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ordnungswidrigkeit? juristischer rat gesucht!

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Gast





BeitragVerfasst am: 1 Feb 2006 20:13   Titel: ordnungswidrigkeit? juristischer rat gesucht! Antworten mit Zitat

situation: tempo 30 zone, vereiste strasse, beim abbiegen geradeaus gegen eine strassenlaterne gerutscht, leichter sachschaden an der laterne und am Auto

jetzt kommt von der stadt (münster) eine "schriftliche verwarnung mit verwarnungsgeld - anhörung zur ordnungswidrigkeit"

begangene ordnungswidrigkeit: "sie gerieten ins schleudern und verursachten sachschaden" §1Abs.2, §49 StVO, §24 StVG; - BKat

Verwarnungsgeld: 35 Euro

Verwarnung wird nur wirksam wenn ich das geld überweise

Meine Fragen:

1) Hat die Stadt irgendeine Pflicht die Strassen von Schnee/Eis zu befreien? Wenn ja, müsste sie mir dann nicht meinen Schaden am Auto ersetzen?

2) Wenn ich das Geld bezahle und die Verwarnung wirksam wird, kommt dann plötzlich eine Rechnung über die Reparatur der Strassenlaterne?

3) "Ordnungswidrigkeit: Sie gerieten ins Schleudern und verursachten Sachschaden." ??? Was ist denn genau die Ordnungswidrigkeit? Ich bin nicht schneller als 30 gefahren. Ich bin ins Schleudern geraten. Ja! Aber das ist eine Ornungswidrigkeit???

4) Ist es ratsam sich zum Sachverhalt zu äussern (Anhörungsformular auf der Rückseite) und den Verkehrsverstoss nicht zuzugeben?
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Gast





BeitragVerfasst am: 1 Feb 2006 20:54   Titel: Antworten mit Zitat

So gleich mal zu Beginn, dafür sollte man schon etwas Ahnung im Verkehrsrecht haben und da ich noch nicht mal im Schwerpunktstudium bin kann ich das auch alles nicht so genau beantworten, aber ne Einschätzung zu allem kann ich dir mal geben. Wenn es jemand besser weiß bitte korrigieren:

1.) Ich fürchte die Stadt hat da keine Pflicht die Straße zu befreien, da es sich um höhere Gewalt handelt und die Stadt so nett ist die Hauptstraßen bei Schneefall so gut es geht frei zu halten. Verantwortlich für den fahrstil ist der Fahrzeughalter also wenns schneit entweder ganz langsam fahren wenns glatt ist oder wenns sein muss gar nicht fahren.

2.) Die Reperatur der Straßenlaterne könnte ebenfalls auf dich zukommmen, da dieses ja beschädigt worden ist und in ihrer Wirksamkeit eingeschränkt ist. Es könnten also auch Zivilrechtliche Folgen auf dich zukommen. Ich sags mal so, ich wurde selbst mal abgeschleppt, da kommt zuerst das Ordnungsgeld und dann will der Abschlepper sein Geld. Schätzungsweise musst du für den Schaden aufkommen, da du ihn fahrlässiger Weise verursacht hast.

3.) Du bist ins schleudern geraten--->du hast also dein Auto nicht sorgsam geführt--->fahrlässig--->blechen. Klingt einfach doof ist aber wohl leider so.

4.) Naja keine Ahnung was du fürs Schild vielleiucht noch zahlen musst, aber ich würde keinen Widerspruch einlegen, da die dann noch ein verfahren einleiten und das macht die Sache unnötig stressig und da es "nur" 35 Euro sind würde ich die bezahlen. Macht gar keinen Sinn das zu blocken, dafür ist die Strafe einfach zu gering. 35 Euro musste ich auch schon bezahlen, da ärgert man sich kurz und zahlt dann, weil es nichts bringt und man ja meist auch Schuld hat.


