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Gast
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Verfasst am: 6 Nov 2005 23:43 Titel: Habe ich was zu befürchten? |
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Hallo,
ich bin gestern in eile mit ca. 50 durch eine 30 zone gefahren.. dann hat mich einer mann angesprochen wieso ich so schnell fahre und meinte er hat mein nummernschild notiert udn gibt es an die polizei..
habe ich was zu befürchten ? ich mein doch, er hat doch keine beweise dass ich zu schnell war, oder ? ist doch aussage gegen aussage
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Gast
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Gast
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Verfasst am: 6 Nov 2005 23:49 Titel: |
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Ne, da sollte nix kommen.
Nen Bußgeld etc. ist nur auf Grundlage einer Messung möglich. Reines Augenmaß ist rechtlich nicht haltbar.
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Molli710
Gast
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Verfasst am: 6 Nov 2005 23:50 Titel: |
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Würd ich mal so sagen. Beweisen kann ers ja net, wie auch? Hatte er nen Messgerät in der Hand oder was?  Solche Leute regen mich echt auf ne, ich wär ausgestiegen hät ihm den Zettel aus der Hand gerissen und paar aufs Maul gegeben  Ne nur Spass
Glaub nicht das da was kommt, vielleicht wollt er dir auch nur Angst machen. Frag mich aber wie es dazu kam? Wie konnte er dich ansprechen?
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Gast
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Gast
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Verfasst am: 7 Nov 2005 00:06 Titel: |
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Dann würde ich ihn anzeigen wegen "gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr".
| Das Strafgesetzbuch hat folgendes geschrieben: |
| Nach § 315b Strafgesetzbuch maß sich derjenige strafbar, der die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, Hindernisse bereitet oder einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib und Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet. Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Handelt der Täter in der Absicht, einen Unglücksfall herbeizuführen oder eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. |
Ansonsten hätte ich ihn ausgelacht und ihm noch nen schönen Abend gewünscht.
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Gast
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Verfasst am: 7 Nov 2005 01:35 Titel: |
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Dir kann gar nichts passieren!
Das sind echt die Besten! Stellen sich da mit ner Taschenlampe in die 30ig Zone und warten, dass einer zu schnell fährt...
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Gast
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Verfasst am: 7 Nov 2005 06:52 Titel: |
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ist eigentlich echt nur zum kaputt lachen, ein erwachsener mann der mit ner taschenlampe in ner dreißiger zone steht und die böse bösen autofahrer blendet, also außer der tatsache dasss der dich beim nächsten mal verfolgen könnte haste nichts zu befürchten...
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Gast
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Verfasst am: 7 Nov 2005 08:34 Titel: |
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Mich hat letztens auch son Vogel aufgeschrieben  Bin zu 'nem Kollegen gefahren und war auch ein wenig zu schnell.
Habe nie mehr was von dem Typen gehört. Wenn hätte ich eh nur gelacht!
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Gast
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Verfasst am: 7 Nov 2005 09:22 Titel: |
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Geschwindigkeit liegt im Auge des Betrachters, vorallem dann, wenn er kein Messgerät hat . Ganz einfache Sache, er will dir nur Angst machen, damit Du das nächste mal vielleicht nur 40 fährst *g*. Rasen in der 30er Zone ist nichts tolles, aber solche Leute sind einfach lächerlich, haben wohl defintiv nichts besseres zutun. Wir können froh sein, keine Bürgerwehr zu haben...
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Gast
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Verfasst am: 7 Nov 2005 09:39 Titel: |
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Ohne irgendwelche Beweise (die er nicht hat) kann der gar nichts machen.
Passiert mir voll oft in meinem Ort, wenn ich mit dem Motorrad fahre.
Alle behaupten, die zeigen mich an und so ein Quatsch, aber gekommen ist noch nie was.....
Also da brauchste dir keine Sorgen machen
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Gast
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Verfasst am: 7 Nov 2005 10:21 Titel: |
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da passiert nix, ist in deutschland nicht erlaubt, selbständig auf raserjagd zu gehen. Wärst du jetzt in Österreich zu schnell gefahren, dann kann dir so etwas schon passieren. Da können sich die Leute einfach nen Blitzer kaufen, und nachts schöne fotos machen...
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Gast
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Verfasst am: 7 Nov 2005 11:15 Titel: |
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Also wir machen hier ja keine konkrete Rechtsberatung, aber ein paar Dinge können wir durchaus sagen:
1. Der Kerl hat absolut nichts gegen dich in der Hand. Damit du einen Bußgeldbescheid erhälst, weil du 20 km/h zu schnell warst, reicht eine einfache Aussage eines Mannes mit Taschenlampe nicht aus. Sonst könnte ich ja jeden ungeliebten Nachbarn anschwärzen und einfach so behaupten "Hey, den hab ich vor kurzem in der Stadt mit mindetens 50 km/h zuviel gesehen!"...  Das ist das schöne am deutschen Rechtssystem: Du brauchst Beweise. Und damit der nette Herr dir deine Geschwindigkeitsübertratung nachweisen kann, müsste er dir mit einem geeichten Messinstrument dein Vergehen nachweisen können. Das wird er wohl kaum, und selbst wenn er ein geeichtes Messinstrument hätte, würde ihm das nichts nützen, denn damit seine Messung und Beweiskräftig ist, müsste er eine "Ausbildung an dem Messgerät" nachweisen können. Denn sogar bei der Polizei darf nicht jeder Beamte dich Lasern, sondern das dürfen nur Beamte mit einer Zusatzausbildung. Aber wir kommen vom Thema ab: Fakt ist, mehr als eine Aussage gegen Aussage wird er nicht zustande bringen und in dem Fall gilt: In dubio pro reo! Und damit bist du grundsätzlich raus aus der Sache.
