"Wenn ihr mit unserer neuen Datenschutzrichtlinie einverstanden seid, braucht ihr nichts weiter zu unternehmen und könnt unsere Produkte und Services wie gewohnt weiter nutzen." (24.05.18 20:14 – Computer)
"Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt nur, solange ein Nutzer nicht widerspricht bzw. die Einwilligung widerruft (Opt-Out)."
https://www.comunio.de/infos/privacyPolicy#pp-fourteen-c
"Vermarktungspraktiken, die ohne eindeutige Zustimmung, der einzelnen Personen verwendet werden, sind nach der DSGVO nicht mehr zulässig."
https://www.mailjet.de/dsgvo/zustimmung/#einwilligungs-email-schreiben
Der feine Unterschied: Bei Nicht-Widerspruch einfach vom (impliziten) Einverständnis auszugehen und letztlich sogar die Nutzung daran zu koppeln (Opt-Out) ist etwas anderes (und nach DSGVO unzulässig), als die explizite Zustimmung einzuholen (Opt-In) - erst recht wenn daran die Nutzung hängt!
https://www.cio.de/a/einwilligung-bei-der-dsgvo-das-haekchen-richtig-setzen,3575554
Was Comunio macht, erinnert mich in Ansätzen ein bißchen an die Szene in "Per Anhalter durch die Galaxis", als klar wird, dass die Erde für eine intergalaktische Autobahn zerstört wird und der vogonische Bautrupp den verdutzt-verängstigten Menschen erklärt, dass diese Information im Vorfeld ja wohl lange genug am "schwarzen Brett" der intergalaktischen Baubehörde aushing und sie ja hätten widersprechen können...
Ich bin kein Jurist, korrigiert mich gerne! In jedem Fall schreibe ich Comunio an und bin auf die Antwort gespannt...