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Gast
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Verfasst am: 2 Jul 2006 10:18 Titel: An die Juristen hier.. |
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Glaube 2 oder 3 hab ich schonmal gesehen raul zB.. folgendes.. kann mir irgendwer sagen wo ich (sowohl Internet als auch Lehrbücher usw) vernünftige Informationen zum Pfandrecht finde? Wir schreiben eine Klausur in Kreditsicherungsrecht und der Prof meinte es käme ein Fall zu Pfandrecht insbes. Verteidigungsmöglichkeiten des SG dran.
In seinem Skript stehen dazu allerdings gerade mal 10 Seiten und auch nur die grundlegenden Sachen wie Entstehung usw.. Dann hab ich noch Hemmer/Wüst/Tyroller Kreditsicherungsrecht das ist ganz nett geschrieben aber selbst da sehe ich nicht wirklich viel Probleme die in einem Fall auftauchen könnten..?
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Gast
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Verfasst am: 2 Jul 2006 11:47 Titel: |
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Gast
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Verfasst am: 2 Jul 2006 12:45 Titel: |
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Ich kann zum lernen Alpmann Skripte empfehlen.
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Gast
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Verfasst am: 2 Jul 2006 16:00 Titel: |
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Gast
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Verfasst am: 3 Jul 2006 20:52 Titel: |
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| rauuul hat folgendes geschrieben: |
| Ich kann zum lernen Alpmann Skripte empfehlen. |
Die Skripte von Richter kann ich dir auch noch ans Herz legen!
Aber ich bin mir nicht sicher, ob es überhaupt ein Richterskript über Pfandrecht gibt... aber in der Buchhandlung deines Vertrauens wird man dir sicher weiterhelfen können!
Da gibt es auch gesondert Skripte zu Hausarbeiten und Klausuren, also Fälle!
Viel Glück!
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Gast
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Verfasst am: 3 Jul 2006 21:08 Titel: |
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Gast
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Verfasst am: 3 Jul 2006 23:01 Titel: |
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Der Besitzer des Supermarkts direkt unten in meinem Haus führt ein recht bekanntes Blog: www.shopblogger.de
Vor einiger Zeit hat er dort so ziemlich ALLE Informationen zum Pfandrecht ab dem 1. Mai aufgelistet. War recht viel. Einfach mal dort in der Suchfunktion schauen. Viel Erfolg!
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Gast
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Verfasst am: 4 Jul 2006 08:06 Titel: |
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| rauuul hat folgendes geschrieben: |
| Ich kann zum lernen Alpmann Skripte empfehlen. |
Kann ich ebenfalls empfehlen! Meine Freundin studiert Jura und schwärmt täglich von eben diesen Skripten!
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Gast
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Verfasst am: 4 Jul 2006 16:10 Titel: |
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as skripze sind allerdings nen bisschen flach, je nachdem wie hoch der anspruch ist solltest du dir schon nen richtiges buch zum thema besorgen.
würd deswegen mal in ne gute uni-buchhandlung gehen und mich da beraten lassen
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Gast
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Verfasst am: 17 Aug 2006 09:40 Titel: |
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Ich habe auch eine Jursiten-Frage, diesmal Arbeitsrecht.
Wenn ein Arbeitnehmer sich aus dem Ausland krank meldet, besteht meiner Meinung nach die Pflicht, unverzüglich ins Inland zurück zu kehren und sich eine deutsche Krankmeldung zu besorgen.
Ich meine, ich habe das mal irgendwo gelesen, kann aber nichts mehr dazu finden.
Weiss hier vielleicht jemand bescheid??
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Gast
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Verfasst am: 17 Aug 2006 09:48 Titel: |
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| MichaG hat folgendes geschrieben: |
| (...)besteht meiner Meinung nach die Pflicht, unverzüglich ins Inland zurück zu kehren und sich eine deutsche Krankmeldung zu besorgen.(...) |
Wenn ich mich nicht irre, dann hat der EuGH entschieden, dass zumindest im EU-Ausland jeder Krankenschein reicht. Danach müsste man z. B. einfach nur zu einem spanischen Arzt gehen und sich dort krank schreiben lassen. Ist ja logisch, wir sind ein Europa, da ist kein Arzt besser als der andere und demnach sieht der EuGH das so. Ich glaube der Arbeitgeber könnte aber im Zweifel versuchen das Gegenteil zu beweisen, was ihm aber vermutlich regelmäßig nicht gelingen wird.
