preload
basicPlayer

23 km/h zu schnell Schild war verschneit will nicht zahlen!

Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
Comunio.de Foren-Übersicht -> Off Topic General
Autor Nachricht
Gast





BeitragVerfasst am: 27 Feb 2006 14:33   Titel: 23 km/h zu schnell Schild war verschneit will nicht zahlen! Antworten mit Zitat

Hallo ich wurde zum ersten mal geblitzt und heute kam der Anhörungsbogen

Ergebnis 83 km/h in einer 60 km/h Zone = 23 km /h zu schnell auf der Autobahn

Dies würde ja 40 € + 25,xx € Gebühren + 1 Punkt kosten

So ich habe keine Probezeit mehr das Fahrzeug ist allerdings auf meinen Vater zugelassen!

Der festinstallierte Blitzer stand hinter einer Kurve bei der es steil bergab ging und das Schild war verschneit, so das man es nicht erkennen konnte!

Bin ein armer Student der sich diese 65 Euro Ausgaben nicht wirklich leisten kann, gibt es da irgendwelche Möglichkeiten das man dies nicht zahlen muss, ich habe das Schild nicht gesehen.
Nach oben
Gast





BeitragVerfasst am: 27 Feb 2006 14:39   Titel: Re: 23 km/h zu schnell Schild war verschneit will nicht zahl Antworten mit Zitat


tepai hat folgendes geschrieben:
ich habe das Schild nicht gesehen.


und das ist wahrscheinlich die Standard-Antwort bei Geschwindigkeitsübertretungen...

Du hättest, um überhaupt eine Chance zu haben, direkt nach dem Blitz umkehren müssen, und das verschneite Tempo-60-Schild fotografieren müssen, mit Datums- und Uhrzeitnachweis und mit mindestens einem Zeugen.

So wirst Du nicht um die Zahlung herumkommen, sorry
Nach oben
Gast





BeitragVerfasst am: 27 Feb 2006 14:40   Titel: Antworten mit Zitat

Da das Auto auf deinen Vater zugelassen ist, kann dieser ja angeben, dass er nicht gefahren ist was ja auch der Wahrheit entspricht.
Verweigert er daraufhin die Angabe, wer letztendlich das das Fahrzeug geführt hat, kann ihm ein Fahrtenbuch ans Bein genagelt werden.

Das verschneite Schild ist ohne Fotobeweis eine romantische Vorstellung - mehr nicht.
Nach oben
Gast





BeitragVerfasst am: 27 Feb 2006 14:41   Titel: Antworten mit Zitat

Zum Straßenverkehrsamt fahren, zu dem der Blitzer gehört. Da das ganze erklären und klarstellen. Normaler Weise gibts da keine Probleme.

Mein Vater hatte das gleiche Probleme, als Jugendliche die Schilder einfach abmontiert hatten und das war in einer 70er Zone mit 112 Km/h.

Wurde bis jetzt noch nie geblitzt So ein Glück.
Nach oben
Gast





BeitragVerfasst am: 27 Feb 2006 14:42   Titel: Antworten mit Zitat


Schillaci hat folgendes geschrieben:
Da das Auto auf deinen Vater zugelassen ist, kann dieser ja angeben, dass er nicht gefahren ist was ja auch der Wahrheit entspricht.
Verweigert er daraufhin die Angabe, wer letztendlich das das Fahrzeug geführt hat, kann ihm ein Fahrtenbuch ans Bein genagelt werden.




nee, die Polizie schickt dann das Foto und fragt, wer das ist. Diese Frage dann nicht wahrheitsgemäss zu beantworten zieht ein Strafverfahren nach sich. Mein Tipp: in den Apfel beissen, auch wenn er sauer ist und zahlen. Damit habt ihr beide (Du und Papi) die wenigsten Schwierigkeiten
Nach oben
Gast





BeitragVerfasst am: 27 Feb 2006 14:45   Titel: Antworten mit Zitat


MichaG hat folgendes geschrieben:

Schillaci hat folgendes geschrieben:
Da das Auto auf deinen Vater zugelassen ist, kann dieser ja angeben, dass er nicht gefahren ist was ja auch der Wahrheit entspricht.
Verweigert er daraufhin die Angabe, wer letztendlich das das Fahrzeug geführt hat, kann ihm ein Fahrtenbuch ans Bein genagelt werden.




nee, die Polizie schickt dann das Foto und fragt, wer das ist. Diese Frage dann nicht wahrheitsgemäss zu beantworten zieht ein Strafverfahren nach sich. Mein Tipp: in den Apfel beissen, auch wenn er sauer ist und zahlen. Damit habt ihr beide (Du und Papi) die wenigsten Schwierigkeiten


Mann hat als Verwandter das Recht die Aussage zu verweigern - das ist nicht mit einer Lüge zu vergleichen.
Nach oben
Gast





