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Rechtliches Problem (Ebay mal wieder)

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Gast





BeitragVerfasst am: 20 Jun 2006 14:15   Titel: Rechtliches Problem (Ebay mal wieder) Antworten mit Zitat

Folgendes:

- Habe am 21.5 eine Ware im Wert von über 600 Euro erworben.

- Noch am selben Tag bezahlt (online)

- 2 Tage später war das Mitglied nicht mehr bei Ebay angemeldet (er hatte immerhin 255 Bewertungen)

- mit Mitglied Kontakt aufgenommen, er meinte das Geld sei nicht gutgeschrieben worden

- also noch ein paar Tage gewartet, Geld war dann angeblich immer noch nicht da (haben telefoniert)

- dann habe ich Druck gemacht und mit Anzeige gedroht

- er hat bisschen Angst bekommen und gesagt er schickt am nächsten Tag ab

- tja, hat er aber nicht, als ich angerufen hab, hat er gemeint, er benötigt erst nochmal einen Screenshot der Überweisung um sicherzugehen

- habe ich ihm geschickt und er meinte er schickt am nächsten Tag los

- ich rufe zwei Tage später an und er meinte dann, er könnte den Screen nicht richtig erkennen (dabei hatten wir die Daten schonmal per Telefon abgeglichen)

- na schön, noch mehr Druck gemacht und er meinte er schickt jetzt echt ab.

- natürlich musste ich wieder anrufen, um an eine Paketnummer zu kommen (er hatte sie natürlich nicht parat, Ausrede: hat den Beleg im Internetcafe vergessen, wo er angeblich das Teil eingescannt hat)

- na gut, später nochmal angerufen mit dem Ergebnis, dass er mir die Nummer nicht einfach gesagt hat, sondern mir den Beleg schicken wollte.

- Kam nix an, nochmal angerufen und neue E-mail Addy angegeben. Dann kam tatsächlich was an. Aber was ein Wunder, er hatte keinen Anhang mitgeschickt.

- dann nächsten Tag angerufen und von ihm per Telefon die Paketnummer notiert. Online bei DHL nachgeprüft und festgestellt, dass nix auf dem weg zu mir ist. SUPER!!!

- angerufen und gesagt, dass ich die Schnauze voll habe und ihn defintiv anzeigen werde. Er hat nur gefragt, ob ich ihn oder seine Mutter (war bei Ebay angemeldet) anzeige, da er wohl schiß hat, dass seine Mutter ärger bekommt. Aber ich werde ihn anzeigen, er hats ja verbockt.

- heute Anruf meiner Bank bekommen, dass das Geld schon am nächsten Tag, als 23.5 bei ihm gutgeschrieben wurde. Er hatte dies bestimmt 3-4 mal verleugnet und mich vertröstet


so, das musste ich mal niederschreiben, damit ich bei der Polizei weiß, wie es abgelaufen ist.

meine Fragen:

- wie gehe ich zivilrechtlich gegen ihn vor? was kann ich alles aufführen? (entgangene einnahmen, die ich erzielt hätte?, aufwandsentschädigung für fahrt zur polizei etc?)

- kann ich seine Mutter auch mitreinziehen, damit das schneller geklärt wird, ich denke das würde ziehen. (sie arbeitet aber auf irgendeinem amt, so dass ne anzeige für sie sehr mies wäre bzgl. job)


Naja, ich hoffe es wird nicht gleich geschloßen und mir kann jemand helfen. Dankeschön
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Gast





BeitragVerfasst am: 20 Jun 2006 14:43   Titel: Antworten mit Zitat

Die Anzeige MUSS gegen die Mutter gehen, soweit ich weiß kannst du den "Jungen" garnicht verklagen, da der Ebay Account von seiner Mutter ist, und nicht von ihm, daher ist die Mutter in der Verantwortung!
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Gast





BeitragVerfasst am: 20 Jun 2006 15:24   Titel: Antworten mit Zitat

Hi, also ich würde diese Person anzeigen! Mach vorallem, dass du die Mudda anzeigst!

by_GERMANY95
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Molli710
Gast




BeitragVerfasst am: 20 Jun 2006 16:37   Titel: Antworten mit Zitat


Flo.Win hat folgendes geschrieben:
Die Anzeige MUSS gegen die Mutter gehen, soweit ich weiß kannst du den "Jungen" garnicht verklagen, da der Ebay Account von seiner Mutter ist, und nicht von ihm, daher ist die Mutter in der Verantwortung!