Ich hoffe das hat bdir einigermaßen helfen können.
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Gast





BeitragVerfasst am: 1 Feb 2006 21:48   Titel: Antworten mit Zitat


avilian hat folgendes geschrieben:
So gleich mal zu Beginn, dafür sollte man schon etwas Ahnung im Verkehrsrecht haben und da ich noch nicht mal im Schwerpunktstudium bin kann ich das auch alles nicht so genau beantworten, aber ne Einschätzung zu allem kann ich dir mal geben. Wenn es jemand besser weiß bitte korrigieren:

1.) Ich fürchte die Stadt hat da keine Pflicht die Straße zu befreien, da es sich um höhere Gewalt handelt und die Stadt so nett ist die Hauptstraßen bei Schneefall so gut es geht frei zu halten. Verantwortlich für den fahrstil ist der Fahrzeughalter also wenns schneit entweder ganz langsam fahren wenns glatt ist oder wenns sein muss gar nicht fahren.

2.) Die Reperatur der Straßenlaterne könnte ebenfalls auf dich zukommmen, da dieses ja beschädigt worden ist und in ihrer Wirksamkeit eingeschränkt ist. Es könnten also auch Zivilrechtliche Folgen auf dich zukommen. Ich sags mal so, ich wurde selbst mal abgeschleppt, da kommt zuerst das Ordnungsgeld und dann will der Abschlepper sein Geld. Schätzungsweise musst du für den Schaden aufkommen, da du ihn fahrlässiger Weise verursacht hast.

3.) Du bist ins schleudern geraten--->du hast also dein Auto nicht sorgsam geführt--->fahrlässig--->blechen. Klingt einfach doof ist aber wohl leider so.

4.) Naja keine Ahnung was du fürs Schild vielleiucht noch zahlen musst, aber ich würde keinen Widerspruch einlegen, da die dann noch ein verfahren einleiten und das macht die Sache unnötig stressig und da es "nur" 35 Euro sind würde ich die bezahlen. Macht gar keinen Sinn das zu blocken, dafür ist die Strafe einfach zu gering. 35 Euro musste ich auch schon bezahlen, da ärgert man sich kurz und zahlt dann, weil es nichts bringt und man ja meist auch Schuld hat.


Ich hoffe das hat bdir einigermaßen helfen können.


Ich befürchte avilian hat recht.. Du hast deine Geschwindigkeit und deinen Fahrstil den Verhältnissen anzupassen. Z.B. wenns stark regnet nicht mehr mit 200 über die Autobahn etc. Genauso musst du auch bei Eis und Schnee langsam fahren. Halt so, dass du nicht rutschst.

Wenn die Laterne beschädigt ist, wird wahrscheinlich noch ne Rechnung kommen. Die 35€ sind "nur" ne Strafe.

Einspruch einlegen würde nur was bringen wenn dus nicht gewesen wärst. Wenn aber die Polizei beim Unfall schon da war und die den Unfall aufgenommen haben, dann bringt ein Widerspruch nichts außer Kosten. Was passieren würde: Es gibt ein Verfahren gegen dich (Gerichtstermin etc.), du musst aussagen, die Polizisten sagen aus, du verlierst und zahlst Strafe + Gerichtskosten. Dir kann sogar passieren, dass der Richter meint, 35 € "Strafe" wären zu wenig und das wird auch noch mehr (Genauso kann aber auch das Gegenteil passieren, aber die Einsparung würde von den Gerichtskosten aufgefressen werden).

Also: Zahlen und hoffen, dass nichts nachkommt.
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Gast





BeitragVerfasst am: 1 Feb 2006 22:32   Titel: Re: ordnungswidrigkeit? juristischer rat gesucht! Antworten mit Zitat


detroit hat folgendes geschrieben:
situation: tempo 30 zone, vereiste strasse, beim abbiegen geradeaus gegen eine strassenlaterne gerutscht, leichter sachschaden an der laterne und am Auto

jetzt kommt von der stadt (münster) eine "schriftliche verwarnung mit verwarnungsgeld - anhörung zur ordnungswidrigkeit"

begangene ordnungswidrigkeit: "sie gerieten ins schleudern und verursachten sachschaden" §1Abs.2, §49 StVO, §24 StVG; - BKat

Verwarnungsgeld: 35 Euro

Verwarnung wird nur wirksam wenn ich das geld überweise

Meine Fragen:

1) Hat die Stadt irgendeine Pflicht die Strassen von Schnee/Eis zu befreien? Wenn ja, müsste sie mir dann nicht meinen Schaden am Auto ersetzen?

