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Gast
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Verfasst am: 15 Apr 2014 22:06 Titel: |
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offspringe hat folgendes geschrieben: |
Könnte man evtl auch den Käufer wissen lassen oder? |
Warum ihn evtl warnen?
Ansonsten bisher 3 Antworten im anderen Forum (würde dir den Link schicken aber ich glaube du kannst da nichts sehen wenn du nicht zahlst bzw angemeldet bist 8was nur mit gewerbe geht).
1. Dein text okay, evtl nichtmal den Paragraphen beischreiben. Vermutlich weil es für einen unbedarften immer "dumm" aussieht wenn du schon Paragraphen kennst u.ä. (ist halt die Art wie man bei tausenden Kunden C&P Antworten schreibt um nicht unnötig viel Arbeit zu haben ) - ist aber auf keinen Fall falsch, ist schließlich der entscheidende § um den es geht.
2. Sagt nur, dass es stimmt das die Haftung bei Privatversand auf den Käufer übergeht
3. Spricht das Problem mit Paypal an. Wird da ein Fall eröffnet schlägt sich Paypal gerne mal auf die Seite des Käufers wo es passieren könnte(!) das Paypal dem Kunden ungerechtfertigt recht gibt und das Geld zurückzahlt.
Wobei ich das nicht glaube ehrlich gesagt, was du aber tun musst ist sollte er einen Fall bei ebay/PP eröffnen IMMER antworten und vorallem in deren System. Wie erwähnt denen dann alle Mails schicken, den Paragraphen blablabla.
(wurde überhaupt über PP bezahlt?)
kommt noch mehr schreibe ichs nachher/morgen aber wie gesagt ich denke auch der Text passt so. Sein Fehler, sein Ding. Er ist am Zug
und alleine durch die Mail dürfte er sich Probleme eingehandelt haben wenn er doch aufs Konzert geht. Das ist versuchter Betrug.
edit: Und halt uns aufm laufenden, ich hasse es wenn "Geschichten" angefangen werden aber derjenige sich nie mehr meldet was nun war
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Gast
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Verfasst am: 15 Apr 2014 22:10 Titel: |
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Ja, wurde über PayPal gezahlt. Werd ihm das jetzt schreiben und dann einfach abwarten. Werde hier auf jeden Fall alles auf dem laufenden halten.
Und vielen vielen Dank für die intensiven Bemühungen. Als ich die Mail auf Arbeit bekam, war ich ziemlich verzweifelt.
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Gast
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Verfasst am: 15 Apr 2014 22:26 Titel: |
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Bei ebay hab ich das Problem heute Nachmittag gemeldet. Bei PayPal kann man das nur als Käufer.
Gibt nur die Möglichkeiten
-Artikel nicht erhalten
-Falschen Artikel erhalten
-Fremder Kontozugriff
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Gast
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Verfasst am: 15 Apr 2014 22:35 Titel: |
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Was ist denn mit folgender Variante?
Im Theater anrufen/vorbeigehen, den Fall schildern (hier gingen die Tickets per Einschreiben an einen Freund, da du leider verhindert bist) und um Sperrung der alten, sowie Neuausdruck bitten.
Dies ist in den meisten Fällen möglich. Dies dann dem Käufer vorschlagen, sofern die ihm die Story glaubst.
btw: Bei Karten habe ich meist auch lieber Einschreiben. Alleine weil ich nicht anwesend sein muss und diese in Briefkästen eingeworfen werden.
btw2: Was ich über die DHL, Erstattungen und verlorene Briefe schreiben könnte, würde eine ganze Seite umfassen. Leere Sendungen, verschollene (sogar Express inkl. Zusatzversicherung (2.500€)) Sendungen und Verspätungsrückäufer (nach 6 Monaten, bei richtiger Adresse, unzustellbar zurück).
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Gast
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Verfasst am: 15 Apr 2014 22:50 Titel: |
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Hab ich auch schon drüber nachgedacht. Dann hätte aber die Kontaktaufname etwas netter sein müssen. Ich lass mich ja nicht direkt als Betrüger betiteln.
Mich würde halt auch mal interessieren, ob der Umschlag irgendwie beschädigt war oder spuren aufgewiesen hat, die darauf hindeuten, dass er schonmal geöffnet wurde. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass der unversehrt ankommt und die Karten fehlen.
