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Gast
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Verfasst am: 2 Aug 2008 10:49 Titel: Wohnungsübergabe an den Vermieter |
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Moin Leute
Ich übergib meine Wohnung nach drei Jahren wieder an meinen Vermieter.
Der Teppich war am Anfang schon teilweise verschmutzt und nun nach drei Jahren hat der von meiner Seite auch noch ein bißchen leiden müssen
Meine Frage nun ist, muss ich da einen neuen Teppich reinlegen, bzw kann er mir was von meiner Mietsicherheit abziehen.
Das 2. Problem ist, dass ich nie eine Abrechnung von den Nebenkosten bekommen habe, was kann ich da noch machen, den Vermieter darauf verklagen nachdem ich meine Mietsicherheit wieder habe??
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Gast
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Verfasst am: 2 Aug 2008 15:13 Titel: |
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Keine Ahnung, ob sich hier Experten des Mietrechts rumtreiben, wobei deine Fragestellung für meinen Geschmack sehr schwammig ist und hier natürlich keiner weiß, was genau in deinem Mietvertrag steht.
Ich würde dir bei Problemen mit dem Vermieter den Gang zum örtlichen Mieterverein ans Herz legen (ja, dafür muss man leider das Internet verlassen und in persönlichen Kontakt mit anderen Menschen treten  ). Die gucken sich deine ganzen Verträge und Abrechnungen an und das ganze ist auch kostenlos. Besser kann dir nicht geholfen werden.
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Gast
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Verfasst am: 2 Aug 2008 16:40 Titel: |
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Vor allem darf dir hier auch nicht geholfen werden und deswegen gibt dir hier auch keiner eine Rechtsberatung.
Achja, der Mietverein hilft dir meines Wissens aber auch nur "kostenlos" wenn du da auch Mitglied bist.
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Gast
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Verfasst am: 2 Aug 2008 18:56 Titel: |
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daennie hat folgendes geschrieben: |
Achja, der Mietverein hilft dir meines Wissens aber auch nur "kostenlos" wenn du da auch Mitglied bist. |
So siehts aus. Und im Normalfall ist dann ein Jahresbeitrag von ca. 50-60 Euro fällig.
Thema Nebenkostenabrechnung. Kann dir doch herzlich egal sein. Was er dir nicht vorlegt, musst du auch nicht bezahlen. Bleibt er erstmal auf seinen Kosten sitzen.
Vielleicht sind einige Nebenkostenabrechungen sogar schon verjährt. Dies müsste man prüfen.
Und nur mal am Rande. Ich würde ggf. diese 60 Euro für den Mieterverein wirklich investieren. Man glaubt gar nicht, wieviele Mitverträge in Bezug auf die Renovierungsklauseln unwirksam sind. Und weist man darauf hin, kann man sich wahrscheinlich schon über einen Rechtsstreit bezüglich der Kaution "freuen":
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alex27
2. Bundesliga

Anmeldungsdatum: 26.07.2003 Beiträge: 462
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Verfasst am: 2 Aug 2008 22:03 Titel: |
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Warum soll ihm denn keiner helfen dürfen? Lasst ihn doch seine Frage hier reinstellen. Da können wir das Forum ja gleich dichtmachen. Es ist ja keiner gezwungen, ihm zu helfen.
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Gast
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Verfasst am: 3 Aug 2008 07:38 Titel: |
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alex27 hat folgendes geschrieben: |
Warum soll ihm denn keiner helfen dürfen? Lasst ihn doch seine Frage hier reinstellen. Da können wir das Forum ja gleich dichtmachen. Es ist ja keiner gezwungen, ihm zu helfen. |
ich denke, er meint rechtsanwälte und leute, die in vergleichbaren berufen arbeiten. die dürfen laut gesetz nämlich in der tat nicht so ohne weiteres rechtsberatung anbieten. vergleichbar etwa mit ärzten, die ja auch nicht zwischen tür und angel medizinische probleme behandeln.
laien dürfen natürlich helfen. ist nat. ohne gewähr
zum thema: wenn du du den teppich nicht ungewöhnlich hoch verschlissen haben solltest, kann dir der vermieter mmn nichts abziehen.
gruß, lutz
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Gast
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Verfasst am: 3 Aug 2008 08:49 Titel: |
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Benizer hat folgendes geschrieben: |
ich denke, er meint rechtsanwälte und leute, die in vergleichbaren berufen arbeiten. die dürfen laut gesetz nämlich in der tat nicht so ohne weiteres rechtsberatung anbieten. vergleichbar etwa mit ärzten, die ja auch nicht zwischen tür und angel medizinische probleme behandeln.
laien dürfen natürlich helfen. ist nat. ohne gewähr
gruß, lutz |
Genau um zu verhindern, dass irgendwelche Laien helfen wollen, gibt es das Rechtsdienstleistungsgesetz.
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsdienstleistungsgesetz
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Gast
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Verfasst am: 3 Aug 2008 10:34 Titel: |
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...Andererseits liegt eine Rechtsdienstleistung nicht erst dann vor, wenn eine umfassende oder besonders tiefgehende juristische Prüfung erforderlich wird. Bereits die juristische Prüfung einfacher Sachverhalte stellt eine Rechtsdienstleistung dar...
Wie definiert sich denn eine juristische Prüfung?
...Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalles erfordert (§ 2 RDG)...
Heißt also, nicht schreiben: Ich hab da ein Problen, sondern A hat ein Problem. Schon ist es nicht mehr konkret und somit auch keine Rechtsdienstleistung.
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