2) Wenn ich das Geld bezahle und die Verwarnung wirksam wird, kommt dann plötzlich eine Rechnung über die Reparatur der Strassenlaterne?

3) "Ordnungswidrigkeit: Sie gerieten ins Schleudern und verursachten Sachschaden." ??? Was ist denn genau die Ordnungswidrigkeit? Ich bin nicht schneller als 30 gefahren. Ich bin ins Schleudern geraten. Ja! Aber das ist eine Ornungswidrigkeit???

4) Ist es ratsam sich zum Sachverhalt zu äussern (Anhörungsformular auf der Rückseite) und den Verkehrsverstoss nicht zuzugeben?


Hmm, meine Vorredner haben es auf den Punkt gebracht. Ich hätte da nur ne andere Frage:
Fühlst Du Dich nicht dafür verantwortlich, oder warum willst Du dagegen vorgehen? Du hast doch ein Gegenstand der Allgemeinheit beschädigt durch Dein Verhalten, finde es nur normal, dass man dann auch dafür aufkommt...Oder habe ich ein falsches Verständnis?


gruß 11
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Gast





BeitragVerfasst am: 2 Feb 2006 08:34   Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man was beschädigt muss man dafür aufkommen, keine Frage.
Meine Frage war aber, ob die Stadt verantwortlich ist die Strassen zu räumen oder nicht, denn mein Auto wurde auch beschädigt. Wenn nicht, ok, kann man nichts machen. Aber zusätzlich dann noch ein Bussgeld auferlegt zu bekommen, weil ich ins Schleudern geraten bin, dass stösst mir einfach auf. Wäre ich zu schnell gefahren oder unvorsichtig würde ich es auch einsehen. Aber gut, bevor es zu noch mehr Stress kommt sollte ich lieber zahlen.
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Gast





BeitragVerfasst am: 2 Feb 2006 09:34   Titel: Antworten mit Zitat


detroit hat folgendes geschrieben:
Wäre ich zu schnell gefahren oder unvorsichtig würde ich es auch einsehen.


Du BIST zu schnell und unvorsichtig gefahren. Du wusstest selber das die Strasse vereist ist, da solltest du je nach grad der vereisung teilweise schritttempo fahren. Die geschwindigkeitsbegrenzung von 30 gilt unter normalen witterungsbedingungen.

Auf der Autobahn fährste doch auch keine 100 wenns spiegelglatt is, nur weil das die geschwindigkeitsgrenze ist.

Die Verantwortung der Witterung entsprechend zu fahren liegt beim Autofahrer, deswegen kommt es zur Strafe...
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Gast





BeitragVerfasst am: 2 Feb 2006 09:49   Titel: Antworten mit Zitat

Also ich kann nur folgendes Sagen:

Die Laterne musst du auf jeden Fall zahlen! Du hast durch die Nutzung deines Fahrzeuges einen Dritten (in diesem Fall die Stadt) geschädigt und bist gesetzlich dazu verpflichtet ihnen den Schaden zu ersetzen ob nun fahrlässig verursacht oder nicht. Deshalb ist die KFZ-Versicherung (Haftpflicht) ja eine Pflichtversicherung ohne die man keinen PKW in D zulassen kann!

Gruß Chris
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Gast





BeitragVerfasst am: 2 Feb 2006 10:00   Titel: Antworten mit Zitat

Dann kommts auch darauf an ob du Winterreifen aufgezogen hast, doer nicht
Gibt ja noch genug Leute die fahren mit Sommerreifen, bzw. Allwetterreifen im Winter umher...

