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Rudi_B
1. Bundesliga
Anmeldungsdatum: 13.10.2003 Beiträge: 541 Wohnort: Tergast City
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Verfasst am: 2 März 2007 15:52 Titel: Unfall mit Firmenwagen |
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Moin!
Hatte am Mittwoch mit einem Firmenbulli nen ziemlich schweren Unfall, bei dem ich zum Glück fast unverletzt geblieben bin.
Aber der Bulli ist dabei ganz schön in Mitleidenschaft gezogen worden.
Hatte bei Aquaplaning die Kontrolle verloren, bin über ne Leitplanke abgehoben und im Grünstreifen gelandet.
Weiß hier zufällig jemand, wie es sich jetzt versicherungstechnisch verhält?
Hatte bei meiner Firma schon angefragt, aber die halten sich noch bedeckt.
Über Antworten wäre ich sehr dankbar!
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Gast
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Verfasst am: 2 März 2007 15:59 Titel: |
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Jo kann ich dir sogar ziemlich genau sagen:
Die Firma hat den Bulli versichert. Schäden die durch den Bulli an Leitplanke usw. entstanden sind werden über die Haftpflicht des Fahrzeuges gezahlt. Da jedes Fahrzeug ne Haftplfichtversicherung haben muss um am Straßenverkehr teilnehmen zu können, wird das wohl kein Problem sein.
Der Schaden am Bulli selber wird, sofern vorhanden, über die Kaskoversicherung beglichen. Wenn keine besteht, ist das Pech für deine Firma. Deine Firma hat rechtlich gesehen keine Chance das GEld für die Reparatur des Bullis von dir zu fordern, da du in deren Auftrag gehandelt hast und dies wird so gewertet als hätte der Geschäftsführer himself den Bulli gelenkt.
Eigentlich hast du also mit den Schadenzahlungen nichts zu tun. Sofern deine Firma ausreichend versichert ist bekommt sie die Schäden auch (abzüglich Selbstbeteiligung) bezahlt, wenn nicht, wie gesagt, hat sie Pech gehabt.
Gruß chris 
Zuletzt bearbeitet von Gast am 2 März 2007 16:15, insgesamt einmal bearbeitet
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Rudi_B
1. Bundesliga
Anmeldungsdatum: 13.10.2003 Beiträge: 541 Wohnort: Tergast City
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Verfasst am: 2 März 2007 16:02 Titel: |
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Danke für die Auskunft!
Das hört sich ja schon mal ziemlich gut an...
...hab nämlich Angst, dass ich da jetzt nen Anteil selber zahlen müsste.
woher weisst du das denn so genau?
hattest du auch schon mal so ein problem?
oder biste in der versicherungsbranche tätig?
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Gast
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Verfasst am: 2 März 2007 16:10 Titel: |
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letzteres
--> lvm
@dc
durfte ich das sagen? wenn nich, löschen
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Gast
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Verfasst am: 2 März 2007 16:15 Titel: |
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Rudi_B hat folgendes geschrieben: |
Danke für die Auskunft!
Das hört sich ja schon mal ziemlich gut an...
...hab nämlich Angst, dass ich da jetzt nen Anteil selber zahlen müsste.
woher weisst du das denn so genau?
hattest du auch schon mal so ein problem?
oder biste in der versicherungsbranche tätig?  |
Jo bin bei ner Versicherung. Also durfte dir normal nichts passieren. Im schlimmsten Fall vielleicht die Zahlung der Selbstbeteiligung bei der Wollkasko, aber auch das halte ich für ziemlich unrealistisch. Wenn du nen "normalen" Chef hast, würde ich mir keine Sorgen machen.
@ interim
Kein Ding!
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Rudi_B
1. Bundesliga
Anmeldungsdatum: 13.10.2003 Beiträge: 541 Wohnort: Tergast City
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Gast
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Verfasst am: 2 März 2007 16:24 Titel: |
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Rudi_B hat folgendes geschrieben: |
...dann bin ich von der Seite ja schon mal ziemlich beruhigt.
hoffe nur, dass ich da jetzt nicht abgemahnt werde oder sogar rausfliege, weil ich da grad erst vor 2 wochen mein Praktikum angefangen habe und evtl später übernommen werden sollte...  |
Ja gut das ist dann natürlich ärgerlich gelaufen! Aber ich würde einfahc abwarten, kann doch jedem mal passieren. Wäre toll wenn du nachher sagst ob du was zahlen musstest und wie das ganze zu Ende ging.
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Rudi_B
1. Bundesliga
Anmeldungsdatum: 13.10.2003 Beiträge: 541 Wohnort: Tergast City
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Verfasst am: 2 März 2007 16:27 Titel: |
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Ja, werde berichten, wie das weiterläuft...