BeitragVerfasst am: 27 Feb 2006 14:46   Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde erstmal das Foto anfordern, wenn du Glück hast erkennt man dich darauf nicht einwandfrei und dann biste ausm Schneider
Nach oben
Gast





BeitragVerfasst am: 27 Feb 2006 14:46   Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde mich schon wehren, und zwar wegen dem einen Punkt. Das kann einem irgendwann zum verhängnis werden. Die Leute beim Straßenverkehrsamt wissen was für ein Wetter an diesem Tag war.
Aber bei uns haben wir einen Tag nach dem Blitzen das ganze beim Straßenverkehrsamt gemeldet. Wielang ist das bei dir her ?
Nach oben
Gast





BeitragVerfasst am: 27 Feb 2006 14:50   Titel: Antworten mit Zitat

ok werde erstmal das Foto anfordern, das Schild war wirklich nicht zu lesen bin deswegen schon drastisch runter gegangen zudem war es um 6:00 Uhr morgen!
60 € sind für mich halt wirklich viel Geld, der Punkt ist mir egal wäre der erste!

Ist etwa 2 Wochen her, das problem ist das ich etwa 400 km von daheim weg geblitzt wurde war von stuttgart nach berlin unterwegs

Zuletzt bearbeitet von Gast am 27 Feb 2006 14:51, insgesamt einmal bearbeitet
Nach oben
Gast





BeitragVerfasst am: 27 Feb 2006 14:50   Titel: Re: 23 km/h zu schnell Schild war verschneit will nicht zahl Antworten mit Zitat


MichaG hat folgendes geschrieben:

tepai hat folgendes geschrieben:
ich habe das Schild nicht gesehen.

Du hättest, um überhaupt eine Chance zu haben, direkt nach dem Blitz umkehren müssen, und das verschneite Tempo-60-Schild fotografieren müssen


Also ich würde nie auf der Autobahn umkehren...
Ne, mal im Ernst, du wirst wohl nicht drum rum kommen, auch wenn das Schild verschneit war, dir fehlen leider die Beweise...
Aber versuch doch mal mit denen zu reden...
Nach oben
Gast





BeitragVerfasst am: 27 Feb 2006 14:54   Titel: Antworten mit Zitat

also falls jemand noch ein paar gute Ideen hat wie ich um die Strafe rumkomme wäre ich dankbar.

wenn ich das schild deutlich gesehen hätte würde ich die strafe auch akzeptieren aber das war es leider nicht
Nach oben
Gast





BeitragVerfasst am: 27 Feb 2006 15:13   Titel: Antworten mit Zitat

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Wurde geblitzt, aber da war kein Schild.
Das Auto war damals als Zweitwagen auf meinen Dad angemeldet. Er hat den Bogen zurückgeschickt und angegeben dass er nicht zu diesem Zeitpunkt gefahren ist. Vor Gericht wurde ihm dann das Foto gezeigt, wo ich klar zu sehen war und er gab an, diese Person nicht zu kennen.
GEGEN VERWANDTE DARF MAN DIE AUSSAGE VERWEIGERN!!!

ABER, blöd sind die ja auch nicht. Paar Tage zuvor war ein Polizist bei meinem Vater zuhause und hat ihn da schon gefragt ob er die Person kennt. Das machen die mit der Hoffnung, der geblitzte öffnet die Tür
Zum Glück wohn ich nicht zuhause.

Ob dieser legale Trick auch beim Erstfahrzeug vom Vater funktioniert weiß ich nicht???
Nach oben
Gast





BeitragVerfasst am: 27 Feb 2006 15:20   Titel: Antworten mit Zitat


Muckl1860 hat folgendes geschrieben:
Vor Gericht wurde ihm dann das Foto gezeigt, wo ich klar zu sehen war und er gab an, diese Person nicht zu kennen.
GEGEN VERWANDTE DARF MAN DIE AUSSAGE VERWEIGERN!!!


Das war aber kein 'Verweigern einer Aussage', sondern eine Lüge. Und lügen darf man nicht vor Gericht

Mein Tipp:
Erstmal beim Straßenverkehrsamt nach fragen, dann bist du schlauer.
Nach oben
Gast





BeitragVerfasst am: 27 Feb 2006 16:34   Titel: Antworten mit Zitat

Mal wieder sehr erheiternd zu lesen, wie leicht man doch anscheinend eine Strafe verhindern kann, wenn man einigen Autoren hier Glauben schenken soll.

1. Ich empfehle für Rechtsfragen die Seite www.recht.de o.ä.. Dort gibt es auch ein Forum, wo sich Experten deiner Sache annehmen. Auch wenn verbindliche Rechtsberatung dort nicht erlaubt ist.

