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Gast
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Verfasst am: 12 Feb 2006 14:37 Titel: Krankschreibung |
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Hallo allerseits,
müsste Mittwoch eigentlich eine Klausur schreiben, will mich aber krank schreiben lassen (weil ich den Stoff net kann). Hab nun aber das Problem, dass ich letzte Woche bei nem Allgemeinarzt war (und dort meine 10€ gelöhnt hab). Zu diesem möchte ich aber ungern gehen, da er mich wahrscheinlich nicht krank schreibt ( er nimmt das sehr genau, ist aber deswegen auch in guter). Ich habe da einen anderen Allgemeinarzt, bei dem das mit Sicherheit klappt. Meine Frage: Kann ich einfach so zu dem anderen Arzt gehen? Muss ich dann nochmals 10€ löhnen? Macht meine Krankenkase dann evtl. Stress?
Danke
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Gast
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Verfasst am: 12 Feb 2006 14:42 Titel: |
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warum lernste nicht einfach??
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Gast
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Verfasst am: 12 Feb 2006 14:46 Titel: |
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Gast
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Verfasst am: 12 Feb 2006 14:46 Titel: |
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Nein bezahlen musste nicht nochmal. Man muss nur einmal 10€ im Quartal zahlen
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Gast
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Verfasst am: 12 Feb 2006 14:46 Titel: |
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| maestro hat folgendes geschrieben: |
| warum lernste nicht einfach?? |
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Gast
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Verfasst am: 12 Feb 2006 14:53 Titel: |
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Aber bei dem anderen Arzt werden die mich doch nach 10€ oder einer Überweisung fragen. Was sag ich denn dann? Ich bin mir nicht so sicher, ob ich einfach zu nem anderen Alllgemeinarzt gehen kann. Bitte helft mir.
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Gast
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Verfasst am: 12 Feb 2006 14:57 Titel: |
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| deSuff hat folgendes geschrieben: |
| Nein bezahlen musste nicht nochmal. Man muss nur einmal 10€ im Quartal zahlen |
Doch muss man... leider... Du ersparst dir die 10 Euro nur bei einer Überweisung vom einen Arzt an den Anderen. Da es im obigen Fall wohl aber schwer wäre, dem "normalen" Hausarzt zu erklären warum man ne Überweisung an den anderen will, wirst du wohl nicht umhinkommen dort nochmal 10 Euro zu berappen. Einzige Möglichkeit wäre, du hast ne nette Arzthelferin, der du erklären kannst, dass du die 10 Öcken schonmal gezahlt hast (Beleg vorweisen), aber eben keine Überweisung gekriegt hast und am liebsten auch nicht möchstest, dass dein sonstiger Hausarzt von dem Besuch erfährt. Kurzum, das wird schwer, so dass du wohl nicht umhin kommen wirst, die 10 Euro zu berappen.
Desweiteren hat dein Hausarzt übrigens die Verpflichtung die Krank zu schreiben, wenn du z.B. angibst, dass du dich psychisch nicht wohl fühlst. Gibst an, Schlafstörungen zu haben, dass du dadurch total übernächtigt bist, Alpträume hast, zu viel Streß, blabla. Das reicht schon für eine Krankschreibung und diese müsste dir z.B. auch dein normaler Hausarzt geben... dazu isser verpflichtet.
Zudem rate ich grundsätzlich von solchen "Hab nicht gelernt, lasse mich krankschreiben"-Praktiken ab, weil zumindest bei mir an der Uni, diese Nachschreibeklusuren wegen Krankheitsfall oft schwerer sind, als die "Normalen". Weil die Prof´s sagen sich halt: Ok, der Kerl hatte nochmal 4 Wochen mehr Zeit zu lernen, d.h. eine gewisse "Verschärfung" der Klausur ist durchaus drin. Aber ok, wenn´s gar keinen anderen Ausweg gibt, isses natürlich besser, die Nachholklausur zu schreiben, als mit an sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit am MI durchzufallen...
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Gast
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Verfasst am: 12 Feb 2006 15:11 Titel: |
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Super Antwort. Vielen Dank. Eine Frage noch: Was sagt meine Krankenkasse dazu? Haben die damit ein Problem?
Bei uns gibt es keine Nachschreibeklausur für Krankheitsfälle, ich kann die Klausur zum 2. Termin kurz vor Semesterbeginn schreiben und habe dann jeanden, mit dem ich lernen kann.
