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Rechtsfragen und Rechtsangelegenheiten

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Gast





BeitragVerfasst am: 30 Jul 2014 19:37   Titel: Antworten mit Zitat


DonExel hat folgendes geschrieben:
Ich weiß nicht, wie das generell rechtlich ist. Aber ich muss spätestens mit 3. Krankheitstag das Attest einreichen sonst hab ich richtig Feuer in der Bude!

Und zum Ende einer Beschäftigung würde ich erst recht nicht ohne Attest, also unentschuldigt fehlen. Das stößt richtig übel auf - und man sieht sich immer zweimal im Leben. Mal ganz unabhängig vom rechtlichen Rahmen...


Ohne es ganz genau zu wissen, meine ich, das ist kulanz des Arbeitgebers, theoretisch kann er den Schein ab dem 1. Tag verlangen.

Grundsätzlich steht einem kein Geld zu, wenn man unentschuldigt fehlt. Ob Schadensersatzforderungen denkbar sind, müssen andere beurteilen.
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Gast





BeitragVerfasst am: 30 Jul 2014 19:40   Titel: Antworten mit Zitat

Warum kündigst du denn zum 4.8. und nicht zum 31.7.? Mal abgesehen davon, dass man meist nur zum 15. oder Monatsende kündigen kann, kommt es auch nicht so gut bei zukünftigen Arbeitgebern an, wenn man ein so krummes Datum hat.

Auch deshalb würde ich zum Arzt gehen, damit die dich nicht noch fristlos kündigen.
Außerdem solltest du dir ein vernünftiges Arbeitszeugnis geben lassen. Wenn du "unentschuldigt! fehltst, sind die dafür sicherlich nicht gut gelaunt.

Ich hätte im Süden Berlins einen Arzt, wo es ratz fatz geht, ohne anmelden oder langes warten.
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TomBVB
Moderator
Moderator 

Anmeldungsdatum: 02.04.2006
Beiträge: 8291
BeitragVerfasst am: 30 Jul 2014 20:05   Titel: Antworten mit Zitat


da18 hat folgendes geschrieben:
Warum kündigst du denn zum 4.8. und nicht zum 31.7.? Mal abgesehen davon, dass man meist nur zum 15. oder Monatsende kündigen kann, kommt es auch nicht so gut bei zukünftigen Arbeitgebern an, wenn man ein so krummes Datum hat.

Auch deshalb würde ich zum Arzt gehen, damit die dich nicht noch fristlos kündigen.
Außerdem solltest du dir ein vernünftiges Arbeitszeugnis geben lassen. Wenn du "unentschuldigt! fehltst, sind die dafür sicherlich nicht gut gelaunt.

Ich hätte im Süden Berlins einen Arzt, wo es ratz fatz geht, ohne anmelden oder langes warten.


Zum einen ist in diesem besonders speziellen (leicht schwierigen) Fall es m.E. unerlässlich entweder ein Attest zu holen oder irgendwie doch zur Arbeit zu gehen.

Du bist indirekt noch von deinem Arbeitgeber abhängig, zum einen durch ein Arbeitszeugnis und ggf. weitere Probleme die mit unentschuldigten Fehlstunden an den letzten Arbeitstagen verbunden sind.
Die Stunden beim Arzt wirst du wohl investieren müssen!
_________________
Dedê - DANKE!
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Gast





BeitragVerfasst am: 31 Jul 2014 07:41   Titel: Antworten mit Zitat


whisky2382 hat folgendes geschrieben:

DonExel hat folgendes geschrieben:
Ich weiß nicht, wie das generell rechtlich ist. Aber ich muss spätestens mit 3. Krankheitstag das Attest einreichen sonst hab ich richtig Feuer in der Bude!

Und zum Ende einer Beschäftigung würde ich erst recht nicht ohne Attest, also unentschuldigt fehlen. Das stößt richtig übel auf - und man sieht sich immer zweimal im Leben. Mal ganz unabhängig vom rechtlichen Rahmen...


Ohne es ganz genau zu wissen, meine ich, das ist kulanz des Arbeitgebers, theoretisch kann er den Schein ab dem 1. Tag verlangen.