Wieso fragst Du, wenn ich fragen darf?
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Gast
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Verfasst am: 17 Aug 2006 10:34 Titel: |
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Das die Krankschreibung aus dem Ausland Gültigkeit hat, ist klar. Es ging vor allem um die Frage der Rückkehr ins Inland. Da gibt es mMn eine entsprechende Regelung, dass der Arbeitnehmer unverzüglich ins Inland zurückzukehren hat, sobald er "transportfähig" ist.
Es geht um eine Kündigun/Abmahnung...
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Gast
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Verfasst am: 17 Aug 2006 11:00 Titel: |
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Also davon ist mir nichts bekannt. Vielleicht schau ich später nochmal ob ich diesbzgl. was finden kann. Aber ich kann mir das nicht vorstellen, denn wenn das ausländische Attest auch für Deutschland Gültigkeit besitzt, wieso sollte man dann verpflichtet sein unverzüglich nach Deutschland zurückzukehren?
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Gast
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Verfasst am: 17 Aug 2006 11:55 Titel: |
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Gast
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Verfasst am: 17 Aug 2006 12:13 Titel: |
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danke. Den Text hatte ich auch schon...
Unser Rechtsverdreher meinte, die Formulierung "...unverzüglich anzuzeigen" sei ebenso schwammig und Auslegungssache wie die gesamte Regelung der Erkrankung im Ausland.
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Gast
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Verfasst am: 17 Aug 2006 14:20 Titel: |
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| MichaG hat folgendes geschrieben: |
danke. Den Text hatte ich auch schon...
Unser Rechtsverdreher meinte, die Formulierung "...unverzüglich anzuzeigen" sei ebenso schwammig und Auslegungssache wie die gesamte Regelung der Erkrankung im Ausland. |
Egal was man da auslegt, aus diesem Text geht auf keinen Fall hervor, daß er unverzüglich zurückkehren muß.
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Gast
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Verfasst am: 17 Aug 2006 18:07 Titel: |
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| MichaG hat folgendes geschrieben: |
danke. Den Text hatte ich auch schon...
Unser Rechtsverdreher meinte, die Formulierung "...unverzüglich anzuzeigen" sei ebenso schwammig und Auslegungssache wie die gesamte Regelung der Erkrankung im Ausland. |
klar ist das schwammig bedeutet zumindestens ohne schuldhaftes zögern,da wiederum kann man einiges auslegen
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Gast
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Verfasst am: 17 Aug 2006 21:28 Titel: |
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| bastikölle hat folgendes geschrieben: |
| MichaG hat folgendes geschrieben: |
danke. Den Text hatte ich auch schon...
Unser Rechtsverdreher meinte, die Formulierung "...unverzüglich anzuzeigen" sei ebenso schwammig und Auslegungssache wie die gesamte Regelung der Erkrankung im Ausland. |
klar ist das schwammig bedeutet zumindestens ohne schuldhaftes zögern,da wiederum kann man einiges auslegen |
Ja, unverzügliche (ohne schuldhaftes Zögern) Anzeige der Rückkehr, aber das bedeutet doch noch lange nicht, daß er auch unverzüglich zurückkehren muß. Das kann man aus diesem Text auf keinen Fall rauslesen.
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Gast
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Verfasst am: 17 Aug 2006 23:37 Titel: |
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Ohne jetzt weiter nachgeforscht zu haben bin ich immer noch der Meinung, dass es zum einen keine Grund gibt, der eine unverzügliche Rückreise rechtfertigt und dass zum anderen der oben zitierte Text zumindest von einigen falsch interpretiert wird. Meiner Meinung nach sagt dieser nur, dass ich mich in dem Moment melden muss, in dem ich mich wieder im Inland bzw. auf dem Weg dahin befinde. Nicht mehr und nicht weniger. Ich bleibe dabei, zwingende unverzügliche Rückreise ist Quatsch (hoffentlich hab ich Recht  ).
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Gast
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Verfasst am: 18 Aug 2006 00:10 Titel: |
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Na da sind wir ja einer Meinung, hab aber auch keine Lust mich in Arbeitsrecht reinzulesen  . In dem Text steht nur, daß er seine Rückkehr anzeigen muß, nicht daß er zurückkehren muß.
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