2. Vorhin wurde hier der § 315b StGB gepostet und dir geraten, im Zweifelsfall ihn deswegen anzuzeigen, weil er dich ja mit der Taschenlampe geblendet hat. Ich würde davon abraten, denn damit würdest du dir nur eine blutige Nase holen. § 315b StGB ist nämlich ein "konkretes Gefährdungsdelikt", d.h. es muss etwas passiert sein, bevor § 315b eingreift. Oder anders ausgedrückt: Du hättest aufgrund der Blendung durch die Taschenlampe einen Unfall, oder zumindest einen Beinahe-Unfall, bauen müssen, damit § 315b einschlägig ist. Da aber nichts passiert ist, greift auch § 315b nicht ein, denn wie gesagt, eine einfache Blendung mit der Taschenlampe reicht nicht aus, wenn dadurch nichts passiert ist. Und dass du dich geblendet gefühlt hast, ist zwar doof, aber nicht ausreichend, damit der nette Herr denn § 315b StGB erfüllt.
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Gast
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Verfasst am: 7 Nov 2005 11:18 Titel: |
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Diese Menschen haben einfach zuviel Zeit !
Bei uns läuft einer den ganzen Tag in der Fußgängerzone rum und stellt sich Fahrradfahrern in den Weg!
Wenn so Typen dieses Engagement in andere projekte stecken würden, könnten sie viel bewegen.
Aber nein: Wir regen uns einfach mal über Falschparker, Raser usw. auf!
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Gast
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Verfasst am: 7 Nov 2005 11:23 Titel: |
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Lustige Story.
Wenn er das hier jetzt aber liest, weil er vielleicht auch Comunio Spieler ist, hat er deine AUssage als Beweis.
Nene, da solltest du nochmal mit nem blauen Auge weggekommen sein.
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Gast
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Verfasst am: 7 Nov 2005 13:13 Titel: |
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Auf deine Frage: "Habe ich was zu befürchten?"
"Vielleicht, dass du irgendwann deinen Führerschein verlierst oder schlimmer, dass du irgendwann jemand überfahren könntest."
In deinem aktuellen Fall hast du zumindest noch nichts zu befürchten.
Immer schön vorsichtig bei Tempo 30...
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Gast
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Verfasst am: 7 Nov 2005 13:33 Titel: |
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| Kippe hat folgendes geschrieben: |
2. Vorhin wurde hier der § 315b StGB gepostet und dir geraten, im Zweifelsfall ihn deswegen anzuzeigen, weil er dich ja mit der Taschenlampe geblendet hat. Ich würde davon abraten, denn damit würdest du dir nur eine blutige Nase holen. |
Ist natürlich richtig, habe mich falsch ausgedrückt. Bitte niemanden anzeigen!
Was ich sagen wollte: wenn der Mann dich mit einer Lampe blendet und dir mit einer Anzeige droht, kann man ihn im Gegenzug evtl. einmal darauf hinweisen, dass das Blenden mit einer Taschenlampe sicherlich nicht zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr führen wird.
Ansonsten... Blenden -> Sehstörung = Körperverletzung?
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Gast
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Verfasst am: 7 Nov 2005 19:37 Titel: |
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| elcapitan hat folgendes geschrieben: |
Ist natürlich richtig, habe mich falsch ausgedrückt. Bitte niemanden anzeigen!
Was ich sagen wollte: wenn der Mann dich mit einer Lampe blendet und dir mit einer Anzeige droht, kann man ihn im Gegenzug evtl. einmal darauf hinweisen, dass das Blenden mit einer Taschenlampe sicherlich nicht zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr führen wird. |
Das ist natürlich richtig, nur empfehle ich niemandem, mit Paragraphen rumzuwedeln, wenn man selber hier nur Laie ist. Sowas kann nämlich böse nach hinten losgehen, denn ggfs. kann man sich hier selber der Nötigung (§ 240 StGB) schuldig machen, wenn man dem Gegenüber mit etwas droht, auf das man selber keinen Einfluß hat. Aber ein freundlicher Hinweis, dass sein Verhalten sicher nicht zur Verkehrssicherheit beiträgt und unter Umständen, wenn dadurch was passiert, sogar strafrechtliche Konsequenzen haben könnte, ist sicher immer gut. Aber ohne Grundkenntnisse im Strafrecht mit Paragraphen drohen ist immer schlecht.
| elcapitan hat folgendes geschrieben: |
Ansonsten... Blenden -> Sehstörung = Körperverletzung?  |
Nette Idee, aber ich mach´s kurz: Körperverletzung wäre es nur dann, wenn du durch das Blenden einen substantiellen Schaden davonträgst. Sprich, wenn du entweder nen Unfall baust und dich da verletzt, oder aber wenn du durch die Blendung Sehschäden davonträgst. Wenn nicht mindestens eines der beiden der Fall ist, ist § 223 StGB nicht einschlägig. Sollte eines einschlägig sein, kann man sogar über § 223 hinausdenken und an § 224 (Gefährliche Körperverletzung), oder gar an § 226 (Schwere Körperverletzung) StGB denken.
Aber wenn wir den Ausgangsfall zugrunde legen, haben wir weder mit § 315b, noch mit § 223 eine Handhabe gegen ihn.
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Gast
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Verfasst am: 7 Nov 2005 20:41 Titel: |
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zu 99% nicht! Ich bin grad in der Fahrschulzeit und ich meine mich zu entsinnen, dass du in einer solchen Situation NICHTS aber auch GAR NICHTS zu befürchten hast.
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