kann ich ebay erreichen? die werden doch dann sagen: pech gehabt. |
Glaube ich nicht, da es schlechte Presse für ebay ist. Die werden sich schon darum kümmern.
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Gast
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Verfasst am: 9 Aug 2005 15:50 Titel: |
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wie bekomm ich über ebay seine telenfonnummer raus?
hab ihm jetzt nochmal eine letzte mail geschrieben, hoffe er antwortet drauf, müsste eigentlich da sein, da seine auktion heute abend ausläuft. wenn er es nicht tut, was dann tun?
über ebay kann ich mir kaum hilfe erhoffen, anwalt müsste ich selber zahlen.
wie kann ich ihn denn noch drankriegen? hab seine adresse...
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Gast
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Verfasst am: 9 Aug 2005 15:57 Titel: |
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Gast
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Verfasst am: 9 Aug 2005 16:04 Titel: |
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danke, hab ich selbsständig gefunden.
und über google sogar ne handynummer von ihm, mal schaun ob die noch aktuell ist
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Gast
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Verfasst am: 9 Aug 2005 16:15 Titel: |
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Ebay wird Dir da nicht weiterhelfen, da es ein Transaktion ausserhalb Ebays war und somit deren Käuferschutz auch nicht in Kraft tritt.
Anwalt, etc. bringt nix und lohnt sich bei dem geringen Warenwert nicht.
Das wirst Du wohl unter Lehrgeld verbuchen können.
Einzigste Möglichkeit: Hinfahren, auf's Maul hauen, Karten und oder Kohle mitnehmen.
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Molli710
Gast
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Verfasst am: 9 Aug 2005 16:32 Titel: |
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| Oeyni hat folgendes geschrieben: |
| BigChief hat folgendes geschrieben: |
mein Rechtsschutz deck Internetauktionen net ab.
Außerdem lief das zweite ja außerhalb.
wie kann ich ebay erreichen? die werden doch dann sagen: pech gehabt. |
Glaube ich nicht, da es schlechte Presse für ebay ist. Die werden sich schon darum kümmern. |
Ebay kann und macht in solchen Fällen GARNICHTS!! Können se ja auch nicht, da sie nicht wisssen was an der Sache drann ist! Da musste den Anwalt einschalten. Ich nehme ja mal an das du die Emails aufbewahrt hast und die Karten hast du ja auch. Also würde ich es riskieren und ihn anzeigen!
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Gast
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Verfasst am: 9 Aug 2005 16:39 Titel: |
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hallo big chief,
ich habe ein abgeschlossenes studium der rechtswissenschaften und hoffe, dass ich dir ein paar tips geben kann:
das ganze ist eine absolut blöde angelegenheit, das weiß wohl jeder, der schon einmal in der gleichen situation wie du gesteckt hat. wenn man etwas unternehmen will, braucht man nerven, geld und zeit !!! am wahrscheinlichsten ist es, genau wie memyself es gesagt hat, dass man doch nichts tut und lehrgeld bezahlt wegen des geringen streitwertes und der viel zu hohen anstrengung dafür. aber man kann es auch durchziehen: vor allem dann, wenn du rechtsschutzversichert bist (aber unbedingt vorher abklären). dann ginge es folgendermaßen weiter:
1. grundsätzlich kannst du dich an ebay wenden, jedoch stellen die nur die plattform für die internet-auktionen, die rechtlich verbindlichen kaufverträge werden zwischen den einzelnen usern abgeschlossen. ich weiß daher nicht, ob sie dir helfen werden/ können. das einzige ist, dass der user gesperrt werden wird.
2. du hast mit dem betreffenden verkäufer einen kaufvertrag über diese trading-cards im originalzustand abgeschlossen, das geld überwiesen und keine ware erhalten. du hast ihn sogar schon aufgefordert, dir die karten nun endgültig zu liefern. falls du dich entschließt, vom vertrag zurückzutreten, müsstest du ihm endgültig eine frist (1 woche) setzen, die ware an dich zu schicken, danach kannst du den rücktritt erklären. das kaufvertragsverhältnis wandelt sich dann automatisch in ein rückgewährschuldverhältnis um, d. h. du musst die gefälschten karten zurückschicken, er das geld zurückzahlen. soweit die theorie.