Und die Versicherung in Anspruch zu nehmen würde ich mir vielleicht auch überlegen, je nach Höhe des zu entrichtenden Betrages, es lohnt sich meist eher 200€ selber zu zahlen als ne höhere Versicherungsprämie aufgedrückt zu bekommen....
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Gast





BeitragVerfasst am: 2 Feb 2006 12:02   Titel: Antworten mit Zitat


detroit hat folgendes geschrieben:


Meine Fragen:

1) Hat die Stadt irgendeine Pflicht die Strassen von Schnee/Eis zu befreien? Wenn ja, müsste sie mir dann nicht meinen Schaden am Auto ersetzen?


Jein... natürlich hat die Stadt eine gewisse "Räumpflicht", allerdings hält die sich in Grenzen. Sprich sie muss nicht 24h, Rund um die Uhr dafür Sorgen, dass die Straßen absolut Schnee und Eisfrei sind. Das könnte sie vorallem auch gar. Die Stadt räumt im Fall der Fälle natürlich erstmal die Hauptverkehrswege und danach arbeiten sie sich zu den weniger befahrenen Straßen durch. Ich wohne selber in einer 30er-Zone und bei mir räumen sie meist auch immer erst sehr spät, bzw. gar nicht. Genaues ist hierzu meist aber in der Gemeindeordnung geregelt, und hier steht dann auch drin, inwieweit die Stadt räumpflichtig ist. In der Regel wird sich die Stadt aber vorbehalten, dass sie eben nur die Staßen räumen, welche mit einem angemessen Aufwand auch räumbar sind. Oder anders gesagt, sie übernehmen keine Haftung für Schäden, welche auf ungeräumten Straßen entstehen. Sollte eine Straße also nicht geräumt sein, heißt das keineswegs, dass sich die Stadt Schadensersatzpflichtig macht, falls was passiert, da der Grunsatz gilt: Du darfst dich im Winter nicht darauf verlassen, dass die Straßen geräumt sind, sondern du musst dich an § 1 II StVO halten, der besagt, dass du dich so im Straßenverkehr zu verhalten hast, dass kein anderen (und andere sind auch die Stadt) gefährdet wird, etc.! Laienhaft ausgedrückt: Du darfst nur so schnell fahren, wie´s die Verkehrsverhältnisse zulassen. D.h. z.B. dass du auf eisglatter Fahrbahn so fahren musst, dass du nicht ins rutschen kommst. Von dem her hast du dich hier leider pflichtwidrig verhalten.


detroit hat folgendes geschrieben:

2) Wenn ich das Geld bezahle und die Verwarnung wirksam wird, kommt dann plötzlich eine Rechnung über die Reparatur der Strassenlaterne?


Wäre gut denkbar, und wird höchstwahrscheinlich auch so sein. Das Verwarnungsgeld ist lediglich rein die Strafe für dein pflichtwidriges Verhalten. Damit wird aber noch nicht der entstandene Sachschaden an der Laterne abgedeckt. D.h. ja, im Zweifelsfall wird noch der Schaden an der Laterne auf dich zukommen, und das kann oft nicht ganz billig werden, leider.


detroit hat folgendes geschrieben:

3) "Ordnungswidrigkeit: Sie gerieten ins Schleudern und verursachten Sachschaden." ??? Was ist denn genau die Ordnungswidrigkeit? Ich bin nicht schneller als 30 gefahren. Ich bin ins Schleudern geraten. Ja! Aber das ist eine Ornungswidrigkeit???


Ja, das ist eine Ordnungswirdrigkeit! §49 I Nr. 1 StVO sagt, dass wer (vorsätzlich oder) fährlässig gegen §1 II StVO verstößt eine Ordnungswidrigkeit begeht. Die Höhe des Bußgeldes bestimmt sich dann nach dem Bußgeldkatalog. Da wir oben schon festgestellt haben, dass du deine Geschwindigkeit nicht den Straßenverhältnissen angepasst hast, hast du somit gegen §1 II StVO verstoßen und damit ist eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des §49 I Nr. 1 StVO gegeben. Das Bußgeld beträgt in deinem Fall 35 Euro.


detroit hat folgendes geschrieben:

4) Ist es ratsam sich zum Sachverhalt zu äussern (Anhörungsformular auf der Rückseite) und den Verkehrsverstoss nicht zuzugeben?


