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An die Juristen hier..

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Gast





BeitragVerfasst am: 2 Jul 2006 10:18   Titel: An die Juristen hier.. Antworten mit Zitat

Glaube 2 oder 3 hab ich schonmal gesehen raul zB.. folgendes.. kann mir irgendwer sagen wo ich (sowohl Internet als auch Lehrbücher usw) vernünftige Informationen zum Pfandrecht finde? Wir schreiben eine Klausur in Kreditsicherungsrecht und der Prof meinte es käme ein Fall zu Pfandrecht insbes. Verteidigungsmöglichkeiten des SG dran.
In seinem Skript stehen dazu allerdings gerade mal 10 Seiten und auch nur die grundlegenden Sachen wie Entstehung usw.. Dann hab ich noch Hemmer/Wüst/Tyroller Kreditsicherungsrecht das ist ganz nett geschrieben aber selbst da sehe ich nicht wirklich viel Probleme die in einem Fall auftauchen könnten..?
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Gast





BeitragVerfasst am: 2 Jul 2006 11:47   Titel: Antworten mit Zitat

http://www.streitsache.com/

Da könntest Du evtl. was finden.
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BeitragVerfasst am: 2 Jul 2006 12:45   Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann zum lernen Alpmann Skripte empfehlen.
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BeitragVerfasst am: 2 Jul 2006 16:00   Titel: Antworten mit Zitat

probiers mal hier:
http://www.students.uni-marburg.de/~Schmid2j/tipps.html

anosnsten kann ich dir nur das ji skript dazu empfehlen
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BeitragVerfasst am: 3 Jul 2006 20:52   Titel: Antworten mit Zitat


rauuul hat folgendes geschrieben:
Ich kann zum lernen Alpmann Skripte empfehlen.


Die Skripte von Richter kann ich dir auch noch ans Herz legen!
Aber ich bin mir nicht sicher, ob es überhaupt ein Richterskript über Pfandrecht gibt... aber in der Buchhandlung deines Vertrauens wird man dir sicher weiterhelfen können!

Da gibt es auch gesondert Skripte zu Hausarbeiten und Klausuren, also Fälle!

Viel Glück!
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BeitragVerfasst am: 3 Jul 2006 21:08   Titel: Antworten mit Zitat

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Gast





BeitragVerfasst am: 3 Jul 2006 23:01   Titel: Antworten mit Zitat

Der Besitzer des Supermarkts direkt unten in meinem Haus führt ein recht bekanntes Blog: www.shopblogger.de

Vor einiger Zeit hat er dort so ziemlich ALLE Informationen zum Pfandrecht ab dem 1. Mai aufgelistet. War recht viel. Einfach mal dort in der Suchfunktion schauen. Viel Erfolg!
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BeitragVerfasst am: 4 Jul 2006 08:06   Titel: Antworten mit Zitat


rauuul hat folgendes geschrieben:
Ich kann zum lernen Alpmann Skripte empfehlen.


Kann ich ebenfalls empfehlen! Meine Freundin studiert Jura und schwärmt täglich von eben diesen Skripten!
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BeitragVerfasst am: 4 Jul 2006 16:10   Titel: Antworten mit Zitat

as skripze sind allerdings nen bisschen flach, je nachdem wie hoch der anspruch ist solltest du dir schon nen richtiges buch zum thema besorgen.

würd deswegen mal in ne gute uni-buchhandlung gehen und mich da beraten lassen
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BeitragVerfasst am: 17 Aug 2006 09:40   Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe auch eine Jursiten-Frage, diesmal Arbeitsrecht.
Wenn ein Arbeitnehmer sich aus dem Ausland krank meldet, besteht meiner Meinung nach die Pflicht, unverzüglich ins Inland zurück zu kehren und sich eine deutsche Krankmeldung zu besorgen.
Ich meine, ich habe das mal irgendwo gelesen, kann aber nichts mehr dazu finden.
Weiss hier vielleicht jemand bescheid??
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Gast





BeitragVerfasst am: 17 Aug 2006 09:48   Titel: Antworten mit Zitat


MichaG hat folgendes geschrieben:
(...)besteht meiner Meinung nach die Pflicht, unverzüglich ins Inland zurück zu kehren und sich eine deutsche Krankmeldung zu besorgen.(...)

Wenn ich mich nicht irre, dann hat der EuGH entschieden, dass zumindest im EU-Ausland jeder Krankenschein reicht. Danach müsste man z. B. einfach nur zu einem spanischen Arzt gehen und sich dort krank schreiben lassen. Ist ja logisch, wir sind ein Europa, da ist kein Arzt besser als der andere und demnach sieht der EuGH das so. Ich glaube der Arbeitgeber könnte aber im Zweifel versuchen das Gegenteil zu beweisen, was ihm aber vermutlich regelmäßig nicht gelingen wird.