So siehts aus würde ich sagen. Ich hoffe das ist auch dein Account und nicht der von deinen Eltern? Sonst müssen auch glaube ich die die Anzeige einreichen. Aber sobald dem seine Mutter nen Zettel vom Anwalt bekommt, wird sich das schon alles von alleine regeln denke ich.
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Gast





BeitragVerfasst am: 20 Jun 2006 17:10   Titel: Antworten mit Zitat

WARUM TELEFONIERST DU NICHT MIT DER MUTTER?

Wenn du anzeigst völlig scheiß egal, da wird dir die Polizei schon weiterhelfen.

So bei 600€ würde ich richtig gas geben, da der kauferschutz glaube max 200€ auszahlt?!

Schick ihm eine Mahnung mit Frist...(entweder Ware oder Geld)
Schick ihm ne 2.Mahnung mit Frist...(entweder Ware oder Geld)
Schick ihm ein EINSCHREIBEN "Rücktritt vom Kaufvertrag" du willst dein GELD, mit Frist,nach §812 ; wer zu unrecht eine leistung...ist dem anderem zur herausgabe verpflichtet.(kosten für das Porto des Einschreibens und der 2.Mahnung kannste jetzt mit auf die rechnung setzen)

Ab zum Anwalt....,
ab hier währe eine Rechtschutzversicherung gut, da du nie weist ob der Verkaufer Geld hat um die von dir vorgesteckten Anwalts-/Gerichtskosten zu bezahlen.

Würde dir trotzdem mal empfehlen sollte bei der Mutter nix klappen, melde es bei ebay und mach den kauferschutzvertrag...meistens langt das da ebay richtig druck macht.

hoffe ich habe dir geholfen, noch fragen?
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Gast





BeitragVerfasst am: 20 Jun 2006 18:49   Titel: Antworten mit Zitat

käuferschutz bei ebay werde ich ja auch stellen, die zahlen aber nur 175 euro aus.

da ich keinen anwalt habe ist die frage, ob es sinnvoll wäre, um gegen ihn zivilrechtlich und nicht nur strafrechtlich (betrugsanzeige) vorzugehen.

der account, über den ich das ersteigert habe, läuft auf den namen meines vaters. aber meine unterlagen beweisen ja, dass ich alles abgewickelt und auch überwiesen habe (mein konto etc).

ich werde nochmal versuchen die mutter ans telefon zu bekommen, eventuell verdreht ihr sohn sein verhalten ihr gegenüber etwas und versucht den unschuldigen zu spielen, so klang es nämlich immer am telefon.
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Gast





BeitragVerfasst am: 20 Jun 2006 19:18   Titel: Antworten mit Zitat

Schick ihm eine Mahnung mit Frist...(entweder Ware oder Geld)
Schick ihm ne 2.Mahnung mit Frist...(entweder Ware oder Geld)
Schick ihm ein EINSCHREIBEN "Rücktritt vom Kaufvertrag" du willst dein GELD, mit Frist,nach §812 ; wer zu unrecht eine leistung...ist dem anderem zur herausgabe verpflichtet.(kosten für das Porto des Einschreibens und der 2.Mahnung kannste jetzt mit auf die rechnung setzen)

mach es so!

und zeig ihn an! und meld es per Käuferschutz, die 175 kannst du ja zurück zahlen solltest du das Geld sehen. Würde alles probieren, kenne das. Solch ein Schweinehund.

Rechtschutz versichert?Wenn ja geh zum Anwalt(kostet ja nix). Wenn nicht fang mit den Mahnungen an.
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Gast





BeitragVerfasst am: 20 Jun 2006 19:56   Titel: Antworten mit Zitat

Also ganz ehrlich:

Bei 600€, die Adresse hast du doch, oder?