Stimmt genau, ein Attest darf der Arbeitgeber ab dem ersten Tag verlangen. Inwiefern der sich da an den letzten Arbeitstagen noch reinhängt ist ne andere Frage, aber ich würde so auch nicht aus dem Job scheiden wollen, wie Exel schon sagte. Der Beigeschmack ist da.


Katzer hat folgendes geschrieben:
Moin Moin,

'n Kumpel kam heute mit untenstehender Rechtsfrage bei mir an, ich hab allerdings natürlich nur Laienwissen.
Da hier aber ja der ein oder andere Fachmann rumläuft, dachte ich mir, ich trage die Frage mal weiter. Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass er da Möglichkeiten hat, nur wie genau diese aussehen, weiß ich nicht.

Wäre super, wenn hier jemand weiterhelfen könnte. Vielen Dank!


Zitat:
mir wurde vom jobcenter der agentur für arbeit ne eingliederungsvereinbarung für ein bewerbungstrainingsprogramm der Agentur hingehalten. vierseitiger vertrag. ich sollte das eben unterschreiben und hatte nur zeit, den zu überfliegen, dabei wurde mir die ganze zeit gesagt und suggeriert, ich MÜSSE den unterschreiben, um anspruch aufs ALG II zu haben.
in der hitze des gefechts, quasi, habe ich das eben unterschrieben, da ich es halt nicht besser wusste und dachte, dass es so seine richtigkeit hat.

das problem dabei ist jetzt, dass ich jetzt erfuhr, dass dieser vertrag komplett losgelöst von meinem anspruch aufs ALG II existiert und ich ihn nicht hätte unterschreiben MÜSSEN.
kann ich da jetzt noch gegen den vertrag angehen, da ich ihn unter vorspielung falscher tatsachen unterschrieben habe?


(falls das wichtig ist, der Background: abgeschlossene Ausbildung, gerade sein Abi nachgeholt (Prüfungen gerade erst gehabt) und wird voraussichtlich ab dem WiSe studieren)


Klar, wenn er das nachweisen kann (!!, wird wohl kaum der Fall sein, wenn der ARGE-Typ das nicht zugibt), kann er anfechten. Was ist denn daran so schlimm? Ich habe so eine Eingliederungsvereinbarung auch bekommen (hab meinen Abschluss seit Juni und fang erst zum 1.11 im Job an, weil ich auch mal ne Pause will nach 8 Jahren durcharbeiten) und sehe daran rein gar nichts Schlimmes? Bei mir gehts aber auch um ALG I (=Arbeitslosengeld) und nicht um ALG II (=Hartz 4), vllt gibts da ne ungünstigere Version?
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pepe1985
Europameister
Europameister 

Anmeldungsdatum: 06.11.2005
Beiträge: 4428
Wohnort: Berlin
BeitragVerfasst am: 2 Aug 2014 12:02   Titel: Antworten mit Zitat

so heute war es mal wieder so weit

mir wurde am arbeitsplatz mein abgeschlossener spind aufgebrochen und sowohl Bargeld, wie auch Sonnenbrille entwendet.
Dieser Spind befand sich in der Mitarbeiterumkleide (diese ist nicht abschließbar).
Jetzt ist die Frage, ob mein Arbeitgeber für meinen Verlust haftet und wie ich weiter vorzugehen habe.

hoffe mir kann da jmd einen rat geben
_________________
Nur der BSC!!!

Läuft.....
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Gast





BeitragVerfasst am: 2 Aug 2014 14:26   Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde iwie das ist keine wirkliche Rechtsfrage, also für mich wäre es das sicherlich nicht!

Du willst doch deinen Job nicht wegen ein paar gestohlenen Euros riskieren, oder dadurch aufjedenfall dein Standing in der Firma deutlich verringern. Oder ist es nur ein Aushilfsjob!