2. Ich (kein Experte!) denke nicht, dass du um die Strafe herumkommst.
Das Schild war also verschneit. Schon einmal was von angepasster Geschwindigkeit gehört? Und bei "Schnee", "nach einer Kurve", wo "es steil bergab" geht sind 83 km/h nun einmal keine angepasste Geschwindigkeit. Verschneites Schild hin oder her. Über deine Geschichte (auch wenn sie wahr ist) wird man bei der Behörde wohl nur müde lächeln.
Nach oben
Gast





BeitragVerfasst am: 27 Feb 2006 16:59   Titel: Antworten mit Zitat


radeck hat folgendes geschrieben:

Muckl1860 hat folgendes geschrieben:
Vor Gericht wurde ihm dann das Foto gezeigt, wo ich klar zu sehen war und er gab an, diese Person nicht zu kennen.
GEGEN VERWANDTE DARF MAN DIE AUSSAGE VERWEIGERN!!!


Das war aber kein 'Verweigern einer Aussage', sondern eine Lüge. Und lügen darf man nicht vor Gericht

Mein Tipp:
Erstmal beim Straßenverkehrsamt nach fragen, dann bist du schlauer.



Nein Nein, mein Cousin ist Polizist und hat uns zu diesem Schritt geraten. Vor Gericht muss man nix sagen, was Angehörige oder Verwandte belasten könnte.
Nach oben
Gast





BeitragVerfasst am: 27 Feb 2006 17:35   Titel: Antworten mit Zitat

Aber war das denn nicht trotzdem eine Lüge?
Man muss doch immer irgendwie immer son Eid abgeben, dass man ehrlich vor Gericht ist.
Nach oben
Gast





BeitragVerfasst am: 27 Feb 2006 18:01   Titel: Antworten mit Zitat


radeck hat folgendes geschrieben:
Aber war das denn nicht trotzdem eine Lüge?
Man muss doch immer irgendwie immer son Eid abgeben, dass man ehrlich vor Gericht ist.


Als Angeklagter bzw. Beschuldigter kann man vor Gericht alles erzählen.

Zur Wahrheit sind nur die Zeugen verpflichtet. Und nur die werden hinterher eventuell vereidigt und machen sich strafbar, wenn sie die Unwahrheit sagen (ob unter Eid oder nicht)
Nach oben
Gast





BeitragVerfasst am: 27 Feb 2006 19:05   Titel: Antworten mit Zitat


dRo0pY hat folgendes geschrieben:

radeck hat folgendes geschrieben:
Aber war das denn nicht trotzdem eine Lüge?
Man muss doch immer irgendwie immer son Eid abgeben, dass man ehrlich vor Gericht ist.


Als Angeklagter bzw. Beschuldigter kann man vor Gericht alles erzählen.

Zur Wahrheit sind nur die Zeugen verpflichtet. Und nur die werden hinterher eventuell vereidigt und machen sich strafbar, wenn sie die Unwahrheit sagen (ob unter Eid oder nicht)


Jaja das Nachmittagsprogramm bildet einfach

Öhm ich bin derselben Meinung wie elcapitan, wirst wohl oder übel zahlen müssen ... Vor allem wars auch für dich gefährlich
Nach oben
Gast





BeitragVerfasst am: 27 Feb 2006 20:02   Titel: Antworten mit Zitat

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, so hart es ist.
Nach oben
Gast





BeitragVerfasst am: 28 Feb 2006 19:41   Titel: Antworten mit Zitat

also scheint ja ein wahnsinnswetter gewesen zu sein.
in den übungsbögen steht immer:
bei schnee etc muss man die geschwindigkeit den sichtverhältnissen anpassen
Nach oben
axeman
Champions-League
Champions-League 

Anmeldungsdatum: 23.09.2003
Beiträge: 1731
BeitragVerfasst am: 1 März 2006 00:04   Titel: Antworten mit Zitat