...hatte gestern und heut noch frei wegen nem leichten Schleudertrauma.
Denke, dass das dann am Montag geklärt wird
...aber wenn die mir da wirklich nen Strick draus drehen, dann ist das auch keine Firma, in der ich weiter arbeiten würde...
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Gast
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Verfasst am: 2 März 2007 16:37 Titel: |
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Dann wünsch ich dir auf jeden Fall ne Menge Glück!!!!!!!!!!!
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Rudi_B
1. Bundesliga
Anmeldungsdatum: 13.10.2003 Beiträge: 541 Wohnort: Tergast City
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Verfasst am: 2 März 2007 16:55 Titel: |
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Danke!
Kann ich bestimmt gebrauchen!
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Gast
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Verfasst am: 7 März 2007 16:55 Titel: |
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Und wie sieht es aus? Schon Neuigkeiten in der Sache? Alles im grünen Bereich?
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Gast
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Verfasst am: 8 März 2007 08:44 Titel: |
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Naja, Chris, wenn keine Kasko vorhanden ist und der Schaden hoch ist, könnte evtl. auch ein Chef etwas madig werden; liegt ja auch immer etwas daran, wie gut es der Firma geht.
Im Aquaplaningfall könnte, wenns hart auf hart geht, durchaus Fahrlässigkeit gerichtlich festgestellt werden, weil die Geschwindigkeit nicht den äusseren Bedingungen angepasst war. Dann müsste ein erheblicher Anteil gezahlt werden.
Zum Threadersteller:
Ich würde an deiner Stelle mit der Selbstbeteiligung der Vollkasko (die ein Firmenwagen ja normalerweise hat) rechnen. Wenn du sie nicht bezahlen musst, umso besser.
Ach ja, interessiert mich auch, wies ausgeht.
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Gast
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Verfasst am: 8 März 2007 09:38 Titel: |
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Ich habe gerade nochmal bei unseren Schadenspezialisten nachgefragt.
Grundsätzlich muss eine Regelung über Zahlungen vom Angestellten an den Arbeitgeber im Arbeitsvertrag festgehalten sein. Diese Vereinbarung im Arbeitsvertrag darf nicht sittenwidrig sein.
Findet sich im Arbeitsvertrag keine solche Regelung, hat der Arbeitgeber (auch bei Fahrlässigkeit) keine rechtliche Grundlage gegenüber seinem Abgestellten eventuell entstehende Kosten (Selbstbeteiligung oder Mehrbeitrag durch Höherstufung) einzufordern. Ganz einfach, weil der Angestellte Verrichtungsgehilfe (bzw. Erfüllungsgehilfe) das Arbeitgebers ist ud dies dann eben als Eigenschaden für den Arbeitsgeber gewertet wird.
Da heutzutage der größte Teil der Arbeitsverträge (gerade bei Praktika und Ausbildungenen) solche Klauseln noch nicht enthält bzw. diese ungültig sind, weil sittenwidrig und daher rechtlich nicht vor einem Gericht haltbar wären, muss man sich also im Normalfall keine Gedanken machen.
Klar der Cher ist dann sicherlich angefressen, aber er hat sofern es sich nicht um grobe Fahrlässigkeit (also z.B. mit 2,5 Promille) oder Vorsatz handelt, meist kaum eine Möglichkeit den entstanden Schaden vom Angestellten einzufordern.
Also selbst wenn es gerichtlich als Fahrlässigkeit gewertet wird, ist das eigentlich uninteressant für die rechtliche Grundlage. (Sofern so ein Fall überhaupt vor Gericht landet, wenn ja würde ich den Arbeitgeber wechseln).
Wenn keine Vollkasko vorhanden ist, ändert das nichts an der rechtlichen Lage des Falles!
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alex27
2. Bundesliga

Anmeldungsdatum: 26.07.2003 Beiträge: 462
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Verfasst am: 8 März 2007 10:03 Titel: |
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Sorry, aber das ist absoluter Unsinn, vdmdw hat schon einigermaßen recht. Die Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleich sind hochkompliziert. Nur bei geringer Nachlässigkeit muss ein Arbeitnehmer nichts zahlen. Bei grober Fahrlässigkeit (Alkohol, Rotlichtverstoss) und Vorsatz haftet er sogar voll.
Für "normale" Verkehrsverstöße muss der Arbeitnehmer rein rechtlich zumindest einen Teil des Schadens bezahlen, das hängt immer sehr vom Einzelfall. Mit Begriffen wie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe hat das nichts zu tun, das gilt nur gegenüber Dritten.