Es ist so, sobald du das Bußgeld zahlst, ist es ein Schuldeingeständnis, und danach nochmal was am Fall zu drehen und aus möglichen Zahlungen rauszukommen ist schwer. Deswegen empfehle ich jedem in einem stritten Fall, das Bußgeld nicht zu zahlen, bzw. wenn dann nur unter Vorbehalt zu zahlen. In diesen Fällen gibst du nämlich kein Schuldeingeständnis ab. In deinem konkreten Fall sehe ich leider keine Möglichkeit aus dem Fall rauszukommen. Einzige Möglichkeit wäre die Räumpflicht der Stadt, aber da hier die Gemeinden in der Regel immer eine "Hintertür" haben um da rauszukommen, sehe ich hier eigentlich keine Möglichkeit. Genaues müsste dir aber ein Anwalt vor Ort sagen, der dann ggfs. auch eine Kopie der Gemeindeordnung vorliegen hat. Entsprechend rate ich auch davon ab, sich hier streitig zu stellen. Das würde wohl nur höhere Kosten verursachen und am Ende würdest du dennoch unterliegen. So leid´s mir tut, aber du wirst das Bußgeld, sowie die Kosten für die Reperatur der Straßenlaterne wohl zahlen müssen.

Noch ein Wort zu der Sache mit der Haftpflichtversicherung und den Winterreifen. Meines Wissens ist es momentan noch keine Pflicht im Winter auch Winterreifen draufzuhaben... aber die Haftpflichtversicherungen haben evtl. in ihren Verträgen Klauseln drin, in denen sie nur dann zahlen, wenn im Winter Winterreifen drauf sind. Genaues müsstest du in deinem Versicherungsvertrag nachlesen, ob hierzu was drin steht. Desweiteren ist es - wie Yudas sagt - ratsam zu überprüfen was teurer/billiger kommt. Den Sschaden aus der eigenen Tasche zahlen, oder höhere Beiträge in Kauf zu nehmen. Bei mir ist es so, dass sich eine in Anspruchnahme der Versicherung erst dann lohnt wenn der Schaden Höher als ca. 1500 Euro ist. Genaues kannst du dir aber dann von deiner Versicherung ausrechnen lassen, sobald du eine Rechnung der Stadt kriegst, und weißt was die genau von dir Verlangen.

PS: Da ich noch kein fertiger Jurist bin, weise ich darauf hin, dass meine Aussagen hier keineswegs als rechtsverbindlich angesehen werden dürfen.
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Gast





BeitragVerfasst am: 2 Feb 2006 13:57   Titel: Antworten mit Zitat

Da sich die Sache aufzuklären scheint, hake ich mal eben ein. Ich bin im vergangenen Jahr in Düsseldorf aus dem Halteverbot abgeschleppt worden, musste 35 Euro (glaube ich) und 84 Euro für den LKW bezahlen. So weit, so gut. Aber dann kam auch noch ein Bescheid über 70 Euro "Verwaltungskosten". Was, bitte, gibt es denn da zu verwalten? Da sitzt ein Polizist und tippt mein Nummernschild in den PC, das war's. Die Frage ist, inwieweit die Polizei ein Ordnungsgeld unter diesem Begriff führen darf? Ich habe mich damals sehr gewundert - denn es riecht sehr danach, dass sie einfach mehr Geld haben wollten, das unter der eigentlichen Strafe aber nicht abhandeln konnten...
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Gast





BeitragVerfasst am: 2 Feb 2006 16:14   Titel: Antworten mit Zitat


Literat hat folgendes geschrieben:
Da sich die Sache aufzuklären scheint, hake ich mal eben ein. Ich bin im vergangenen Jahr in Düsseldorf aus dem Halteverbot abgeschleppt worden, musste 35 Euro (glaube ich) und 84 Euro für den LKW bezahlen. So weit, so gut. Aber dann kam auch noch ein Bescheid über 70 Euro "Verwaltungskosten". Was, bitte, gibt es denn da zu verwalten? Da sitzt ein Polizist und tippt mein Nummernschild in den PC, das war's. Die Frage ist, inwieweit die Polizei ein Ordnungsgeld unter diesem Begriff führen darf? Ich habe mich damals sehr gewundert - denn es riecht sehr danach, dass sie einfach mehr Geld haben wollten, das unter der eigentlichen Strafe aber nicht abhandeln konnten...