Wieso fragst Du, wenn ich fragen darf?
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BeitragVerfasst am: 17 Aug 2006 10:34   Titel: Antworten mit Zitat

Das die Krankschreibung aus dem Ausland Gültigkeit hat, ist klar. Es ging vor allem um die Frage der Rückkehr ins Inland. Da gibt es mMn eine entsprechende Regelung, dass der Arbeitnehmer unverzüglich ins Inland zurückzukehren hat, sobald er "transportfähig" ist.
Es geht um eine Kündigun/Abmahnung...
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BeitragVerfasst am: 17 Aug 2006 11:00   Titel: Antworten mit Zitat

Also davon ist mir nichts bekannt. Vielleicht schau ich später nochmal ob ich diesbzgl. was finden kann. Aber ich kann mir das nicht vorstellen, denn wenn das ausländische Attest auch für Deutschland Gültigkeit besitzt, wieso sollte man dann verpflichtet sein unverzüglich nach Deutschland zurückzukehren?
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BeitragVerfasst am: 17 Aug 2006 11:55   Titel: Antworten mit Zitat

Hier ist ein Beispiel aufgeführt:

http://www.news-vnr.de/archiv/2004/08/newsletter_2004_08_13.html

Ganz am Ende heisst es:

Die Rückkehr ins Inland unverzüglich anzeigen

Vielleicht hilft dir der Text weiter...
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BeitragVerfasst am: 17 Aug 2006 12:13   Titel: Antworten mit Zitat

danke. Den Text hatte ich auch schon...
Unser Rechtsverdreher meinte, die Formulierung "...unverzüglich anzuzeigen" sei ebenso schwammig und Auslegungssache wie die gesamte Regelung der Erkrankung im Ausland.
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BeitragVerfasst am: 17 Aug 2006 14:20   Titel: Antworten mit Zitat


MichaG hat folgendes geschrieben:
danke. Den Text hatte ich auch schon...
Unser Rechtsverdreher meinte, die Formulierung "...unverzüglich anzuzeigen" sei ebenso schwammig und Auslegungssache wie die gesamte Regelung der Erkrankung im Ausland.


Egal was man da auslegt, aus diesem Text geht auf keinen Fall hervor, daß er unverzüglich zurückkehren muß.
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BeitragVerfasst am: 17 Aug 2006 18:07   Titel: Antworten mit Zitat


MichaG hat folgendes geschrieben:
danke. Den Text hatte ich auch schon...
Unser Rechtsverdreher meinte, die Formulierung "...unverzüglich anzuzeigen" sei ebenso schwammig und Auslegungssache wie die gesamte Regelung der Erkrankung im Ausland.


klar ist das schwammig bedeutet zumindestens ohne schuldhaftes zögern,da wiederum kann man einiges auslegen
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BeitragVerfasst am: 17 Aug 2006 21:28   Titel: Antworten mit Zitat


bastikölle hat folgendes geschrieben:

MichaG hat folgendes geschrieben:
danke. Den Text hatte ich auch schon...
Unser Rechtsverdreher meinte, die Formulierung "...unverzüglich anzuzeigen" sei ebenso schwammig und Auslegungssache wie die gesamte Regelung der Erkrankung im Ausland.


klar ist das schwammig bedeutet zumindestens ohne schuldhaftes zögern,da wiederum kann man einiges auslegen


Ja, unverzügliche (ohne schuldhaftes Zögern) Anzeige der Rückkehr, aber das bedeutet doch noch lange nicht, daß er auch unverzüglich zurückkehren muß. Das kann man aus diesem Text auf keinen Fall rauslesen.
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Gast





BeitragVerfasst am: 17 Aug 2006 23:37   Titel: Antworten mit Zitat

Ohne jetzt weiter nachgeforscht zu haben bin ich immer noch der Meinung, dass es zum einen keine Grund gibt, der eine unverzügliche Rückreise rechtfertigt und dass zum anderen der oben zitierte Text zumindest von einigen falsch interpretiert wird. Meiner Meinung nach sagt dieser nur, dass ich mich in dem Moment melden muss, in dem ich mich wieder im Inland bzw. auf dem Weg dahin befinde. Nicht mehr und nicht weniger. Ich bleibe dabei, zwingende unverzügliche Rückreise ist Quatsch (hoffentlich hab ich Recht ).
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Gast





BeitragVerfasst am: 18 Aug 2006 00:10   Titel: Antworten mit Zitat

Na da sind wir ja einer Meinung, hab aber auch keine Lust mich in Arbeitsrecht reinzulesen . In dem Text steht nur, daß er seine Rückkehr anzeigen muß, nicht daß er zurückkehren muß.
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