...nu wolln wir mal nicht so heuchlerisch sein und so tun, als ob wir nicht alle wüssten, daß das heutzutage schon an wegelagerei grenzt, was die statisten da betreiben. bitte nicht falsch verstehen - der beruf des polizisten und anderer staatsdiener ist ein ehrbarer und soll hier nicht von mir diskreditiert werden.
...aber nu wolln wir mal erzählen, was man so tun könnte, ohne hier wirkliche rechtsberatung zu geben - dat is nämlich auch nich erlaubt, und den vati kann man da dann auch nich mehr vorschieben.
...bei gewissen verkehrsdelikten böte sich das mit dem vati aber durchaus an. kurz und knapp musst du die ersten 3 monate überstehen, ohne persönlich von der polente ermittelt zu werden - dann is das ding verjährt(ausser bei alkoholdelikten - was auch gut so ist!). also soll der vati erstmal so lang wie möglich die füsse still halten. sollte er unter dem druck der staatsmacht zusammenbrechen, schreibt er einfach, daß er nix weiss. darauf hin werden die selber ermitteln und unter umständen mal bei deinen eltern vorstellig werden - da dürfen die dann natürlich auch nicht umfallen. alles in allem dürfte die 3monatsgrenze dann schon fast in reichweite sein - ermitteln sie dich dann nicht über nen bildabgleich übers personalausweisregister (dat dürfen die auch - es leben die alten nicht digitalisierten zeiten), biste ausm schneider. sollte nach drei monaten noch was eintreffen, bitte standhaft bleiben und nix zugeben - einfach dezent auf die frist hinweisen.
...an nen fahrtenbuch beim ersten mal glaub ich nicht, könnte aber natürlich passieren.
...viel spass!
Nach oben Benutzer-Profile anzeigen
Gast





BeitragVerfasst am: 1 März 2006 00:16   Titel: Antworten mit Zitat


sperminato hat folgendes geschrieben:
also scheint ja ein wahnsinnswetter gewesen zu sein.
in den übungsbögen steht immer:
bei schnee etc muss man die geschwindigkeit den sichtverhältnissen anpassen


Ja, das ist ein guter Punkt.
Mein Vorschlag zu dem Thema ist: Bezahl´ die Strafe. Das Autofahren ist eine sensible, da menschengefährdende Angelegenheit. Darum nimm die Strafe als nachhaltige Erinnerung, Dich als Autofahrer vorsichtig und im Sinne der STVO zu verhalten. Auf dass Du ein guter und umsichtiger Autofahrer wirst.
Wenn das Schild tatsächlich verschneit war, dann wäre das ein Grund mehr gewesen, langsam zu fahren; dann war sicher nicht nur auf dem Schild Schnee. Und "vorsichtshalber" mal 83 fahren, ich weiß ja nicht.

Ich find´s schwach, nicht einfach die Verantwortung zu übernehmen. Punktum.
Nach oben
Gast





BeitragVerfasst am: 1 März 2006 00:58   Titel: Antworten mit Zitat


axeman hat folgendes geschrieben:

...bei gewissen verkehrsdelikten böte sich das mit dem vati aber durchaus an. kurz und knapp musst du die ersten 3 monate überstehen, ohne persönlich von der polente ermittelt zu werden - dann is das ding verjährt


Das glaube ich nicht. Wenn du nachdem du geblitzt wurdest, 3 Monate lang nix hörst, dann ist es verjährt, ja. Wenn sie sich aber vor Ablauf der drei Monate melden und dich nur nicht in den drei Monaten als Fahrer ermitteln können, ist überhaupt nichts verjährt.
Nach oben
axeman
Champions-League
Champions-League 

Anmeldungsdatum: 23.09.2003
Beiträge: 1731
BeitragVerfasst am: 1 März 2006 10:57   Titel: Antworten mit Zitat

...mit allem respekt elcapitan: doch!
...wenn sie dir nicht persönlich innerhalb von drei monaten auf grundlage ihrer ermittlungen den vorwurf machen, die tat begangen zu haben, ist das ding passé.
...selbst wenn sie dir vorher einen sogenannten anhörungsbogen zukommen lassen, ist das letzte verjährungswort noch nicht gesprochen. da diese hübschen bögen von jeder stadt oder sonstigen verwaltung selbst designt werden, enstehen dabei in der regel massenhaft formfehler. in den meisten fällen wird man auf dem bogen nicht nur aufgefordert, selbst stellung zu nehmen, sondern im falle der unschuld andere zu benennen. so wird aus einem anhörungsbogen zur vorgeworfenen tat auch schnell mal nen mix aus einem solchen und einem zeugenvernehmungsbogen. folglich sind sie sich rein formal also noch garnicht so sicher, ob du das warst, sondern ermittlen gegen unbekannt - tun sie natürlich nicht, aber der designfehler im bogen lässt formal darauf schliessen. ob ich es allerdings auf nen satten rechtsstreit mit der staatsmacht ankommen lassen würde wage ich bei 65 tacken eher zu bezweifeln.
Nach oben Benutzer-Profile anzeigen
Gast





BeitragVerfasst am: 1 März 2006 11:11   Titel: Antworten mit Zitat

Irgentwie kotzt mich diese: "Ich habe Scheiße gebaut und jetzt will ich mich drücken" Mentalität im Umgang mit dem Deutschen Rechtssystem immens an.

Wer mit seiner Karre bei Schnee, der so schlimm ist, dass Verkehrsschilder zugeschneit sind, bergab mit 83km fährt, gefährdet sich selbst und andere und hat eine Strafe verdient.... ganz einfach.
Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2



Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2002 phpBB Group