Wer will das Geld haben? -Der Polizist?
Der behält doch nicht das Geld, das geht an die jeweilige Erlassungsbehörde und die hat die Verwaltungskosten, nämlich ne Akte über dich zu führen, Bescheide zu erstellen, Datenbank führen, Statistiken darüber führen usw.
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BeitragVerfasst am: 2 Feb 2006 18:08   Titel: Antworten mit Zitat

@ Managment

Und das soll Kosten von 70 Euro rechtfertigen? Im Leben nicht!
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Gast





BeitragVerfasst am: 2 Feb 2006 18:17   Titel: Antworten mit Zitat

@literat

Wie kommst du zu deiner Einschätzung? Ich finde das man generell bei Ämtern und Behörden gefühlsmäßig recht hohe Preise zahlen muss. Allein die Anmeldung eines PKW ksotet schon einiges was in meinen Augen mehr als dem Aufwand den die Zulassungsstelle damit hat deckt. Aber welche organisatorischen Geschichten noch hinterher kommen können wir als Normalsterblich garnicht beurteilen. Ich würde an deiner Stelle einfach zahlen und fertig. Der Stress ist es bei weitem nicht wert und wenn du Pech hast beschwörst du weitere Kosten herauf...

Zuletzt bearbeitet von Gast am 2 Feb 2006 18:21, insgesamt einmal bearbeitet
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Gast





BeitragVerfasst am: 2 Feb 2006 18:20   Titel: Antworten mit Zitat

So besten dank für die juristischen Ratschläge.
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Gast





BeitragVerfasst am: 2 Feb 2006 18:56   Titel: Antworten mit Zitat


Don Chris hat folgendes geschrieben:
@literat

Wie kommst du zu deiner Einschätzung? Ich finde das man generell bei Ämtern und Behörden gefühlsmäßig recht hohe Preise zahlen muss. Allein die Anmeldung eines PKW ksotet schon einiges was in meinen Augen mehr als dem Aufwand den die Zulassungsstelle damit hat deckt. Aber welche organisatorischen Geschichten noch hinterher kommen können wir als Normalsterblich garnicht beurteilen. Ich würde an deiner Stelle einfach zahlen und fertig. Der Stress ist es bei weitem nicht wert und wenn du Pech hast beschwörst du weitere Kosten herauf...


So is es!

Liberat, nur ein Beispiel:
Man legt eine Akte über dich an, die kostet Geld, das Papier das rein kommt auch, dann kommst du in die Statistik, dann wird die in einer Registratur aufbewahrt, falls die nochmal was machst...
Die Krankenkassen zum Beispiel müssen, glaub ich, Sachen bis zu 30 Jahre lang aufbewahren...dort arbeiten Leute deren Gehalt nicht von irgendwo kommt, das ist Verwaltung. Das hat Dimensionen die du nicht kennen kannst, denn oft werden deine Daten auch noch im PC gespeichert, diese Programme müssen natürlich auch entwickelt werden (extra für Leute wie dich, die sich nicht an Gesetze und Regeln halten können! ) kann schon mal bis zu 200 Mio € kosten.......
Und bevor eine Gemeinde bankrott anmelden muss, holt man es sich so vom Sünder wieder. Ganz einfach.
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Gast





BeitragVerfasst am: 2 Feb 2006 19:49   Titel: Antworten mit Zitat

Und Management, deine Gemeinde von mir...
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Gast





BeitragVerfasst am: 3 Feb 2006 10:34   Titel: Antworten mit Zitat


detroit hat folgendes geschrieben:
Und Management, deine Gemeinde von mir...


Ja, so ist das

Die lauern' hier zum Teil hinter Autos und sagen dann, dass es 5 € kostet bei Rot über die Straße zu gehn.
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