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Gast
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Verfasst am: 15 Apr 2014 22:50 Titel: |
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Stimmt, wenn das möglich ist wäre das sogar die beste Lösung. Vielleicht auch fragen ob man die Karten hinterlegen lassen kann, so dass du nichtmehr versenden musst (was ja denke ich für beide Seiten positiv ist )?
Mir ging es vorallem um die rechtliche Seite weil ich mich da ganz gut auskenne.
Und wie geschrieben ziehe ich es durchaus in Betracht, dass es so ist wie vom Käufer geschildert. Ich weiss es nicht.
Bloß sollte das jetzt nicht zum Nachteil für den Verkäufer ausgelegt werden, denn er ist absolut im Recht.
Ansonsten verschicken wir knapp vierstellig täglich, da kommt auch einiges weg Ist halt nur kein Problem weil alles versichert.
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Gast
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Verfasst am: 16 Apr 2014 02:16 Titel: |
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Der einfachste Weg für dich wäre doch den Veranstalter kontaktieren (Meistens Eventim bzgl. Der Tickets) und um neuAusdruck bitten.
Die alten Karten (der scanncode wird dann deaktiviert) verlieren ihre Gültigkeit und gelten ab dann als gestohlen.
Das würde ich kurz telefonisch abklären und dann dem Käufer vorschlagen.
Somit wäre für dich alles in Ordnung!
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Gast
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Verfasst am: 16 Apr 2014 07:43 Titel: |
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Zitat: |
Hab ich auch schon drüber nachgedacht. Dann hätte aber die Kontaktaufname etwas netter sein müssen. Ich lass mich ja nicht direkt als Betrüger betiteln. |
Das ist mMn die einzige Möglichkeit für dich zu vermeiden das du am Ende als Depp darstehst oder entscheiden musst ob du ein langwieriges juristisches Theater für wenige Euros ausfechten möchtest.
Öffnet der Käufer einen Paypalfall bekommt er sein Geld sofort zurück. Paypalfall /=/ ebayfall. Dann hat er die Karten, das Geld und ein Konzert - du hast die Entscheidung ob du den juristischen Weg gehen möchtest.
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Gast
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Verfasst am: 16 Apr 2014 08:58 Titel: |
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nickte hat folgendes geschrieben: |
Der einfachste Weg für dich wäre doch den Veranstalter kontaktieren (Meistens Eventim bzgl. Der Tickets) und um neuAusdruck bitten.
Die alten Karten (der scanncode wird dann deaktiviert) verlieren ihre Gültigkeit und gelten ab dann als gestohlen.
Das würde ich kurz telefonisch abklären und dann dem Käufer vorschlagen.
Somit wäre für dich alles in Ordnung! |
Das scheint mir auch die praktikabelste Möglichkeit zu sein.
Einfach den Veranstalter um einen Neuausdruck bitten, die alten Karten sperren lassen und ne eidesstattliche Versicherung beipacken, dass die alten Karten auf dem Postweg verschwunden sind.
Rechtlich bist Du wie hier schon mehrfach festgestellt auf der sicheren Seite.
Ansonsten würd ich tatsächlich auch entsprechend bei der Kommunikation ne eV beilegen, damit nimmt man der Gegenseite schonmal viel Wind aus den Segeln.
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Gast
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Verfasst am: 16 Apr 2014 19:19 Titel: |
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Der Käufer hat jetzt einen Fall eröffnet bei ebay. Wie soll ich mich jetzt verhalten bzw äußern?
Folgendes hat er angegeben:
Zitat: |
"Hallo, der Umschlag kam leer an und der Verkäufer will nichts davon wissen. Ich muss leider davon ausgehen, dass es sich um einen Betrüger handelt. Ich möchte eine Rückerstattung des vollen Kaufpreises. Gruß" |
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Gast
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Verfasst am: 16 Apr 2014 19:24 Titel: |
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Deine Sicht der Dinge schildern, inklusive der Angabe, dass du Zeugen für das Verpacken der Tickets hast.
Außerdem hast du reagiert und ihm zurückgeschrieben, was die Aussage, dass du nichts davon wissen willst ziemlich schlecht dastehen lässt.
