So, ich habe mich mal in das Thema eingelesen und muss feststellen, dass ich dazu vielleicht doch einiges beitragen kann, allerdings vielleicht aus einer etwas anderen Sichtweise. In der Landwirtschaft, eines der Gebiete, in denen ich mich besser auskenne

, gibt es im Prinzip ein ähnliches System.
Hier werden bei neu zu bauenden Stallanlagen Bau- und Emissionsanträge eingereicht. Sollte das Gebiet, in dem man seine Stallanlage plant, keine freien Emmissionskapazitäten mehr haben, kann man dieses Problem lösen, indem man einem anderen Landwirt seine Emissionsrechte abkauft. Dadurch wird er "gezwungen" seine Emissionen einzustellen und die Rechte werden für die neue Anlage frei.
Genauso funktioniert ja der freie Handel bei Industrieunternehmen auch.
Allerdings wurde dort ja die Emissionsbeschränkung deutschlandweit gerade erst eingeführt im Jahre 2005.
Und da sollten ernsthaft die Kraftwerksbetreiber für bereits gebaute und im Betrieb befindliche Kraftwerke eine Gebühr für deren Emissionsrechte zahlen?
Nach mehrere Jahren, teilweise Jahrzehnten des Betriebs???
Das zumindest fordern ja Frontal21 und die Greenpeace.
Ich denke nicht, dass ein solches Vorgehen auch nur annähernd eine Chance vor dem Bundesgerichtshof gehabt hätte, vor dem der Fall ohne Frage zurecht gelandet wäre.
Darum blieb dem Staat meiner Ansicht nach nichts anderes übrig, als diese Emissionsrechte, die es ja, wenn auch in unlimitierter Form und nicht auf dem Papier, schon vorher gab, kostenlos an die Unternehmen zu verteilen.
Das einzige, wofür eine Gebühr erhoben werden kann, und die nach freiem Marktpreis, ist der Verkauf von Neuemissionen durch den Staat, sollten noch Emissionsrechte in bestimmten Gebieten verfügbar sein.
Und die werden meines Wissens auch verkauft, allerdings ist davon weder bei Frontal, noch bei Greenpeace die Rede.