3. dummerweise reicht die theorie meist nicht aus, um sich in der praxis durchsetzen zu können. deine nächsten schritt wäre dann beantragung eines mahnbescheides beim zuständigen amtsgericht (falls du glaubst, dass der verkäufer dann doch lieber zahlt) oder klageerhebung auf rückzahlung (falls du das nicht glaubst). wenn du mut hast, kannst du das alles alleine machen, da im mahnverfahren und in prozessen vor den amtsgerichten kein anwaltszwang herrscht (besser ist es aber). falls der verkäufer dem mahnbescheid nicht widerspricht, kann dein betrag direkt bei ihm vollstreckt werden, falls er widerspricht, geht das ganze mit deiner zustimmung vor gericht.
die objektive rechtslage spricht für dich: du hast die gefälschten karten noch da, vielleicht hast du den email-verkehr noch gespeichert. alles punkte für dich. ABER: trotzdem dauert ein verfahren beim amtsgericht so um die 6 monate, danach bekomst du ein urteil, welches aber noch beim landgericht weiterverhandelt werden kann, wenn dein gegner einen entsprechenden antrag einreicht.
ERGEBNIS: du bist im recht, aber es kostet dich nerven, zeit und kraft, das recht durchzusetzen. falls du was machen willst, wäre ein schreiben von einem anwalt, in dem ultimativ zur lieferung/ rückzahlung aufgefordert wird, das richtige. quasi als ein letzter schuss vor den bug. hier kann man auch mit der androhung einer strafanzeige druck machen. so mancher ist dann letztendlich doch noch umgekippt.
scheiß sache, das ganze !!! tut mir echt leid !!!
wenn es noch fragen gibt, helfe ich dir gerne !!
gruß und viel glück, JAN
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Gast
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Verfasst am: 9 Aug 2005 17:53 Titel: |
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Zwischen Mahnbescheid und Vollstreckung kommt bei mir schon noch ein Vollstreckungsbescheid  .
Aber ansonsten stimmt das schon alles. Theoretisch bist du natürlich im Recht, aber bei dem Streitwert würd ich mir den ganzen Stress nicht antun.
Würd das ganze bei e-bay melden und dem Typ auf dem Postweg nochmal ein bißchen Druck machen. Mit Vollstreckung, Kosten und allem was dir sonst noch alles einfällt drohen. Wenn er dann nicht reagiert vielleicht noch höchstens ne Mahnbescheid ( gibts als Vordruck im Schreibwarenhandel) beantragen, aber spätestens wenn er widerspricht würd ich es sein lassen.
Am Ende hast du nämlich nach dem ganzen Ärger nen Titel und kannst nicht vollstrecken, weil es bei dem Heini nichts zu pfänden gibt.
Halte es nämlich nicht für ausgeschlossen, daß jemand, der mit Sammelbildchen Leute bei e-bay betrügt nichts zu pfänden hat  .
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Gast
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Verfasst am: 9 Aug 2005 17:57 Titel: |
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| rauuul hat folgendes geschrieben: |
Zwischen Mahnbescheid und Vollstreckung kommt bei mir schon noch ein Vollstreckungsbescheid .
Aber ansonsten stimmt das schon alles. Theoretisch bist du natürlich im Recht, aber bei dem Streitwert würd ich mir den ganzen Stress nicht antun.
Würd das ganze bei e-bay melden und dem Typ auf dem Postweg nochmal ein bißchen Druck machen. Mit Vollstreckung, Kosten und allem was dir sonst noch alles einfällt drohen. Wenn er dann nicht reagiert vielleicht noch höchstens ne Mahnbescheid ( gibts als Vordruck im Schreibwarenhandel) beantragen, aber spätestens wenn er widerspricht würd ich es sein lassen.
Am Ende hast du nämlich nach dem ganzen Ärger nen Titel und kannst nicht vollstrecken, weil es bei dem Heini nichts zu pfänden gibt.
Halte es nämlich nicht für ausgeschlossen, daß jemand, der mit Sammelbildchen Leute bei e-bay betrügt nichts zu pfänden hat . |
ich befürchte auch, dass das die beste vorgehensweise ist. strafanzeige erstatten kannst du ja auf jeden fall.
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Gast
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Verfasst am: 10 Aug 2005 14:13 Titel: |
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Es ist leider einfach so, dass das Eintreiben einer Forderung mit viel Mühe, Kosten etc verbunden ist. Wenn der Verkäufer auf stur stellt und einfach nichts macht, beisst Du Dir die Zähne dran aus. Bei dem ausserhalb von e-bay gelaufenen Deal kannst Du ohnehin nichts machen.