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Gast
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Verfasst am: 8 März 2007 10:04 Titel: |
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Wow, nicht schlecht, Herr specht.
Interessant wäre auch zu wissen, ob das einen Unterschied macht, ob der Wagen betrieblich oder privat genutzt wurde.
Es gibt ja ne ganze Menge Leute, die einen Firmenwagen mit privater Nutzung haben und dafür diese 1% des Neuwertes an Steuern zahlen.
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Gast
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Verfasst am: 8 März 2007 10:17 Titel: |
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alex27 hat folgendes geschrieben: |
Für "normale" Verkehrsverstöße muss der Arbeitnehmer rein rechtlich zumindest einen Teil des Schadens bezahlen, das hängt immer sehr vom Einzelfall. Mit Begriffen wie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe hat das nichts zu tun, das gilt nur gegenüber Dritten. |
Stimmt so einfach nicht! Der Arbeitnehmer handelt im Auftrag seines Arbeitgebers und die aufgrund der Tätigkeit herbeigeführten Schäden bei Dritten und beim Arbeitgeber selber (Eigenschäden) können vom Arbeitgeber nicht beim Arbeitnehmer eingefordert werden (sofern im Arbeitsvertrag keine gültige Klausel etwas anderes sagt). Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkiet ist das natürlich was anderes, aber bei Fahrlässigkeit hat der Arbeitgeber keinen rechtlichen Anspruch, wenn nichts konkretes festgelegt wurde! Natürlich ist das immer fallbedingt zu sehen und von Fall zu Fall anders zu betrachten.
BTW:
Nett, dass du meine Aussagen mal pauschal als absoluten Unsinn darstellst und damit mich sowie meinen Arbeitgeber und die Schadensabteilung meiner Versicherung als unwissend darstellst, wenn das ganze so kompliziert ist wie du ja selber sagst, frage ich mich wie du es dann in einem so kurzen Post klären kannst / willst?!
EDIT:
Um sicher zu gehen, dass ich hier keinen absoluten Unsinn erzähle habe ich eine weitere Meinung eingeholt (von einem Rechtsexperten).
wie ich schon gesagt hatte: Dadurch, dass man im Auftrag seines Arbeitgebers handelt, also das Fahrzeug zum Beispiel fährt um von der Firma zum Auftragsort zu kommen o.ä., legt man gefahrgeneigtes Handeln an den Tag. Dem Arbeitgeber muss bewusst sein, dass beim Lenken eines Fahrzeuges die theoretische Gefahr eines Unfalls besteht,d aher kann er rechtlich keine Ansprüche stellen (sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt). Hierzu gibt es seit längerem eine Klare Linie in der Rechtssprechung, welche auch beibehalten werden wird. Es ist lediglich fraglich ob ein Fall als grob fahrlässig oder fahrlässig ausgelegt wird, heir sind die Grenzen fließend. Wenn aber die normale Fahrlässigkeit festgestellt wird (wie es in diesem Fall wohl sein wird) hat der Arbeitgeber KEINE Möglichkeit (ausser der angespreochen Vertragsklauseln) bei seinem Arbeitgeber einen solchen Schaden einzufordern!
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alex27
2. Bundesliga

Anmeldungsdatum: 26.07.2003 Beiträge: 462
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Verfasst am: 8 März 2007 11:07 Titel: |
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Naja ich hab mich ja immerhin dafür entschuldigt.
Ich maße mir hier nicht an, den Fall in einem kurzen Post zu lösen, ich sage doch, dass es kompliziert ist. Meine Kritik bezog sich gerade darauf, dass du pauschal Ansprüche des Arbeitgebers ablehnst. Ansprüche des Arbeitgeber können auch und gerade dann bestehen, wenn nichts im Arbeitsvertrag geregelt ist. Das hängt wie gesagt von vielen Einzelheiten ab (Grad des Verschulden, Gefahrgeneigtheit, Höhe des Schadens, Höhe des Verdienstes). Diese Umstände sind aber nur zu berücksichtigen für die Quotelung. Bei normaler Fahrlässigkeit kann man daher sicher nicht pauschal sagen, dass der Arbeitnehmer auf keinen Fall haftet. Es ist gerade andersrum.
Das sind die Grundsätze, die die höchstrichterliche Rechtssprechung zu dem Problem entwickelt hat. Kannst Du z.B. im Palandt nachlesen.
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Gast
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alex27
2. Bundesliga

Anmeldungsdatum: 26.07.2003 Beiträge: 462
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Verfasst am: 8 März 2007 13:25 Titel: |
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Bei Privatfahrten haftet der Arbeitnehmer voll, das gilt sogar beim Weg zur Arbeit.
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