Also, ich würde mal bei ihm vorbeifahren, dann kriegste dein Geld am einfachsten und schnellsten wieder
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Gast





BeitragVerfasst am: 20 Jun 2006 22:26   Titel: Antworten mit Zitat


ODB80 hat folgendes geschrieben:
Also ganz ehrlich:

Bei 600€, die Adresse hast du doch, oder?

Also, ich würde mal bei ihm vorbeifahren, dann kriegste dein Geld am einfachsten und schnellsten wieder



Kein Scheiß, wenn das nicht allzuweit ist...?

dann nimmste dir paar Kanten mit [und wenns nur eine ist], denn Präsenz zeigen ist Gold wert...
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Gast





BeitragVerfasst am: 20 Jun 2006 22:46   Titel: Antworten mit Zitat

der wohnt in bremen hoya und ich in bayern. wäre schon ein stück

und er bestreitet jetzt immer noch, dass das geld angekommen sei. verstehe ich überhaupt nicht wie man sowas behaupten kann?!
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Gast





BeitragVerfasst am: 20 Jun 2006 23:04   Titel: Antworten mit Zitat

812 ist das nicht, die haben ja immerhin nen Vertrag geschlossen.
Ich würd auch versuchen, die Mutter zu erreichen, die wird dem Sohnemann schon was erzählen. Ist der billigste und am wenigsten stressige Weg.
Wenn das nicht funzt kannst du immernoch andere Seiten aufziehen.
Allerdings brauchst du da keinen Anwalt für, wenn die Beweislage eindeutig ist. Für die Anzeige brauchst du nur zur Polizei und nen Titel kriegst du auch ohne Anwalt.
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Gast





BeitragVerfasst am: 20 Jun 2006 23:06   Titel: Antworten mit Zitat


Hubi-s04 hat folgendes geschrieben:



Kein Scheiß, wenn das nicht allzuweit ist...?

dann nimmste dir paar Kanten mit [und wenns nur eine ist], denn Präsenz zeigen ist Gold wert...


ma ne dumme frage, was is ne kante?!
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Gast





BeitragVerfasst am: 20 Jun 2006 23:09   Titel: Antworten mit Zitat


-.-² hat folgendes geschrieben:

Hubi-s04 hat folgendes geschrieben:



Kein Scheiß, wenn das nicht allzuweit ist...?

dann nimmste dir paar Kanten mit [und wenns nur eine ist], denn Präsenz zeigen ist Gold wert...


ma ne dumme frage, was is ne kante?!


Ich zum Beispiel
Männliche Person über 1,90 m mit über 90 Kilo, die bei schmalen Aufzugstüren schonmal die Schultern einziehen muß

Aber die Idee an sich ist eher sinnlos.
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Gast





BeitragVerfasst am: 20 Jun 2006 23:13   Titel: Antworten mit Zitat


rauuul hat folgendes geschrieben:
812 ist das nicht, die haben ja immerhin nen Vertrag geschlossen.
Ich würd auch versuchen, die Mutter zu erreichen, die wird dem Sohnemann schon was erzählen. Ist der billigste und am wenigsten stressige Weg.
Wenn das nicht funzt kannst du immernoch andere Seiten aufziehen.
Allerdings brauchst du da keinen Anwalt für, wenn die Beweislage eindeutig ist. Für die Anzeige brauchst du nur zur Polizei und nen Titel kriegst du auch ohne Anwalt.


was heißt nen titel würde ich bekommen?

ich ruf morgen nochmal die mutter an, aber zur polizei werde ich trotzdem gehen. ich wurde vor kurzem wegen 15 euro angezeigt und hatte nur stress von der polizei bekommen. ich will mal wissen, was die bei 600 euro machen
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pitbull.R
Europameister
Europameister 

Anmeldungsdatum: 23.10.2005
Beiträge: 4261
Wohnort: SV Werder Bremen
BeitragVerfasst am: 20 Jun 2006 23:21   Titel: sorry anderes thema Antworten mit Zitat

ist es normal das ich jetzt 2 wochen auf meine ware warte ?
hab vor etwa 2 wochen gekauft , drei tage später bezahlt.
also das geld muss schon vor eine woche da sein !
wie lange sollte man warten ungf ?
emails geschickt ...keine anwort!!
was soll ich machen ?