Außerdem würde ich defintiv darauf hinweisen, dass der Käufer explicit den nicht-versicherten Versand gefordert hat.
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Gast
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Verfasst am: 16 Apr 2014 19:30 Titel: |
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Dem Käufer einfach schreiben du lässt die Karten sperren und er erhält die neuen dann. Zusätzlich wie Timo sagt, darauf hinweisen dass du dich gemeldet hast und sie eben diese Art des Versands wollte. Anbei als Beweis die Mail mit Ihrem Wunsch!
Wenn du die alten sperren lässt ist doch alles gut?!
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Gast
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Verfasst am: 16 Apr 2014 19:37 Titel: |
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nickte hat folgendes geschrieben: |
Dem Käufer einfach schreiben du lässt die Karten sperren und er erhält die neuen dann. Zusätzlich wie Timo sagt, darauf hinweisen dass du dich gemeldet hast und sie eben diese Art des Versands wollte. Anbei als Beweis die Mail mit Ihrem Wunsch!
Wenn du die alten sperren lässt ist doch alles gut?! |
Ich weiß nicht ob das so einfach funktioniert. Hab gestern schon an München Ticket geschrieben aber noch keine Antwort erhalten.
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Gast
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Verfasst am: 16 Apr 2014 19:41 Titel: |
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Da würde ich dann direkt anrufen!
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Gast
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Verfasst am: 16 Apr 2014 20:08 Titel: |
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Wie schon gesagt: Antworten (über Paypal/eBay! den fall aufjedenfall), dass
1. der Briefumschlag ankam (Beleg beilegen!)
2. die Mail anhängen wo er den quasi unversicherten Versand wollte. (edit: das wurde über ebay kommuniziert oder? dann zusätzlich Datum und Zeit der email nennen).
3. Den entsprechenden Paragraphen nennen + zitieren
Und nicht erwarten, dass du mit schlauen Menschen bei eBay kommunizierst. Es kann sein das du manche Dinge mehrmals einreichen/erklären musst. Aber wie gesagt immer antworten, nicht nichts machen nur weil du denkst du hast eine "Frage" schonmal beantwortet hast.
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Gast
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Verfasst am: 16 Apr 2014 22:00 Titel: |
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Interessehalber, wo läge denn der Unterschied beim Paketversand? Die Versicherungssumme, ist klar. Dies kann jedoch ebenso leer sein, wie besagter Umschlag.
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Gast
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Verfasst am: 16 Apr 2014 22:47 Titel: |
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$eanphilip hat folgendes geschrieben: |
Interessehalber, wo läge denn der Unterschied beim Paketversand? Die Versicherungssumme, ist klar. Dies kann jedoch ebenso leer sein, wie besagter Umschlag. |
Es gibt da verschiedene Gründe.
Klar, rein theoretisch macht es keinen Unterschied da er bei beiden Möglichkeiten Geld+Karten bekommt. Bloß kommt das Geld aus unterschiedlichen Quellen. Und da liegt der Punkt was ich vermute.
Der Kerl macht das öfters. Und wenn bei der Post bei einer Adresse seltsamerweise immer was verlorengeht dann kommt da früher oder später ein Mitarbeiter/Computerprogramm dahinter. Was aber bei nem Einschreiben nicht der Fall ist. Da die Post dadurch eben kein Geld verliert.
Und vermutlich spekuliert er auf Privatleute die sich nicht mit solchen Fällen bei eBay auskennen, oder noch besser nicht mit der rechtlichen Lage.
Aufjedenfall ist der Verkäufer unter Druck (deshalb ja auch kein Interesse an Kommunikation - direkt Fall eröffnen) und wenn der Verkäufer nicht einknickt und das Geld nicht bezahlt wird eBay eingeschaltet.
Die sind sehr Käuferfreundlich und zudem auch da muss man sich mit dem System auskennen. Wie gesagt wenn man nicht antwortet wird der Fall immer pro Käufer entschieden. Egal was geschrieben wurde. Da sitzen keine geschulten Leute die über jeden Fall nachdenken und sich informieren. Mit Glück wird das überhaupt in Deutschland entschieden und nicht in Indien wo das Call Center sitzt.
