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Gast
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Verfasst am: 27 Feb 2006 21:08 Titel: Mir wird mit Anzeige gedroht |
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Habe über Ebay etwas verkauft (schon deutlich unter Wert), er hat mir per E-mail geschrieben, dass er 2 € mehr für den versicherten Versand zahlt (hatte das gar nicht angeboten in der Auktion)
Habe es aber irgendwie verpennt das Zeug versichert zu schicken, und zack, komischerweise kam bei ihm nix an. Jetzt ist er total unfreundlich und besteht auf Rückzahlung des gesamten Betrags (36 €)
Ich habe ihm sogar angeboten, dass er denselben Artikel, der nur ganz knapp abweicht, von mir als Ersatz bekommt. Will er nicht, besteht auf Rückzahlung.
Droht jetzt mit Anzeige und eventuell Anwalt.
Hat er Chancen? Voll der Mongo, wie der sich aufhört, da stell ich eigentlich immer auf stur, aber da die Anzeige auf meine Mutter laufen würde, überlege ich halt, ob der wirklich Chancen hat mir was nachzuweisen.
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Molli710
Gast
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Gast
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Verfasst am: 27 Feb 2006 21:21 Titel: |
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hm, will halt nicht dass sich meine mutter aufregt, wenn sie auf einmal angezeigt ist. und dann kommen ja was weiß ich noch für gebühren drauf (was für welche kann er denn verlangen, wenn er es ohne anwalt macht?)
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Gast
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Verfasst am: 27 Feb 2006 21:23 Titel: |
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Also ne Anzeige bekommste wohl kaum.  Ich wüsste nicht, wonach du strafbar bist.
Wegen dem Rest, muss ich glatt mal eben nachschauen. Allgemeines Schuldrecht war noch nie mein Ding...
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Gast
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Verfasst am: 27 Feb 2006 21:24 Titel: |
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Wie lang ist das ganze denn her? Und hast du eingewilligt es versichert zu schicken? Ist doch schon komisch, dass er sich meldet, da er ja davon ausgehen muss, dass du es versichert verschickt hast.
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Gast
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Verfasst am: 27 Feb 2006 21:25 Titel: |
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über die post kannst du einen nachforschungsantrag stellen, ob das paket bei ihm angekommen ist. dazu muss der empfänger ja eine unterschrift hinterlassen. das ganze geht soweit ich weiss sogar über internet. das ergebnis kannst du ihm ja dann mitteilen, mal sehen, was er dann dazu sagt.
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Gast
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Verfasst am: 27 Feb 2006 21:25 Titel: |
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Also genau kenne ich mich auch nicht aus, aber ich kann mir nicht vorstellen das er dich dafür belangen kann, schließlich war ja nicht vereinbart das der Artikel versichert wird. Wenn du bei deiner Auktion Privatkauf ohne Rückgabe usw. geschrieben hast, denke ich nicht das er dir etwas kann.
Außerdem hört sich die Sache auch etwas nach betrug an, wenn er nicht den gleichen Artikel nochmals haben möchte sondern lieber bares...
Evtl. würde ich auch mal bei ebay nachfragen, die können doch auch einen weiterhelfen oder nicht?
Zuletzt bearbeitet von Gast am 27 Feb 2006 21:26, insgesamt einmal bearbeitet
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Gast
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Verfasst am: 27 Feb 2006 21:26 Titel: |
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| kaader hat folgendes geschrieben: |
| über die post kannst du einen nachforschungsantrag stellen, ob das paket bei ihm angekommen ist. dazu muss der empfänger ja eine unterschrift hinterlassen. das ganze geht soweit ich weiss sogar über internet. das ergebnis kannst du ihm ja dann mitteilen, mal sehen, was er dann dazu sagt. |
Er hats ja nicht versichert verschickt
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Gast
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Verfasst am: 27 Feb 2006 21:30 Titel: |
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auch unversichert kann man das nachverfolgen.
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Gast
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Verfasst am: 27 Feb 2006 21:31 Titel: |
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Bei unversichertem Versand trägt der Empfänger das Risiko.