Ich will garnicht sagen, verzichte auf das Geld. Aber wenn mir sowas passieren würde, dann gäbe es genau einen Weg den ich einschlagen würde und das wäre das Gespräch mit dem Chef. Dem dürfte auch daran gelegen sein, dass die Mitarbeiter nicht im eigenen Haus bestohlen werden. Und wenn die dich 100% richtig verhalten hast und keine wirklich andere Möglichkeit hättest, wird auch jeder Chef auf dich zukommen und den Schaden ersetzen!
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Gast





BeitragVerfasst am: 3 Aug 2014 08:57   Titel: Antworten mit Zitat

Der Arbeitgeber haftet nicht.

Er hat zwar die Fürsorgepflicht, den Mitarbeitern eine Aufbewahrungsmöglichkeit für in den Betrieb eingebrachte Privatsachen zur Verfügung zu stellen, NICHT aber für die Bewachung dieser Aufbewahrungsmöglichkeiten.

Der Fürsorgepflicht hat der AG durch das zur-Verfügung-stellen der abschließbaren Spinde genügt.

Ne Ausnahme gilt in den Fällen, wo der Sprind in sensiblen Bereichen, etwa mit Publikumsverkehr, aufgestellt ist, aber davon gehe ich jetzt mal nicht aus.
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Gast





BeitragVerfasst am: 3 Aug 2014 09:15   Titel: Antworten mit Zitat


da18 hat folgendes geschrieben:
Warum kündigst du denn zum 4.8. und nicht zum 31.7.? Mal abgesehen davon, dass man meist nur zum 15. oder Monatsende kündigen kann, kommt es auch nicht so gut bei zukünftigen Arbeitgebern an, wenn man ein so krummes Datum hat.

Auch deshalb würde ich zum Arzt gehen, damit die dich nicht noch fristlos kündigen.
Außerdem solltest du dir ein vernünftiges Arbeitszeugnis geben lassen. Wenn du "unentschuldigt! fehltst, sind die dafür sicherlich nicht gut gelaunt.

Ich hätte im Süden Berlins einen Arzt, wo es ratz fatz geht, ohne anmelden oder langes warten.


Ich danke erstmal allen.
Dann werde ich morgen zum Arzt und das Attest nachreichen.

Meinst du zufällig einen Arzt in Rudow?
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Gast





BeitragVerfasst am: 19 Aug 2014 09:52   Titel: Antworten mit Zitat

Da ich heute Zeuge eines (kleinen) Autounfalls war, würde mich die juristische Meinung zu dem Vorfall interessieren.

Es war nur ein kleiner Unfall mit minimalem Sachschaden, aber dennoch recht interessant.

Habe heute Morgen eine kleine Pause auf einem Autobahnparkplatz gemacht. Wenn man auf den Parkplatz rauf fährt, sind recht die Parkbuchten für Autos und links die für Busse und PKWs mit Anhänger. Etwas weiter hinten, am Ende des Pakplatzes, befinden sich die Parkplätze für LKWs.

So, nun hat sich ein Hermes-Fahrer gedacht, dass er es sich mit seinem LKW inkl. Anhänger ja auch auf einem Bus-Parkplatz gemütlich machen kann und hat dort wohl die Nacht verbracht.

Ärgerlicherweise stand er circa 2 - 2,5 über die Parkplatzbegrenzung nach hinten raus auf der Fahrspur, sodass bspw. andere LKWs gar nicht mehr zu den für LKWs vorgesehenen Parkplätzen durchkamen und auch als PKW musste man aufpassen den LKW nicht zu berühren.

Nun stand auf den PKW-Parkplätzen ein Auto, dass seine Rast beendet hat, und rückwärts aus der Parkbucht rausfahren wollte. Nun ist der Fahrer ein wenig zu weit gefahren und hat den Anhänger des LKWs gerammt. Wie gesagt, kein großer Schaden, etwas an der Stoßstange und die Abdeckung der Rücklichter beschädigt.

Grundsätzlich für mich als Laie ein klarer Fall. Der LKW darf da nicht stehen, 1. weil zu lang, zweitens weil der Parkplatz nicht für LKWs ausgeschildert war, sondern für Busse und PKWs mit Anhänger.

Die Besonderheit ist jetzt aber, dass der PKW auf einem Behinderten-Parkplatz stand und von dort aus rückwärts gefahren ist.