Natürlich wie erwähnt alles unter der Annahme das der Käufer betrügen will. Und davon gehe ich aus, weil der Käufer nicht ganz unerfahren mit eBay ist (viele Bewertungen, da könnte er eh Probleme mit dem Finanzamt bekommen, ich weiss es nicht da ich nicht den kompletten Benutzernamen sehe )
Und was passiert schon wenn es für den Verkäufer läuft? dann hat er halt keine 100% Erfolgsquote, shit happens.
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Gast
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Verfasst am: 17 Apr 2014 08:13 Titel: |
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offspringe hat folgendes geschrieben: |
Der Käufer hat jetzt einen Fall eröffnet bei ebay. Wie soll ich mich jetzt verhalten bzw äußern?
Folgendes hat er angegeben:
Zitat: |
"Hallo, der Umschlag kam leer an und der Verkäufer will nichts davon wissen. Ich muss leider davon ausgehen, dass es sich um einen Betrüger handelt. Ich möchte eine Rückerstattung des vollen Kaufpreises. Gruß" |
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Also entweder stellt der sich dumm oder er hat überhaupt keine Ahnung von dem was er tut. Ebay erstattet nichts, da kann er auch Beweise fordern das der Osterhase nicht existiert.
Sein Geld bekommt er problemlos und nahezu ohne jeden Verzug von Paypal zurück - wenn er dort einen Fall öffnet.
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Gast
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Verfasst am: 17 Apr 2014 08:37 Titel: |
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Zitat: |
Sein Geld bekommt er problemlos und nahezu ohne jeden Verzug von Paypal zurück - wenn er dort einen Fall öffnet. |
Definitiv nicht immer. Es kommt häufiger vor das die Fälle pro Verkäufer entschieden werden. Teilweise sogar ganz fix ("Paket nicht angekommen" - Abliefernachweis schicken, done).
Aber du hast recht, und eigentlich bin ich auch davon ausgegangen, dass er den Fall bei Paypal eröffnen will/eröffnet hat. Ist zwar theoretisch die selbe Firma und die hocken in Berlin auch nebeneinander im Gebäude aber logisch geht es da selten zu.
Auch sind Beschwerden bei eBay nicht unnütz aber bei privaten Verkäufern denen man keine Sanktionen androhen kann irgendwie schon...
Trotzdem antworten und schauen das eBay den Fall für dich entscheidet.
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Verfasst am: 17 Apr 2014 08:41 Titel: |
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dethiel hat folgendes geschrieben: |
$eanphilip hat folgendes geschrieben: |
Interessehalber, wo läge denn der Unterschied beim Paketversand? Die Versicherungssumme, ist klar. Dies kann jedoch ebenso leer sein, wie besagter Umschlag. |
Es gibt da verschiedene Gründe.
Klar, rein theoretisch macht es keinen Unterschied da er bei beiden Möglichkeiten Geld+Karten bekommt. Bloß kommt das Geld aus unterschiedlichen Quellen. Und da liegt der Punkt was ich vermute.
Der Kerl macht das öfters. Und wenn bei der Post bei einer Adresse seltsamerweise immer was verlorengeht dann kommt da früher oder später ein Mitarbeiter/Computerprogramm dahinter. Was aber bei nem Einschreiben nicht der Fall ist. Da die Post dadurch eben kein Geld verliert. |
Der Punkt ist falsch.
Bei einem Einschreiben erstattet die Deutsche Post (bis 25€) und bei Paketen/Expresssendungen die DPDHL. Eigentlich ein Konzern, so dass auch Einschreiben (egal ob Einwurf, normal oder mit Rückschein) monitort werden könnten/müssten.
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Gast
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Verfasst am: 17 Apr 2014 08:48 Titel: |
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$eanphilip hat folgendes geschrieben: |
Der Punkt ist falsch.
Bei einem Einschreiben erstattet die Deutsche Post (bis 25€) und bei Paketen/Expresssendungen die DPDHL. Eigentlich ein Konzern, so dass auch Einschreiben (egal ob Einwurf, normal oder mit Rückschein) monitort werden könnten/müssten. |
Huch, hast recht. Wieder was gelernt.
Auch wenn 25€ nicht soviel sind im Vergleich zu dem was ein Paket kostet/versichert ist, sowas rauszufinden/zu monitoren ist ja nicht schwer oder aufwendig und ich gehe fest davon aus das so etwas gemacht wird.
