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ebay-Problem

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Gast





BeitragVerfasst am: 27 Nov 2005 15:15   Titel: ebay-Problem Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich habe folgendes Problem: Ich habe einen Artikel verkauft und losgeschickt. Es ist nach 4 Wochen allerdings immer noch nichts bei der Person angekommen. Ich habe allerdings den Versandbeleg und kann somit belegen, dass ich das Paket verschickt habe. Jetzt fordert der Kunde das Geld zurück. Wie verhalte ich mich jetzt am besten? Hat er das Recht auf sein Geld, auch wenn ich belegen kann, dass ich das Paket losgeschickt habe? Oder ist das sog. ebay-Risiko?

Hoffentlich könnt ihr mir helfen.

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Gast





BeitragVerfasst am: 27 Nov 2005 15:18   Titel: Antworten mit Zitat

Hast du es als versichertes Paket losgeschickt? Das wäre eventuell wichtig in deiner Situation...
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Gast





BeitragVerfasst am: 27 Nov 2005 15:21   Titel: Antworten mit Zitat

Nein, ich habe es nicht versichern lassen. Aber ich habe es losgeschickt und kann das belegen. Das ist doch dann die Schuld der Post. Was sollte ich jetzt machen!?
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Gast





BeitragVerfasst am: 27 Nov 2005 15:31   Titel: Antworten mit Zitat

Frag mal bei der Post nach ob die den weg des Pakets nachverfolgen können (weiß jetzt grad net ob das nur bei versicherten möglich ist)

Sonst schick dem Käfer doch einfach eine Kopie des Belegs.

PS: Es ist eigentlich sehr selten der Fall das die Post ein paket verliert, darum würde ich stark davon ausgehen das der Käufer dich bescheißen will
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Gast





BeitragVerfasst am: 27 Nov 2005 15:34   Titel: Antworten mit Zitat

Paket ist i.d.R. immer versichert... Anders ist das bei Päckchen. Da kann man auch nicht belegen das man es losgeschickt hat, weil man jeden x-beliebigen Postbeleg nutzen könnte!
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Gast





BeitragVerfasst am: 27 Nov 2005 15:41   Titel: Antworten mit Zitat

Jop ich hab vor n paar Monaten mal meine Mp3-Player zurückgeshcickt, der Händler hat auch nen guten Eindruck gemacht, habs aber dummerweise in nem luftgepolsterten Umschlag verschickt und es war so halt nich verischert, ist nie beim Händler angekommen, auch ne Nachforschung der Post hat nichts gebracht, hat sich anscheinend einer von der Post unter die Nägel gerissen... 60 Euro wegen den Schissern verkackt, naja aus Fehlern lernt man...

cya MfG daLibero
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Gast





BeitragVerfasst am: 27 Nov 2005 15:42   Titel: Antworten mit Zitat

Also es ist ein Päckchen. Ich habe so einen Beleg, aber ich kann damit nicht beweisen, dass ich da losgeschikcht habe!?
ALso was mache ich jetzt!? Er will das geld zurück. Ich habe allerdings das päckchen für nichts verkauft dann. Also hat er das recht das geld zurückzuverlangen!? Ist das bei ebay nicht geregelt!?

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Gast





BeitragVerfasst am: 27 Nov 2005 15:59   Titel: Antworten mit Zitat


ab228 hat folgendes geschrieben:
Also es ist ein Päckchen. Ich habe so einen Beleg, aber ich kann damit nicht beweisen, dass ich da losgeschikcht habe!?
ALso was mache ich jetzt!? Er will das geld zurück. Ich habe allerdings das päckchen für nichts verkauft dann. Also hat er das recht das geld zurückzuverlangen!? Ist das bei ebay nicht geregelt!?



Wenn er nicht darauf bestanden hat, dass du es versichert verschickst (und es demnach auch nicht bezahlt hat) hat er wohl Pech gehabt. Wenn man das Risiko nicht tragen will, kann man ja darauf bestehen, dass es versichert verschickt wird.
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Molli710
Gast




BeitragVerfasst am: 27 Nov 2005 16:08   Titel: Antworten mit Zitat


Diojero hat folgendes geschrieben:

ab228 hat folgendes geschrieben:
Also es ist ein Päckchen. Ich habe so einen Beleg, aber ich kann damit nicht beweisen, dass ich da losgeschikcht habe!?
ALso was mache ich jetzt!? Er will das geld zurück. Ich habe allerdings das päckchen für nichts verkauft dann. Also hat er das recht das geld zurückzuverlangen!? Ist das bei ebay nicht geregelt!?