Bekommen nun beide den gleichen Schuldanteil?
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Gast





BeitragVerfasst am: 19 Aug 2014 11:37   Titel: Antworten mit Zitat

Gleichen Anteil schätze ich nicht. Der Rückwärts fahrende hat eine besondere Sorgfaltspflicht und hätte sich zur Not einweisen lassen müssen! StVO §9 (5):
Zitat:
(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.



Eine Teilschuld hat der LKW mMn trotzdem. Einziges Beispiel was so ähnlich ist, wäre dieses hier:


Zitat:
"Bei einem Unfall zwischen einem bei Dunkelheit auf einem nichtöffentlichen Parkplatz rückwärts fahrenden Kfz-Führer, der gegen ein nicht ordnungsgemäß abgestelltes Fahrzeug stößt, das in seine Fahrspur hineinragt, ist eine Haftung von 2/3 zu Lasten des Rückwärtsfahrenden angemessen"


http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr3573.php
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Gast





BeitragVerfasst am: 19 Aug 2014 11:47   Titel: Antworten mit Zitat

Die mitentscheidende Frage ist, ob der Parkplatz Privatgrund ist oder nicht. Ist er in Privatbesitz kann dort jeder quasi parken wie er will und muss nur den Anweisungen des Besitzers Folge leisten. Da ist sogar egal ob man in der Fahrspur parkt. Parkt man ohne die nötige Kennzeichnung auf öffentlichen getragenen Behindertenparkplätzen kostet das, tut man dies auf Privatparkplätzen gibt's böse Blicke von anderen und nen Parkplatz nah am Eingang/Klo.
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Gast





BeitragVerfasst am: 19 Aug 2014 11:55   Titel: Antworten mit Zitat

also wenn ich das rein logisch beurteilen würde: wer auffährt hat schuld! die anderen sachen spielen erstmal keine rolle. das hindernis war da und man kann es kaum übersehen...

falschparken ist ein anderes vergehen, das gesondert betrachtet werden muss. was ich mir vorstellen kann: man einigt sich so, da die knöllchen fürs falschparken den unfallschaden übersteigen
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Gast





BeitragVerfasst am: 20 Aug 2014 08:19   Titel: Antworten mit Zitat

Meines Erachtens hat der Rückwärtsfahrende die Schuld, auf Rechtsfolgen-Ebene wird die Schadenssumme aber gequotelt, sodass der Mitverursachungsbeitrag des LKW Fahrer entsprechend berücksichtigt werden kann.

Da fällt mir ein, dass ich unbedingt mal wieder Deliktsrecht wiederholen muss
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Gast





BeitragVerfasst am: 20 Aug 2014 13:39   Titel: Antworten mit Zitat


F360 hat folgendes geschrieben:
Die mitentscheidende Frage ist, ob der Parkplatz Privatgrund ist oder nicht. Ist er in Privatbesitz kann dort jeder quasi parken wie er will und muss nur den Anweisungen des Besitzers Folge leisten. Da ist sogar egal ob man in der Fahrspur parkt. Parkt man ohne die nötige Kennzeichnung auf öffentlichen getragenen Behindertenparkplätzen kostet das, tut man dies auf Privatparkplätzen gibt's böse Blicke von anderen und nen Parkplatz nah am Eingang/Klo.


Ist ein öffentlicher Autobahn-Parkplatz

Rein logisch würde ich denken, dass es ne 50-50-Aufteilung ist:

Der LKW-Fahrer sagt: Wenn du nicht auf dem Behinderten-Parkplatz gestanden hättest, wärst du nicht in mich reingefahren.

Der PKW-Fahrer sagt: Wenn du nicht unerlaubt mit Überlänge auf dem Parkplatz gestandet hättest, wäre ich auch nicht in dich reingefahren.

Irgendwie verzwickt

Ich glaube, ich rufe in ein paar Wochen bei der Polizei an und frage wie es ausgegangen ist. Als Zeuge werd ich das ja wohl dürfen.