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Mjöllnir
1. Bundesliga

Anmeldungsdatum: 11.11.2003 Beiträge: 886 Wohnort: Mannheim
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Verfasst am: 12 Feb 2006 15:43 Titel: |
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also normalerweise, bekommst du doch neinen beleg, nachdem du die 10 eu gelöhnt hast. mit diesem beleg gehst du einfach zu deinem neuen arzt, zeigst diesen vor und musst dann auch nicht noch einmal die gebühr zahlen. war bei mir zumindest so, als mein hausarzt in urlaub war... _________________
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Gast
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Verfasst am: 12 Feb 2006 16:39 Titel: |
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| Paauulinho hat folgendes geschrieben: |
Super Antwort. Vielen Dank. Eine Frage noch: Was sagt meine Krankenkasse dazu? Haben die damit ein Problem?
Bei uns gibt es keine Nachschreibeklausur für Krankheitsfälle, ich kann die Klausur zum 2. Termin kurz vor Semesterbeginn schreiben und habe dann jeanden, mit dem ich lernen kann. |
Hauptsache du bist sicher, dass dir ein normales Attest reicht. Im Studium verlangen die auch gerne mal ein Amtsärztliches Attest.
Bist du Privatversichert? Dann würd ich sagen, die wundern sich bestimmt warum du zu einem anderen Arzt gegangen bist. Schreibt dieser dich aber Krank, dürftest du zumindest die Behandlungskosten erstattet bekommen.
Bist du gesetzlich Versichert, ist die Frage - und das sollte man als Student eigentlich wissen - natürlich unsinn, da die Krankenkassen überhaupt keine Infos bekommen, wer wesewegen wo behandelt wurde!
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Gast
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Verfasst am: 13 Feb 2006 00:40 Titel: |
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| Mjöllnir hat folgendes geschrieben: |
| also normalerweise, bekommst du doch neinen beleg, nachdem du die 10 eu gelöhnt hast. mit diesem beleg gehst du einfach zu deinem neuen arzt, zeigst diesen vor und musst dann auch nicht noch einmal die gebühr zahlen. war bei mir zumindest so, als mein hausarzt in urlaub war... |
Das ist so zwar richtig, aber nur die halbe Wahrheit... Es ist so: Du zahlst bei einem Arzt (in 99% der Fälle beim Hausarzt) die 10 Euro Praxisgebühr und erhälst dann einen Beleg, dass du die Praxisgebühr für dieses Quartal entrichtet hast. Wenn du also wieder zum Hausarzt kommst, zahlst logischerweise nix mehr. Solltest du allerdings einen Facharzt aufsuchen, reicht es nicht aus, dass du dort den Beleg vorweist, sondern du brauchst zwingend eine Überweisung. Denn der Facharzt muss nämlich wiederrum für jeden behandelten Patienten entweder 10 Euro vorweisen können, oder aber eben eine Überweisung des jeweiligen Patienten. Sonst zahlt er aus eigener Tasche. Folglich ist eine Überweisung immer zwingend erforderlich! Und darauf wird der Arzt, bzw. seine Arzthelferinnen auch achten. Deswegen, wie gesagt, ohne Überweisung (oder dem erneuten Zahlen der 10 Euro) geht gar nix!