Jetzt ist die Frage, ob du ihm den versicherten Versand irgendwie zugesichert hast. Ich würde erst einmal abwarten, was noch von ihm kommt. Wenn er tatsächlich einen Anwalt einschaltet, machst du einfach dasselbe.
Vorher würde ich mich in einschlägigen Rechtsforen einmal informieren, was die Experten dort in so einem Fall empfehlen. Bist bestimmt nicht der erste, dem so etwas passiert. Viel Erfolg!
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Gast
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Verfasst am: 27 Feb 2006 21:33 Titel: |
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| kaader hat folgendes geschrieben: |
| auch unversichert kann man das nachverfolgen. |
Aber ohne Aussicht auf Erfolg!
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Gast
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Verfasst am: 27 Feb 2006 21:43 Titel: |
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ja, aber immerhin könnte man dann schonmal für sich sehen, ob das paket wirklich nicht angekommen ist oder ob man einem betrüger auf dem leim gegangen ist.
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Gast
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Verfasst am: 27 Feb 2006 22:07 Titel: |
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Wie kann man es unversichert nachverfolgen? Einfach bei der Post anfragen - "Wo ist mein Brief/meine Warensendung etc.? Dachte das ginge nur bei Paketen und evtl. noch bei Päckchen.
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Gast
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Verfasst am: 27 Feb 2006 22:18 Titel: |
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Wie war noch gleich die Aussage von § 269 BGB?
Das Risiko trägt, so nicht anders vereinbart, der Empfänger.
Mir ist irgendwie so...
Von daher wäre es egal.
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Gast
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Verfasst am: 27 Feb 2006 23:38 Titel: |
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Hi!
§ 447 I BGB:
Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
ABER:
§ 447 II BGB:
Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
=>Da er Dich angewiesen hat, das Paket versichert zu verschicken, würde ich sagen, dass Du Schadensersatz leisten musst.
Ganz sicher bin ich aber nicht . Wenns falsch ist, bitte berichtigen!
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Gast
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Verfasst am: 27 Feb 2006 23:49 Titel: |
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die frage ist nun, ob er den beweis hätte, dass ich es versichert hätte schicken sollen. ich hab keine mails aufgehoben und weiß auch nicht, ob ich ihm das extra zugesichert habe oder nicht.
über ebay habe ich ihm geschrieben, dass es möglich ist, dass ich oder eine person die in meinem auftrag gehandelt hat, beim versand einen fehler gemacht hat. (eventuell kann man da rauslesen, dass ich ihm versichert habe, es versichert zu schicken)
aber ist schon verdammt komisch, dass es an seinem spielzeugladen nicht ankam. ich hab mir fast gedacht, er hat gemerkt, dass ich es nicht versichert verschickt habe und er sich nun daran bereichern will. aber das kann ich ihm genauso wenig nachweisen wie er mir, dass ich es nicht verschickt habe.
der zweite absatz des gesetzes da oben is schon kritisch und trifft ja zu. aber was für mehrkosten könnten für mich enstehen? kostet das anzeigeaufgeben etwas oder wie?
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Gast
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Verfasst am: 28 Feb 2006 00:10 Titel: |
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Hi!
Zunächst müsstest Du ihm den Kaufpreis erstatten und evtl. auch entgangenen Gewinn. §§ 280 I, III, 283; 252 BGB.
Dann vllt. noch die Anwaltskosten, aber darüber habe ich noch nichts gelernt.
Und Du hast schon Recht: es steht und fällt damit, ob er es beweisen kann. Aber da können wir Dir leider nicht helfen.
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Gast
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Verfasst am: 28 Feb 2006 00:57 Titel: |
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naja, steht und fällt der ganze Laden. Ob du ihm auf seine anfrage hin einen versicherten Versand zugesichert hast. Da er aber so wie ich annehme diesen um 2€ erhöten Preis gezahlt hatt, und du eben diese 2€ mehr angenommen hast kann man schon auf konkludentes handeln schließen! Sprich du hasst die Versandart nachträglich auf " versicherten Vertrag" verändert.