Ich habe schließlich ne halbe Stunde in der Kälte auf nem Parkplatz gewartet
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Gast





BeitragVerfasst am: 20 Aug 2014 13:59   Titel: Antworten mit Zitat

Hmm ob die Polizei da was zu sagt, bezweifle ich (Datenschutz etc). 50/50 denke ich auch nicht. Die Hauptschuld liegt bei dem der rückwärts fährt! Ich schätze mal 70/30 - 80/20 (Rückwärts/LKW)

Die Quotelung werden dann die Versicherungen unter sich ausmachen bzw das Gericht wird das entscheiden falls es Streitigkeiten gibt.


Zitat:
Der PKW-Fahrer sagt: Wenn du nicht unerlaubt mit Überlänge auf dem Parkplatz gestandet hättest, wäre ich auch nicht in dich reingefahren.


Der LKW war vorher da oder? Da kann der andere sich ja schlecht rausreden. Schließlich ist er ja in die Parkbucht rein gekommen. Dann muss er es auch schaffen da rückwärts raus zu kommen ohne Probleme.
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BeitragVerfasst am: 20 Aug 2014 14:12   Titel: Antworten mit Zitat


Sebadoh hat folgendes geschrieben:
Hmm ob die Polizei da was zu sagt, bezweifle ich (Datenschutz etc). 50/50 denke ich auch nicht. Die Hauptschuld liegt bei dem der rückwärts fährt! Ich schätze mal 70/30 - 80/20 (Rückwärts/LKW)

Die Quotelung werden dann die Versicherungen unter sich ausmachen bzw das Gericht wird das entscheiden falls es Streitigkeiten gibt.


Zitat:
Der PKW-Fahrer sagt: Wenn du nicht unerlaubt mit Überlänge auf dem Parkplatz gestandet hättest, wäre ich auch nicht in dich reingefahren.


Der LKW war vorher da oder? Da kann der andere sich ja schlecht rausreden. Schließlich ist er ja in die Parkbucht rein gekommen. Dann muss er es auch schaffen da rückwärts raus zu kommen ohne Probleme.


Jap, der LKW stand vermutlich die ganze Nacht dort.

Das mit dem Anruf war auch nur ein Spaß
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Gast





BeitragVerfasst am: 20 Aug 2014 14:47   Titel: Antworten mit Zitat

Also aus meiner Sicht hört sich 50/50 sehr hart dafür an, dass der eine ja schon aktiv und der andere nur passiv beigewirkt hat.

Richter denken sich hier übrigens kaum mal eigene Quoten aus, sondern suchen in der Rechtsprechung, was es da mal gab, da gibts in den entsprechenden Dezernaten eigene Bücher für. Daher würde ich meinen, dass das von sebadoh rausgesuchte Urteil mit 2/3 vs 1/3 schon relativ nah an das Ergebnis in einem fiktiven Rechtsstreit rankommen dürfte.
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BeitragVerfasst am: 21 Aug 2014 01:37   Titel: Antworten mit Zitat

Ich als absolut unwissender...

Ich würde behaupten, dass derjenige der Rückwärts gefahren ist zu 100% Schuld hat. Wer hätte den Schuld, wenn da ein Baum/Stein gestanden wäre?

Mein Fahrlehrer meinte mal "Wenns eng ist und du dir unsicher bist, bleib stehen, denn wer steht hat keine Schuld."
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BeitragVerfasst am: 21 Aug 2014 21:41   Titel: Antworten mit Zitat


Bad Al hat folgendes geschrieben:
Ich als absolut unwissender...

Ich würde behaupten, dass derjenige der Rückwärts gefahren ist zu 100% Schuld hat. Wer hätte den Schuld, wenn da ein Baum/Stein gestanden wäre?

Mein Fahrlehrer meinte mal "Wenns eng ist und du dir unsicher bist, bleib stehen, denn wer steht hat keine Schuld."


Das ist nur bedingt richtig. Auch von ruhenden, dh. parkenden Autos können Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer ausgehen.
Gerade, wer sein Fahrzeug so parkt, dass es in die Fahrbahn hineinsteht, verursacht den Unfall zumindest zum Teil mit.