Zuletzt bearbeitet von pitbull.R am 20 Jun 2006 23:22, insgesamt einmal bearbeitet
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Gast





BeitragVerfasst am: 20 Jun 2006 23:22   Titel: Antworten mit Zitat


BigChief hat folgendes geschrieben:

rauuul hat folgendes geschrieben:
812 ist das nicht, die haben ja immerhin nen Vertrag geschlossen.
Ich würd auch versuchen, die Mutter zu erreichen, die wird dem Sohnemann schon was erzählen. Ist der billigste und am wenigsten stressige Weg.
Wenn das nicht funzt kannst du immernoch andere Seiten aufziehen.
Allerdings brauchst du da keinen Anwalt für, wenn die Beweislage eindeutig ist. Für die Anzeige brauchst du nur zur Polizei und nen Titel kriegst du auch ohne Anwalt.


was heißt nen titel würde ich bekommen?

ich ruf morgen nochmal die mutter an, aber zur polizei werde ich trotzdem gehen. ich wurde vor kurzem wegen 15 euro angezeigt und hatte nur stress von der polizei bekommen. ich will mal wissen, was die bei 600 euro machen


Das soll heißen, daß du dir, wenn die Beweislage eindeutig ist, und du dir auch sicher bist, daß dein Gegenüber überhaupt was besitzt, was pfändbar ist, du einfach in nen Schreibwarenladen stippen kannst und du dir da nen Vordruck besorgst.
Den füllst du dann aus und schickst das Teil weg und am Ende hast du dann irgendwann deinen Titel mit dem du dann vollstrecken kannst. Dafür brauchst du keinen Anwalt. Allerdings mußt du die Kosten vorstrecken.
Der beste Weg ist sicherlich die Mutter zu kontaktieren und der die lustige Geschichte mit der Anzeige erzählst. Betrug ist nämlich kein Kavaliersdelikt.
Wie alt ist dein Freund eigentlich?

Edit: Aber renn jetzt nicht morgen direkt in den nächsten Schreibwarenladen und leg mit deinem Mahnverfahren los. Du trägst nämlich das Prozessrisiko und die Kosten, sollte das Mahnverfahren in ein ordentliches Verfahren übergehen können die im Verhältnis zur ursprünglichen Summe schon recht beachtlich sein.
Nicht, daß ich es nachher Schuld bin.
Also erstmal Mami kontaktieren und mal weitersehen, die Forderung läuft dir ja nicht weg.
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Gast





BeitragVerfasst am: 21 Jun 2006 10:23   Titel: Antworten mit Zitat

das mit dem vollstrecken versteh ich nicht ganz.
wenn ich ne mahnung schicke, kann es konsequenzen für mich haben? warum das?
wenn ich ihm mahnungen mit frist setze und er sie nicht einhält, was kann ich dann machen?
wie kann ich eventuell vor gericht beweisen, dass ich überhaupt mahnungen geschickt habe?
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Gast





BeitragVerfasst am: 21 Jun 2006 11:06   Titel: Antworten mit Zitat

Würde es so macheN:

1. Mami anrufen und mit Anzeige drohen.
2. wenn nichts passiert und du versichert bist, anzeigen und zu Anwalt rennen und beraten lassen. Hast dann zwar ne Selbsbeteiligung von ca. 150 € aber die bekommst du auch wieder.

So und dann wirds für die richtig teuer. Wenn die verlieren zahlen die deinen Anwalt, ihren Anwalt und die Gerichtskosten. gerecht wär es ja


wenn die nix haben haste wenigstens nur 150 € SB bezahtl und nen Titel üner 750 € (600+SB). Den haste dann glaube ich 30 Jahre lang.

d.h. du kannst dem jederzeit nen Gerichtsvollzieher vor die Tür stellen


wenn du nicht versichert bist, mahne lieber selber. Und setz auch verzugszinsen an.
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Gast





BeitragVerfasst am: 21 Jun 2006 11:10   Titel: Antworten mit Zitat

Ich muss Rauul da absolut beipflichten....