Bleibt allerdings die Frage was denn wirklich mit dem Paket geschehen ist, es gibt soviel ich weis auch versandarten unversicherter Natur wo man den "Postweg" nachvollziehen kann.--und das würde ich an deiner stelle als erstes machen
falls du dem Käufer in keiner weise einen versicherten Versand zugesichert hast bist du alerdings eindeutig raus aus der Geschichte(denke ich zumindest, bin auch nurn blöder 3Semester) da bei Fernabsatzverträgen andere Regelungen in Bezug des Gefahrenübergangs gelten(nachzulesen §§ 312 ff BGB)
Wie gesagt versuch als erstes ( wenn möglich) den Postweg nachzuverfolgen.
Falls dieses fehlschlägt: Ich denke das du oder gegebenenfalls deine Mutter eine Rechtschutzversicherung besitzen; falls ja : dort anrufen und dich zu einem Vertragsanwalt von ihnen durchstellen lassen; die werden dich kostenlos beraten.
Ich hoffe dir ei wenig geholfen zu haben
Aber ganz ehrlich: Mir kommt das schon ein wenig fadenscheinig vor, das jemand so expliziet wie dein Kunde auf versicherten Versand besteht(vorallem bei solcheinem Betrag) und dan verschwindet das Paket auch noch tatsächlich( Ein Schelm wer böses denkt)
ach ja: falls du tatsächlich zu Zahlung belangt werden solltest kann ich mir lediglich vorstellen das du den Kaufpreis zurückerstatten musst. Einen Vertrauensschadenoder wie auch immer der heißt sehe ich nicht, genausowenig wie zu zahlende Anwaltskosten
zudem bin ich mir nicht sicher welche Vorteile du durch deinen PrivatStatus (bei Ebay)hast
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Gast
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Verfasst am: 28 Feb 2006 01:10 Titel: |
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| bastardo hat folgendes geschrieben: |
naja, steht und fällt der ganze Laden. Ob du ihm auf seine anfrage hin einen versicherten Versand zugesichert hast. Da er aber so wie ich annehme diesen um 2€ erhöten Preis gezahlt hatt, und du eben diese 2€ mehr angenommen hast kann man schon auf konkludentes handeln schließen! Sprich du hasst die Versandart nachträglich auf " versicherten Vertrag" verändert.
Bleibt allerdings die Frage was denn wirklich mit dem Paket geschehen ist, es gibt soviel ich weis auch versandarten unversicherter Natur wo man den "Postweg" nachvollziehen kann.--und das würde ich an deiner stelle als erstes machen
falls du dem Käufer in keiner weise einen versicherten Versand zugesichert hast bist du alerdings eindeutig raus aus der Geschichte(denke ich zumindest, bin auch nurn blöder 3Semester) da bei Fernabsatzverträgen andere Regelungen in Bezug des Gefahrenübergangs gelten(nachzulesen §§ 312 ff BGB)
Wie gesagt versuch als erstes ( wenn möglich) den Postweg nachzuverfolgen.
Falls dieses fehlschlägt: Ich denke das du oder gegebenenfalls deine Mutter eine Rechtschutzversicherung besitzen; falls ja : dort anrufen und dich zu einem Vertragsanwalt von ihnen durchstellen lassen; die werden dich kostenlos beraten.
Ich hoffe dir ei wenig geholfen zu haben
Aber ganz ehrlich: Mir kommt das schon ein wenig fadenscheinig vor, das jemand so expliziet wie dein Kunde auf versicherten Versand besteht(vorallem bei solcheinem Betrag) und dan verschwindet das Paket auch noch tatsächlich( Ein Schelm wer böses denkt)
ach ja: falls du tatsächlich zu Zahlung belangt werden solltest kann ich mir lediglich vorstellen das du den Kaufpreis zurückerstatten musst. Einen Vertrauensschadenoder wie auch immer der heißt sehe ich nicht, genausowenig wie zu zahlende Anwaltskosten
zudem bin ich mir nicht sicher welche Vorteile du durch deinen PrivatStatus (bei Ebay)hast |
bei einem fernabsatzvertrag handelt es sich laut § 312bI BGB um verträge über die lieferung von waren zwischen unternehmer und verbraucher....