Leider sieht´s so aus wie schon gesagt: Lehrgeld abschreiben und privat noch Druck machen
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Gast
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Verfasst am: 10 Aug 2005 14:47 Titel: |
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Wie ist es denn wenn du dich mal an RTL oder so wendest? Die ham doch ganz andere Möglichkeiten der Recherche und außerdem müssen die doch immer diese "Ebay-Abzocker-Reportagen" vollbekommen.
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Gast
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Verfasst am: 10 Aug 2005 14:52 Titel: |
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| BMG4EVER hat folgendes geschrieben: |
| Wie ist es denn wenn du dich mal an RTL oder so wendest? Die ham doch ganz andere Möglichkeiten der Recherche und außerdem müssen die doch immer diese "Ebay-Abzocker-Reportagen" vollbekommen. |
Eigentlich ne gute idee!!! Versuch es doch so!!! Wär doch geil wenn nen bericht darüber demnächst auf RTL kommt!!! Wenn das klappt sag aber mal bescheid! Das möcht ich mir dann auf jeden Fall reinziehen!!!
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Gast
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Verfasst am: 10 Aug 2005 14:53 Titel: |
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| BMG4EVER hat folgendes geschrieben: |
| Wie ist es denn wenn du dich mal an RTL oder so wendest? Die ham doch ganz andere Möglichkeiten der Recherche und außerdem müssen die doch immer diese "Ebay-Abzocker-Reportagen" vollbekommen. |
Hehe, das war auch mein erster Gedanke.
Stern.TV z.B. berichtet doch fast jede Woche über eBay-Abzocker an konkreten Fallbeispielen! Den Opfern wird dann auch i.d.R. geholfen...
Ist vielelicht ein etwas ungewöhnlicher Weg, aber warum nicht...
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Gast
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Verfasst am: 10 Aug 2005 21:41 Titel: |
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Wie weit wohnt er denn von dir entfernt?
Für 220€ lohnt sich ne Spritztour.
Dann bei ihm an der Tür klingeln, da wird der ordentlich geschockt sein
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Gast
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Verfasst am: 10 Aug 2005 22:11 Titel: |
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| ODB80 hat folgendes geschrieben: |
Wie weit wohnt er denn von dir entfernt?
Für 220€ lohnt sich ne Spritztour.
Dann bei ihm an der Tür klingeln, da wird der ordentlich geschockt sein |
Falls das überhaupt der Typ ist. Und wenn du den vertrimmst gibts wenn er clever ist(und das scheint er zu sein wenn er bescheißt) vielleicht auch noch einen Boomerang. Die Gerichtsmethode kostet neben Zeit und nerven auch noch Geld und falls man da verliert ists doppelt beschissen.
Bei einem Streitwert von 220 Euro muss man einfach akzeptieren das das geld weg ist.
Das einzige was bleibt ist die Briefmethode, die hat bei mir schon große Wunder bewirkt. Das ganze solltest du aber vielleicht einem freund der Familie überlassen der sich im recht auskennt. Wichtig ist freundlich bleiben und gelassen die frist setzen. Andernfalls behält man sich vor das und das einzuleiten. Das kostet außer 55 Cent für die Briefmarke und noch weniger fürs Briefpapier nichts und ist deutlich entspannter. Wenn er sich nicht rührt würde ich aber nichts weiter machen, da es sich einfach nicht lohnt.
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Gast
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Verfasst am: 10 Aug 2005 23:36 Titel: |
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Haste mal mit deiner Bank gesprochen ob du das Geld zurückbuchen kannst?
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Gast
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Verfasst am: 11 Aug 2005 09:55 Titel: |
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| detroit hat folgendes geschrieben: |
| Haste mal mit deiner Bank gesprochen ob du das Geld zurückbuchen kannst? |
Hatte auch mal so ein Problem, daß der Typ die Ware erst nach einem Monat geleifert hat. Nach 2 Wochen, als er sich nicht gemeldet hat, wollte ich bei der Bank (Postbank) das Geld zurückbuchen, aber das geht nur bei Lastschriftverfahren! Wenn man selber das Geld überweist,kann man das leider nicht mehr rückgängig machen...