Insofern unterscheidet sich das auch von deinem Beispiel mit dem Stein/Baum.
Btw: Der Spruch mit dem Fahrlehrer stimmt dagegen schon. Gemeint sind da aber Situation, wo zwei Autos sich in einer engen Stelle begegnen. Da lässt man lieber den anderen die Arbeit machen, weil derjenige im Zweifel sorgfaltswidrig unterwegs ist.
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Gast





BeitragVerfasst am: 26 Sep 2014 11:43   Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe ein Problem, was ich noch nicht ganz lösen kann und ich ärgere mich über mich selbst, dass ich dahingehend so dumm war:

Heute bekam ich einen Brief von GMX, mit folgenden Forderungen:

5 Euro Mahngebühr
29,94 (ohne Angabe, woher die kommen - nach recherchieren stellte sich raus: TOPmail)
5 Euro Mahngebühr
2,50 Mahnversandkosten

Insgesamt fordert der "seriöse" Anbieter nun 42,44 von mir.

Der Witz an dieser Geschichte ist, dass ich den Account nicht mehr in Benutzung habe, somit auch niemals bewusst einen Vertrag mit GMX eingegangen bin, der über die FREEmail hinausgeht.

Dass ich den Account hätte kündigen sollen, leuchtet mir nun ein.

Ich kann mich jetzt nicht mehr einloggen, also auch nichts überprüfen (z.B. Kundennummer oder, ob ich das Paket tatsächlich habe). Ich soll nämlich vorher bei einer Rufnummer anrufen.

Im Brief steht sonst nichts weiter, außer, dass es die LETZTE Mahnung ist, obwohl ich vorher nicht eine bekommen habe.

Googlen brachte mich zumindest dahin, dass das Problem schon jahrelang existiert und auch von diversen investigativen Journalisten aufgedeckt worden ist und nachweislich als Abzocke gilt.

Kennt jemand von euch das Problem oder hat sogar den gleichen Brief heute bekommen? Gibt es Ideen, wie ich mich jetzt verhalten soll? Wollte erstmal nicht bei der Nummer anrufen, da man als Unwissender wohl ins offene Messer läuft.

Vielen Dank!
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BeitragVerfasst am: 26 Sep 2014 12:39   Titel: Antworten mit Zitat

Ich hatte das bei webmail auch.
Ich weiß nicht wirklich wie es dazu gekommen ist aber eigentlich kann man nur aus versehen auf diese blöden Angebote nach dem Login klicken.

Jedenfalls hatte ich nicht meine richtige Adresse und Namen verwendet und hab es einfach drauf ankommen lassen das das Konto nach der Frist weg ist.

Ich weiß nur nicht ob es Sinn macht diese Taktik zu wählen wenn der Name bekannt ist aber es scheint auch fälle zu geben wo nix passiert ist.

http://www.der-wenz.de/blog/2013-07-08-web-de-abzocke-eine-zusammenfassung.html

Ich würde es trotzdem aufgrund dieser Abzocke drauf ankommen lassen und denen nix zahlen.
Es gibt aber auch wohl Musterbrief für von der Verbrauchzentrale.
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BeitragVerfasst am: 16 Apr 2015 15:02   Titel: Antworten mit Zitat