denke mal, dass big chief kein unternhemer iSd § 14 I BGB ist. damit finden die 312ff. keine anwendung
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Gast
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Verfasst am: 28 Feb 2006 01:20 Titel: |
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naja das ist schon ne Frage wert richtig; wobei es da bei Ebay schon sehr schwammige Rechtsprechungen gibt; habe mir diesbezüglich im eigeninteresse vor Monaten von meinem Anwalt sagen lassen, das bei einer Geschäftstätigkeit von 5 verkäufen im Monat eben davon ausgegangen werden kann--- Ebay ist diesbezüglich und auch in anderen rechtlichen fragen sehr schwammig und mit vorsicht zu geniessen
aber sofern es sich um einen 433 er handelt ist er doch auch oder nicht, Gefahrenübergang ist doch dort auch grundsätzlich der sitz des Verkäufers?
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Gast
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Verfasst am: 28 Feb 2006 01:55 Titel: |
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| kaader hat folgendes geschrieben: |
| ja, aber immerhin könnte man dann schonmal für sich sehen, ob das paket wirklich nicht angekommen ist oder ob man einem betrüger auf dem leim gegangen ist. |
Pakete sind mittlerweile immer bis zu einem gewissen Wert verischert!
Imo bist du aus dem Schneider, da der Handel über Ebay stattfand. Dort hast du lt. eigener Aussage einen versicherten Versand nicht angeboten und der Vertrag wurde bei Ebay schriftlich festgehalten. Der Käufer muss deine Sachen (inkl. unversichertem Versand) akzeptieren und tut dies mit Gebotsabgabe.
Meine Meinung kann ich nicht mit iwelchen Paragraphen belegen, aber sie basiert auf logischem Denken
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Gast
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Verfasst am: 28 Feb 2006 09:46 Titel: |
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ich selbst habe keine mail mehr, in der ich ihm den versicherten versand zugesichert habe. es kann sein, dass er mir einfach in der kaufabwicklung geschrieben hat, dass er 2 € mehr überweist und ich es versichert schicken soll. ob ich ne zusage gemacht habe bleibt zweifelhaft, da nützt auch nichts, dass er im verwendungszweck der überweisung versichert angegeben hat, ohne meine zusage, oder?
(vll. muss ich ihm die 2 € zuviel zurücküberweisen?  )
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Gast
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Verfasst am: 28 Feb 2006 11:52 Titel: |
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| BigChief hat folgendes geschrieben: |
ich selbst habe keine mail mehr, in der ich ihm den versicherten versand zugesichert habe. es kann sein, dass er mir einfach in der kaufabwicklung geschrieben hat, dass er 2 € mehr überweist und ich es versichert schicken soll. ob ich ne zusage gemacht habe bleibt zweifelhaft, da nützt auch nichts, dass er im verwendungszweck der überweisung versichert angegeben hat, ohne meine zusage, oder?
(vll. muss ich ihm die 2 € zuviel zurücküberweisen? ) |
Wie wäre es denn, wenn du erstmal auf deine Kontoauszüge schaust, ob er nun 2 Euro mehr überwiesen hat oder nicht? Die Auktion kannste doch noch einsehen, oder? Dann errechnest du den Betrag und weißt, ob er mehr Geld oder nicht überwiesen hat.. - wäre zumindest mal ein Anfang.
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Gast
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Verfasst am: 28 Feb 2006 14:20 Titel: |
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er hat eben 2 € mehr überwiesen und im betreff versichert angegeben.
frage ist nur, ob er beweise hat, dass ich ihm den versicherten versand bestätigt habe. denn alleine 2 € mehr überweisen heißt ja nicht, dass ich es dann auch versichert verschicke.
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Gast
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Verfasst am: 28 Feb 2006 14:32 Titel: |
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nö das heißt es nicht.
kannst ihn ja mal auf die probe stellen und ihm sagen das du die zu viel überwiesenen 2€ in das Paket gelegt hattest um ihm diese wieder zukommen zu lassen, mal schauen was er darauf sagt
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