Die Situation die du beschreibst - nämlich der Urlaubsfall des Hausarztes - ist ein Sonderfall. Wenn du in diesem Fall zu einem anderen Arzt gehst, bei dem du vorher noch nie warst, wirst du zunächst erstmal gefragt: "Wer ist denn der Hausarzt?". Daraufhin wirst du sagen: "Der Herr Dr. XY". Und spätestens beim Namen des Arztes, dürfte den Arzthelferinnen klar werden, dass dein Hausarzt in Urlaub ist, und sie ne Urlaubsvertretung machen, weil der in Urlaub gehende Arzt in der Regel die umliegenden Kollegen informiert. Und sollte es der Arzt nicht wissen, und sie von dir ne Überweisung wollen, dann sagt, der Hausarzt ist in Urlaub und dann musst hier keine Überweisung vorlegen, und auch keine 10 Euro berappen. Denn - und jetzt kommt der Grund - die Arzthelferinnen schreiben sich dann auf, für welche Patienten sie Urlaubsvertretung gemacht haben, und für diese Patienten fordern sie dann im Nachhinein eine Überweisung beim eigentlichen Hausarzt ein. D.h. auch im Urlaubsfall brauchst du eine Überweisung, nur dass hier eben das Prozedere umgedreht wird und du die Überweisung nicht vorher brauchst, sondern diese dann von den Hausärzten nachträglich untereinander eingefordert wird. D.h. folglich, dass im geschilderten Ausgangsfall der Gute nicht umhin kommt, sich doch ne Überweisung zu besorgen oder aber auf die Frage ob er dieses Quartal schonmal beim Arzt war, mit nein zu antworten, und die 10 Euro zu zahlen. Nebenbei bemerkt, würde sein Hausarzt auch nicht mitkriegen, ob er bei nem anderen Arzt war, denn die Ärzte dürfen keinerlei Daten untereinander austauschen ohne das Wissen, bzw. ein anzunehmendes, besonderes, berechtigtes Interesse des Patienten (z.B. Patient liegt im Koma und im Krankenhaus will man wissen, was man im spritzen darf und was nicht, und hierzu wird der Hausarzt nach der Krankenakte befragt. Hier weiß der Patient auch nix vom Informationsaustausch, aber es ist anzunehmen, dass er ein berechtigtes Interesse daran hat).
Was die Sache mit dem Amtsarzt betrifft, so können die Uni´s ein amtsärztliches Attest theoretisch jederzeit einfordern. Das werden sie aber nur machen, wenn sie berechtigte Zweifel an der Richtigkeit des Attest´s vom ausstellenden Arzt haben. Das kann z.B. dann passieren, wenn der Arzt den Ruf hat, gerne "falsche" Atteste auszustellen. Hier wird dann ein Attest des Amtsarztes eingefordert und dieser wird einen sehr, sehr genau prüfen. Hier ist dann auch nix mehr mit "psychischem Unwohlbefinden", denn der Amtsarzt wird dann im Zwefelsfall ein psychologisches Gutachten einholen, und wenn da nix drauf zu finden ist, stellt er entsprechend auch kein Attest aus. Kurzum, wenn man weiß, dass die Uni allergisch auf Atteste eines bestimmten Arztes reagiert, sollte man es auch tunlichst vermeiden "falsche" Atteste von genau diesem Arzt einzuholen.
Ach ja, um´s noch kurz zu erwähnen. Meine Schwester macht eine Ausbildung zur Arzthelferin und der Vater meiner Freundin ist Arzt, und von beiden krieg ich immer hautnah mit, was es für ein sch... Streß mit dem Verwaltungskram ist, seitdem es die "tolle" Gesundheitsreform gibt. Daher kenne ich mich in dem Bereich auch so gut aus.
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Bökelberg6
Europa League
Anmeldungsdatum: 14.12.2004 Beiträge: 1087
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Verfasst am: 13 Feb 2006 09:03 Titel: |
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Wenn du nem anderen Arzt den Beleg vorweisen kannst, sollte es kein Problem sein, da ja nicht der Arzt das Geld behält sondern zur Krankenkasse weiterleitet und die karnkenkasse will nur 1x 10€ haben. _________________ Hans Meyer
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Gast
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Verfasst am: 13 Feb 2006 09:18 Titel: |
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| Neu7 hat folgendes geschrieben: |
| Wenn du nem anderen Arzt den Beleg vorweisen kannst, sollte es kein Problem sein, da ja nicht der Arzt das Geld behält sondern zur Krankenkasse weiterleitet und die karnkenkasse will nur 1x 10€ haben. |
das ist natürlich in mehrern punkten falsch. meines wissens nach, behält der arzt die 10 euro, er bekommt dann einfach entsprechend weniger ausgezahlt! und der arzt selber hat auch nichts mit der krankenkasse zu tun, sondern mit der kassenärztlichen vereinigung.
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Gast
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Verfasst am: 13 Feb 2006 10:18 Titel: |
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An der Kölner Uni reicht ein Besuch beim Hausarzt nicht aus um die Klausur nicht mitschreiben zu müssen, .... da gibts ne Liste von Ärzten die aufzusuchen sind....
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Gast
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Verfasst am: 13 Feb 2006 23:59 Titel: |
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oh man krankschreiben lassen ist doch mittlerweile ne dienstleistung.. wo ist dein prob ?