Wenn er nicht darauf bestanden hat, dass du es versichert verschickst (und es demnach auch nicht bezahlt hat) hat er wohl Pech gehabt. Wenn man das Risiko nicht tragen will, kann man ja darauf bestehen, dass es versichert verschickt wird.


So siehts aus! Anders isses aber anscheinend wenn er per paypal bezahlt hat, da musst du nachweisen das du das Paket auch wirklich losgeschickt hast.

Aber so isser selber Schuld!
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Gast





BeitragVerfasst am: 27 Nov 2005 17:06   Titel: Antworten mit Zitat

so eindeutig scheint das aber nicht zu sein...

klar, eigentlich trägt der käufer das risiko beim versand, aber der verkäufer muß wohl nachweisen können, daß die ware auch bei der post abgegeben wurde:
http://www.e-recht24.de/news/onlineauktionen/208.html

und nachweisen kannst du das nur mit einem einlieferungsbeleg (den man bei paketen bekommt) ... bei päckchen gibt es so weit ich weiß aber keine einlieferungsbelege, sondern höchstens eine quittung über das porto ...
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Gast





BeitragVerfasst am: 27 Nov 2005 17:12   Titel: Antworten mit Zitat

Gib dem Typ bloß nicht sein Geld zurück. Der muss direrstmal beweisen, dass er das Päckchen nicht bekommen hat. Die Beweislast leigt bei ihm, denn er trägt das Versandrisiko.

Aber lern aus deinen Fehlern. Verschick' in Zukunft am besten immer als versicherten Versand und biete es gar nicht erst anders an (bei kleinen Sachen: zumindest per Einschreiben). So passiert nichts mehr.
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Gast





BeitragVerfasst am: 28 Nov 2005 09:54   Titel: Antworten mit Zitat

Hast du in deiner Auktion mehrere Versandarten angegeben oder nur diese eine ???
Wenn der Käufer nicht dagegen war, dass du den Artikel als unversichert verschickst, ist das sein Problem!
Bei Päckchen bekommst du ja, wie oben schon erwähnt, bestenfalls ne Quittung, d.h. du hast im Endeffekt keine richtigen Nachweis, dass du den Artikel weggeschickt hast.

Gib dem Kerl auf keinen Fall sein Geld zurück, weil es gibt auch keinen Nachweis darüber, ob er das Paket erhalten hat oder nicht, der kann dich ja versuchen zu verarschen... Einfach mal abwarten, wie es so weitergeht, du brauchst dir aber mal keine Sorgen machen, weil du nix falsch gemacht hast !!!

P.S: Wie teuer war der Artikel eigentlich ???
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Gast





BeitragVerfasst am: 28 Nov 2005 10:23   Titel: Antworten mit Zitat


Wahlencia hat folgendes geschrieben:
Gib dem Typ bloß nicht sein Geld zurück. Der muss direrstmal beweisen, dass er das Päckchen nicht bekommen hat. Die Beweislast leigt bei ihm, denn er trägt das Versandrisiko.


Das ist nur zum Teil richtig. Nach der überwiegenden Rechtsprechung ist ein ebay-Kauf ein Versendungskauf. Das heißt das Risiko, dass die Kaufsache beim Versand untergeht, trägt der Käufer, insofern ist die Aussage richtig. Du musst allerdings die Kaufsache ordnungsgemäß auf den Weg bringen, also dem Transportunternehmen (hier die Post) übergeben. Dafür trägst du die Beweislast, insofern ist die Aussage falsch. Du musst also beweisen, dass du das Päckchen bei der Post aufgegeben hast. Ist dir dieser Beweis möglich, hat er Pech gehabt und kann das Geld nicht von dir zurückverlangen. Er muss sich dann mit der Post rumschlagen.

Die Frage ist nun, was für einen Beleg hast du? Steht dort seine Adresse drauf, oder steht sogar drauf, was in dem Päckchen drin ist?
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