@BigChief
Da ich selber ab und zu bei eBay einkaufe, bin ich auf folgendes gestoßen. eBay macht jetzt große Werbung für Paypal. Nach allem, was ich von dem Fall hier gehört habe, hätte die Sicherheit von PayPal ihm wahrscheinlich geholfen. Dort steht:
"Für Transparenz und einen fairen Ablauf von Zahlungen sorgt zusätzlich der PayPal-Käuferschutz. Durch ihn sind sämtliche Einkäufe bei eBay, die mit PayPal bezahlt werden, mit bis zu €500,00 EUR abgesichert - ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.
Der PayPal-Käuferschutz greift, sobald die bei eBay gekaufte Ware nicht bei Ihnen eintrifft oder stark von der Artikelbeschreibung abweicht. Auf dieser sicheren und vertrauensvollen Basis können Sie als Käufer kaum besser vor Betrugsversuchen im Online-Handel geschützt sein.
(...)
Treten Probleme mit der Ware, der Lieferung oder der Zahlung auf, arbeitet PayPal eng mit beiden Seiten zusammen, um eine faire Lösung zu finden. Mit PayPal als Vermittlerinstanz werden die Fakten der jeweiligen Angelegenheit genau untersucht und eine gleichberechtigte Kommunikation mit Käufer und Verkäufer eingeleitet."
Das wäre für mich so ein klassischer Fall.
Das nütz Dir jetzt natürlich im Nachhinein nichts mehr, aber ist vielleicht eine Überlegung für die Zukunft wert.
Ich hoffe, das klärt sich alles bald auf! Viel Glück dabei!
Lars
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Gast
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Verfasst am: 24 Aug 2005 17:55 Titel: |
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| MeMyself hat folgendes geschrieben: |
Ebay wird Dir da nicht weiterhelfen, da es ein Transaktion ausserhalb Ebays war und somit deren Käuferschutz auch nicht in Kraft tritt.
Anwalt, etc. bringt nix und lohnt sich bei dem geringen Warenwert nicht.
Das wirst Du wohl unter Lehrgeld verbuchen können.
Einzigste Möglichkeit: Hinfahren, auf's Maul hauen, Karten und oder Kohle mitnehmen. |
Genau meine Meinung !!!
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Gast
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Verfasst am: 24 Aug 2005 18:37 Titel: |
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| Tschoergl hat folgendes geschrieben: |
| MeMyself hat folgendes geschrieben: |
Ebay wird Dir da nicht weiterhelfen, da es ein Transaktion ausserhalb Ebays war und somit deren Käuferschutz auch nicht in Kraft tritt.
Anwalt, etc. bringt nix und lohnt sich bei dem geringen Warenwert nicht.
Das wirst Du wohl unter Lehrgeld verbuchen können.
Einzigste Möglichkeit: Hinfahren, auf's Maul hauen, Karten und oder Kohle mitnehmen. |
Genau meine Meinung !!!  |
Wirklich klasse mit so nem flachen und nicht hilfreichen Kommentar nen alten Thread hochzuholen...
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Gast
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Verfasst am: 24 Aug 2005 19:12 Titel: |
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was ist denn jetzt daraus geworden ??
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Gast
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Verfasst am: 24 Aug 2005 19:12 Titel: |
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| drg.de hat folgendes geschrieben: |
| Tschoergl hat folgendes geschrieben: |
| MeMyself hat folgendes geschrieben: |
Ebay wird Dir da nicht weiterhelfen, da es ein Transaktion ausserhalb Ebays war und somit deren Käuferschutz auch nicht in Kraft tritt.
Anwalt, etc. bringt nix und lohnt sich bei dem geringen Warenwert nicht.
Das wirst Du wohl unter Lehrgeld verbuchen können.
Einzigste Möglichkeit: Hinfahren, auf's Maul hauen, Karten und oder Kohle mitnehmen. |
Genau meine Meinung !!!  |
Wirklich klasse mit so nem flachen und nicht hilfreichen Kommentar nen alten Thread hochzuholen...  |
Flach? Wir können dich 'nen Kopf kürzer machen, dann biste flach. HÄ? Ich bin dafür, dass wir 'ne Fahrgemeinschaft zu irgendeinem Auswärtsspiel bilden und dann ganz zufällig mal beim Herrn Kartenleger vorbeischauen..
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