Dann keine Ahnung wirklich, sehr seltsam aufjedenfall der Fall. Mich würde aber der eBay Account interessieren. Da könnte man evtl mal schauen ob er evtl Konzerttickets oder ähnliche Dinge im größeren Stile verkauft/verkauft hat. Hat ja über 550 Bewertungen der Account, und wenn man von ner Bewertungsquote von 50-70% ausgeht liegen wir bei etwa ~800 Verkäufen was den normalen gebrauch eines privaten Accounts deutlich übersteigt sofern er nicht >10 Jahre alt ist.
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Verfasst am: 17 Apr 2014 14:32 Titel: |
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dethiel hat folgendes geschrieben: |
Die sind sehr Käuferfreundlich und zudem auch da muss man sich mit dem System auskennen. Wie gesagt wenn man nicht antwortet wird der Fall immer pro Käufer entschieden. Egal was geschrieben wurde
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Stimmt so leider nicht was Ebay betrifft. Habe mal ein Handy gekauft, das als "neuwertig" angepriesen wurde. Es kam jedoch ein Teil, das nicht nur deutliche Gesbrauchsspuren hatte, sondern auch die Tasten hatten zum Teil keinen Druckpunkt mehr und funktionierten nicht.
-> Verkäufer kontaktiert, lange keine Antwort, iwann gabs mal ne "Pech gehabt"-Mail, dann wieder keine Antwort. Ebay konnte den gesamten Mailverlauf einsehen, ich bot sogar an, das Gerät zur Ansicht einzuschicken. Verkäufer reagierte weiterhin nicht, Fall geschlossen, keine (Teil-)Rückerstattung...
Neueste Masche ist momentan der Verkauf von DFB Trikots. Nie die Ware erhalten, mittlerweile häufen sich bei dem Verkäufer die negativen Bewertungen. Immerhin gabs das Geld sofort via paypal zurück. Habe seitdem ein knappes Dutzend dieser "Verkäufer" bei Ebay gesehen...
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Gast
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Verfasst am: 18 Apr 2014 08:55 Titel: |
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Das Betrüger nähme ich nicht persönlich. Sollte, und das kann man nicht ausschließen, ein leerer Briefumschlag eingegangen sein, wäre meine erste Assoziation auch recht negativ.
Ist eine Neuaustellung der Karten denn nicht möglich? Zum einen zegt das deine gute Absicht und zum anderen erscheint mir das weniger stressig.
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Käviehn
Weltmeister
Anmeldungsdatum: 07.07.2003 Beiträge: 11892
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Verfasst am: 18 Apr 2014 09:51 Titel: |
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Sehe das wie mein Vorredner, nehm die ganze Sache doch nicht persönlich!
Ihr kennt euch nicht und wenn ich bei Ebay Tickets bestelle und es kommt ein leerer Umschlag an dann würde ich mich auch wundern und das erste was ich denke ist nicht Diebstahl bei der Post, sondern Betrug vom Verkäufer.
Und als Käufer will ich egal wie das rechtlich aussieht, denke das weiß er noch nichtmal, die Tickets oder Geld zurück.
Edit:
Falls der umschlag nicht 1oo% richtig verschlossen war, kann es natürlich sein das jemand die Tickets entwendet hat und ihn danach vernünftig verschlossen hat. Das Problem dabei wäre dann wärst du wohl wieder in der Verantwortung und der Käufer hätte das bei der Ankunft auch garnicht sehen können...
Ich bringe hier einfach mal Argumente die von der Gegenseite kommen könnten!
Edit2:
Ich finde es auch gut das ebay das nicht direkt zu deinen Gunsten entscheidet, dass würde Betrug nämlich Tür und Angel öffnen. Hat nichts mit dir zu tun, aber dann könnten Leute tatsächlich hingehen, Tickets über ebay verkaufen und immer leere Umschläge verschicken. Dann sagen habe nen Zeugen und damit durchkommen da kaum jemand klagt und selbst wenn einer klagt kann man ihnen nichts nachweisen.
Edit3:
Würde auch alles dran setzen die Tickets iwie gesperrt zu bekommen und dann neue zu erhalten! _________________
25 Mai 2013 London Calling!!!!
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