Hallo liebe Leute,

ich wurde eben abgezockt. Ich war in meiner Mittagspause kurz in der Innenstadt unterwegs, um Erledigungen zu machen und war eigentlich in Eile. Da hat mich so ein junger Mann angesprochen und gefragt, ob ich kurz 3 Fragen beantworten könne. Ich gesagt, ja komm mach eben (Ich weiß, das war ein Fehler und ich ärger mich auch jetzt, normalerweise gehe ich immer weiter und ich wollte irgendwie einmal nett sein ). Dann erzählte er mir von dieser Organisation "Believe in Yourself", eine Organisation, die Jugendlichen hilft, die einmal Drogen genommen haben, wieder Fuß zu fassen und hat mir Aktionen und Plakate beschrieben (die ich kannte) und sie würden daran beteiligt gewesen sein. Dann wollte er meinen Namen wissen und dann ging es ziemlich schnell (die haben das wirklich gut gemacht muss ich sagen). Ein weiterer Typ kam und bestätigte dies und fragte, ob ich es erlauben würde, dass Jugendliche eine Zeitschrift in meinen Briefkasten werfen dürfen. Ich total genervt gesagt "ja von mir aus ist mir egal"...weil die die ganze Zeit gelabert haben...dann wollten die meinen Ausweis sehen um meinen Namen und Anschrift sich zu notieren. (ich weiß spätestens da hätte ich einfach gehen sollen.) Ich richtig genervt den Ausweis rausgeholt und meine Anschrift vorgelesen. (weiß auch nicht, ich dachte sollen die doch da was reinschmeißen, sind die glücklich und lassen mich in Ruhe) dann wollten die meine Telefonnummer(weil Ihre Vorgesetzten sich melden würden und fragen würden, ob die Herren denn nett waren), dann habe ich mir eine ausgedacht und dann wollten die meine Bankverbindung...dann hab ich gesagt "alles klar Jungs jetzt reicht's...und dann meinten sie ok ok wir brauchen nur noch kurz ne Unterschrift dann kannste gehen...(die haben mich da irgendwie so eingelullt ich weiß auch nicht warum ich unterschrieben hab, weil ich dachte die können mir ja jetzt eh nix weil sie keine Bankverbindung haben etc) und bin gegangen. Man man sehr sehr peinlich ich schäme mich auch dafür, aber nun ja...ist jetzt passiert und ich muss zusehen wie ich da wieder rauskomme.

Also ich habe einen Service-Auftrag der Firma BE YOU (Sitz in Oberhausen) abgeschlossen. Dieser beinhaltet, dass mir ab dem 01.06.2015 die Zeitschrift "Hör zu" geliefert wird mit einem Preis von 2 € je Ausgabe. 1/4 jährlich zu zahlen (Schrift ist ziemlich schwer zu lesen ich glaub 24€, also 1/4 jährlich) Auf der Rückseite befinden sich noch Angaben zum Widerruf innerhalb von 14 tagen...

Meine Frage: Ist der "Vertrag" überhaupt gültig ? Ich mein, wenn ich jetzt einfach nicht zahle, können die mir was ?

Die Firma :

BE YOU
Mülheimer Straße 115
46045 Oberhausen


habe natürlich schon ein wenig gegoogelt und ich bin nicht der erste, dem das passiert ist. Also, die haben ja keine Bankverbindung von mir, nur meinen Namen und meine Adresse. Kennt sich vielleicht jemand mit so etwas aus ? Das ist wohl eine bekannte Betrugsfirma (und wohl eine Scheinfirma)

Bin für jegliche Hilfen und/oder Antworten sehr dankbar
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Gast





BeitragVerfasst am: 16 Apr 2015 15:08   Titel: Antworten mit Zitat


Zitat:
Auf der Rückseite befinden sich noch Angaben zum Widerruf innerhalb von 14 tagen...


Mail hinschreiben "hiermit widerrufe ich den Vertrag vom XX.XX.2015 mit ihnen". (mit der Auftrags/kundennummer oder was auch immer).
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Gast





BeitragVerfasst am: 16 Apr 2015 15:25   Titel: Antworten mit Zitat


dethiel hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Auf der Rückseite befinden sich noch Angaben zum Widerruf innerhalb von 14 tagen...


Mail hinschreiben "hiermit widerrufe ich den Vertrag vom XX.XX.2015 mit ihnen". (mit der Auftrags/kundennummer oder was auch immer).


Exakt.
Diesen Schritt würde ich aber auch wirklich noch gehen und nicht drauf spekulieren, dass ein Gericht das anders anerkennt oder die es nicht soweit kommen lassen.
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TomBVB
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Anmeldungsdatum: 02.04.2006
Beiträge: 8291
BeitragVerfasst am: 16 Apr 2015 15:57   Titel: Antworten mit Zitat

Frankiert als Einschreiben ist vielleicht auch nicht verkehrt.
_________________
Dedê - DANKE!
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