Versuch als erstes mal dein Glück bei der Mutter.
Sichere alles an Beweisen was du hast; mach nen Ausdruck von der Auktion( sind ja auch nur ne gewisse Zeit verfügbar), pack deine Kontoauszüge dabei, auf denen ersichtlich ist das du bezahlt hast und eben in den folgenden Tagen keine Rückbuchung erfolgt ist( ab Zahlungstag würde ich danach 1 Woche sichern).

Irgendwann, wenn die Mutter net helfen kann ist es natürlich auch interessant ob Privatverkäufer ist oder nicht-aber das würde immo zu weit führen.

Sprech erstmal mit der Mutter!

p.s: schon mal was von Nachnahme gehört
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Gast





BeitragVerfasst am: 21 Jun 2006 11:31   Titel: Antworten mit Zitat


B+gChief hat folgendes geschrieben:
das mit dem vollstrecken versteh ich nicht ganz.
wenn ich ne mahnung schicke, kann es konsequenzen für mich haben? warum das?
wenn ich ihm mahnungen mit frist setze und er sie nicht einhält, was kann ich dann machen?
wie kann ich eventuell vor gericht beweisen, dass ich überhaupt mahnungen geschickt habe?


Ein Mahnverfahren hat nichts mit Mahnungen zu tun. Ein Mahnverfahren ist eine Art vereinfachtes zivilrechtliches Verfahren. Es ist sinnvoll bei einfach gelagerten Fällen, bei der die Geldforderung an sich unstreitig ist und sich das Gegenüber einfach nur weigert zu zahlen. Wenn du z.B. deine Telefonrechnung nicht bezahlst wird das Telefonunternehmen dich nicht verklagen, sondern ein Mahnverfahren gegen dich einleiten.

Bei einem Mahnverfahren uberprüft das Gericht lediglich dein Vorbringen auf Plausibilität. Dein Gegenüber bekommt einen Mahnbescheid zugestellt und hat Zeit sich gegen diesen zu wehren. Tut er dies nicht, kriegt er als nächstes einen Vollstreckungsbescheid zugestellt. Wenn er sich gegen diesen auch nicht wehrt hast du mit diesem Vollstreckungsbescheid einen vollstreckbaren Titel. Das heißt, daß du hieraus gegen dein Gegenüber vollstrecken kannst, genau wie aus einem Urteil. Das Mahnverfahren und vor allem die Vollsteckung kosten Geld, das du erstmal vorstrecken mußt. Dies kriegst du natürlich rein theoretisch wieder, allerdings bleibst du sowohl auf den Kosten als auch auf der Hauptforderung trotz Titel sitzen, wenn dein Gegenüber kein pfändbares Vermögen hat, was heutzutage nicht gerade selten ist.
Wenn dein Gegenüber Einwände gegen die Forderung im Mahnverfahren erhebt wird aus dem Mahnverfahren ein normales Zivilverfahren, in dem du das Prozessrisiko trägst, sprich, du mußt die Gerichtskosten vorstrecken.
Beides, sowohl ein normales Zivilverfahren vor dem Amtsgericht als auch ein Mahnverfahren kann man selbst, ohne Anwalt betreiben.

Was du letztlich machst mußt du wissen. Als allererstes würd ich versuchen die Mutter zu kontaktieren. Gerichtsverfahren sind langwierig, nervig und kosten Geld. Wenn du irgendeine Möglichkeit hast, das Ganze ohne juristische Mittel zu klären würd ich das tun!
Wenn das nicht funzt mußt du dir überlegen was du machst.
Am sinnvollsten wäre vielleicht, sich an den Verbraucherschutz zu wenden. Soweit ich weiß gibt es dort anwaltliche Erstberatung für Verbraucher gegen geringe Gebühren, allerdings weiß ich nicht ob dies auch für E-Bay-Fälle gilt. Sicherlich kannst du auch ein Mahnverfahren betreiben, allerdings ist dort die Gefahr zu unterliegen nicht gerade gering, weil bereits die Frage, wer denn nun der richtige "Beklagte" ist für Laien nicht evident ist.
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