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Gast
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Verfasst am: 14 Feb 2006 09:48 Titel: |
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Die Quittung über die 10€ bei nem anderen Arzt vorweisen reicht. Meines Wissens darf jeder in Deutschland frei wählen, zu welchem Arzt er geht. Und wenn er schon 10€ bei nem Allgemeinarzt gelöhnt hat, reicht die Quittung bei nem anderen Allgemeinarzt. Und nichtmal der KK muss man erzählen, warum man zu nem anderen Arzt geht. Für den Facharzt brauchste dann ne Überweisung. So will man u.a. auch verhindern, das alle immer sofort zum Spezialisten rennen.
Bei uns an der Hochschule und auch an manchen anderen reicht übrigens mittlerweile ne normale Krankschreibung.
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Gast
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Verfasst am: 14 Feb 2006 10:15 Titel: |
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Musst du die Arbeit dann nich Nachschreiben? Normal isses ja so...
Also zuerst einmal sollte man lernen und wenn man es nich versteht sollte man sich bemühen ob man nich jemanden kennt der das einem Privat erklären kann.
Wenn du im Berufsleben Aufgaben machen musst wo du weisst das du das net gut kannst wirste auch nich weit kommen wenn du es dann so machst wie jetz.
Naja is nur ein Rat... Auch wenns hart ist, lernen lernen lernen.
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Gast
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Verfasst am: 14 Feb 2006 13:25 Titel: |
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| fhk hat folgendes geschrieben: |
| Paauulinho hat folgendes geschrieben: |
Super Antwort. Vielen Dank. Eine Frage noch: Was sagt meine Krankenkasse dazu? Haben die damit ein Problem?
Bei uns gibt es keine Nachschreibeklausur für Krankheitsfälle, ich kann die Klausur zum 2. Termin kurz vor Semesterbeginn schreiben und habe dann jeanden, mit dem ich lernen kann. |
Hauptsache du bist sicher, dass dir ein normales Attest reicht. Im Studium verlangen die auch gerne mal ein Amtsärztliches Attest.
Bist du Privatversichert? Dann würd ich sagen, die wundern sich bestimmt warum du zu einem anderen Arzt gegangen bist. Schreibt dieser dich aber Krank, dürftest du zumindest die Behandlungskosten erstattet bekommen.
Bist du gesetzlich Versichert, ist die Frage - und das sollte man als Student eigentlich wissen - natürlich unsinn, da die Krankenkassen überhaupt keine Infos bekommen, wer wesewegen wo behandelt wurde! |
Wenn er Privat versichert wäre,dann bräuchte er ja keine € 10 zu zahlen....
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Gast
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Verfasst am: 14 Feb 2006 15:41 Titel: |
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bist du da sicher?
edit: tatsache. hab gerade nochmal nachgeschaut. wusste ich gar nicht (mehr)...
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Gast
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Verfasst am: 15 Feb 2006 13:53 Titel: |
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Nur mal zur Info:
Alles was du beim Arzt angibst wird in die deine Krankenakte geschrieben.
Benötigst du mal eine private Berufsunfähigkeitsversicherung oder ne private Zusatz-Krankenversicherung dann hast du evtl. ein Problem wenn psychische Probleme irgendwannmal angegeben hast.
Also lass das zeugs. Du schadest dir nur selbst damit.
Geh lernen!
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Gast
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Verfasst am: 15 Feb 2006 13:55 Titel: |
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| Froopi hat folgendes geschrieben: |
Nur mal zur Info:
Alles was du beim Arzt angibst wird in die deine Krankenakte geschrieben.
Benötigst du mal eine private Berufsunfähigkeitsversicherung oder ne private Zusatz-Krankenversicherung dann hast du evtl. ein Problem wenn psychische Probleme irgendwannmal angegeben hast.
Also lass das zeugs. Du schadest dir nur selbst damit.
Geh lernen! |
Dem kann ich mir nur anschließen.
1. mUsste doch eh warscheinlich nachschreiben.
2. Wenne erwischt wirst gibts auch noch ärger.
Aber warum lernste nicht einfach
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Bökelberg6
Europa League
Anmeldungsdatum: 14.12.2004 Beiträge: 1087
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Verfasst am: 15 Feb 2006 14:41 Titel: |
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| fhk hat folgendes geschrieben: |
bist du da sicher?
edit: tatsache. hab gerade nochmal nachgeschaut. wusste ich gar nicht (mehr)... |
Gut zu wissen. Bin ab dem 1.3. selbständig und dann automatisch privatversichert  _________________ Hans Meyer
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