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Gast
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Verfasst am: 22 Okt 2004 12:06 Titel: |
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servus!
meine frage is dem betreff zu entnehmen.
is letztens mal bei nem bierchen entstanden, diese frage. so richtig konnte es mir keiner erklären.
danke für eure antworten.
(hatte keine lust zum guhgeln  )
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Interim am 2004-10-22 13:07 ]
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Gast
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Verfasst am: 22 Okt 2004 12:13 Titel: |
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...damit die leute nicht so leicht gefeuert werden koennen, wenn sie den ganzen Tag schlafen...
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Gast
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Gast
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Verfasst am: 22 Okt 2004 12:19 Titel: |
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Damit die Leute keine Steuern zahlen müssen....
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Gast
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Verfasst am: 22 Okt 2004 12:20 Titel: |
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Weil es Dienst für den Staat ist und das "belohnt" werden soll
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Gast
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Verfasst am: 22 Okt 2004 12:25 Titel: |
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wer hats denn wann wofür "erfunden"?
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Gast
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Verfasst am: 22 Okt 2004 12:35 Titel: |
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Gast
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Verfasst am: 22 Okt 2004 14:22 Titel: |
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merci sagt marci!
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Gast
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Verfasst am: 22 Okt 2004 15:46 Titel: |
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theonlyone schrieb am 2004-10-22 13:19 :
Damit die Leute keine Steuern zahlen müssen....
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Wo hast denn das aufgeschnappt?
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Gast
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Verfasst am: 22 Okt 2004 16:28 Titel: |
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| Zitat: |
theonlyone schrieb am 2004-10-22 13:19 :
Damit die Leute keine Steuern zahlen müssen....
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Jaja die Unwissenden...
Ich habe derzeit Beamtenstatus und kann glaube ich, zumindest für meinen Berufszweig (Lehrer) einen einigermaßen einleuchtenden Grund nennen.
Es gibt für den Beruf Lehrer eigentlich keinen Arbeitsmarkt im traditionellen Sinne. Die fast einzige Möglichkeit eine Anstellung zu bekommen ist von staatlicher Seite engagiert zu werden. Die Chancen einen Job andersweitig zu bekommen sind gleich Null. Es sollte also eine gewisse Sicherheit gewährleistet sein eine ca. 5,5 jährige Ausbildung aufzunehmen um später nicht ohne Job dazustehen. Natürlich haben andere Berufszweige auch dieses Risiko, die eingleisige Anstellungsmöglchkeit rechtfertig hier aber aus meiner Sicht den Beamtenstatus.
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Gast
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Verfasst am: 23 Okt 2004 13:24 Titel: |
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Wichtige Aspekte des Beamtenstatuses sind meiner Meinung nach (Schüler) bestimmte Rechte, die damit einhergehen:
1.
Kündigungsschutz verhindert z. B. Bestechung bzw. Korruption oder kann verhindern, dass z.B. ein Kommissar einen untergeordneten Polizisten erpresst, dass er bei einem Verbrechen weggucken soll, weil er sonst seine Arbeitsstelle verliert.
2.
Beamte haben kein Recht zu streiken und können folglich nicht ihren Dienst verweigern. Dies ist logisch, würde man sich mal die Konsequenzen ausmalen, wenn die Polizei, Feuerwehr bzw. das Finanzamt seinen Dienst niederlegt.
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Gast
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Verfasst am: 23 Okt 2004 13:39 Titel: |
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| Zitat: |
Schillaci schrieb am 2004-10-22 17:28 :
| Zitat: |
theonlyone schrieb am 2004-10-22 13:19 :
Damit die Leute keine Steuern zahlen müssen....
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Jaja die Unwissenden...
Ich habe derzeit Beamtenstatus und kann glaube ich, zumindest für meinen Berufszweig (Lehrer) einen einigermaßen einleuchtenden Grund nennen.
Es gibt für den Beruf Lehrer eigentlich keinen Arbeitsmarkt im traditionellen Sinne. Die fast einzige Möglichkeit eine Anstellung zu bekommen ist von staatlicher Seite engagiert zu werden. Die Chancen einen Job andersweitig zu bekommen sind gleich Null. Es sollte also eine gewisse Sicherheit gewährleistet sein eine ca. 5,5 jährige Ausbildung aufzunehmen um später nicht ohne Job dazustehen. Natürlich haben andere Berufszweige auch dieses Risiko, die eingleisige Anstellungsmöglchkeit rechtfertig hier aber aus meiner Sicht den Beamtenstatus.
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Deine Sichtweise als Betroffener kann ich irgendwo nachvollziehen
Aber ein Argument ist es spätestens beim 2. Hinschauen nicht mehr.
Erstens wie du schon selbst sagst:
Das Risiko nach (/trotz) akedemischer Ausbildung auf der Strasse zu stehen ist in letztlich jedem anderen Job auch vorhanden.
Zweitens und das ist ganz entscheidend:
Niemand zwingt dich Lehrer zu werden, damit ist das Argument der eingleisigen Anstellungsmöglichkeiten vom Tisch.
Und wer jetzt genauer nachfragen würde stellte fest, dass einige der Lehrer nur WEGEN dem Beamtenstatus Lehrer geworden sind.
Was das für die Motivation der Lehrer im ein oder anderen Fall zur Folge hat brauche ich nicht zu erläutern, da ich davon ausgehe dass 99% der User hier schon in der Schule waren/oder noch sind.
Jeder Lehrer, der von sich selbst behauptet engagiert zu sein und eben nicht Lehrer wegen des Beamtenstatus geworden zu sein, sondern weil es ihm Spass macht anderen Leuten etwas beizubringen, der müsste meiner Meinung nach eigentlich gegen den Beamtenstatus bei Lehrern sein. Denn eine Stellenvergabe auf dem Lehrerarbeitsmarkt ähnlich den Verhältnissen in der freien Wirtschaft käme den "guten" bzw. engagierten Lehrern nur zu gute.
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Gast
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Verfasst am: 23 Okt 2004 14:06 Titel: |
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| Zitat: |
Schillaci schrieb am 2004-10-22 17:28 :
Jaja die Unwissenden...
Ich habe derzeit Beamtenstatus und kann glaube ich, zumindest für meinen Berufszweig (Lehrer) einen einigermaßen einleuchtenden Grund nennen.
Es gibt für den Beruf Lehrer eigentlich keinen Arbeitsmarkt im traditionellen Sinne. Die fast einzige Möglichkeit eine Anstellung zu bekommen ist von staatlicher Seite engagiert zu werden. Die Chancen einen Job andersweitig zu bekommen sind gleich Null. Es sollte also eine gewisse Sicherheit gewährleistet sein eine ca. 5,5 jährige Ausbildung aufzunehmen um später nicht ohne Job dazustehen. Natürlich haben andere Berufszweige auch dieses Risiko, die eingleisige Anstellungsmöglchkeit rechtfertig hier aber aus meiner Sicht den Beamtenstatus.
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Sorry, aber das ist doch Schwachsinn im Quadrat. Nur weil es keinen anderen potentiellen Arbeitgeber gibt muss man doch nicht verbeamtet werden, es gibt genügend normal angestellte Lehrer. Und zum Thema "Sicherheit", als Junglehrer wirst Du auch nicht gleich verbeamtet. Die Verbeamtung sorgt dafür dass Du nicht wieder rausgeschmissen wirst, aber das wirst wenn Du erstmal drin bist sowieso nicht mehr, solange Du nicht nackt in die Mädchenumkleide rennst.
Mit den Anstellungschancen hat der Beamtenstatus rein gar nichts zu tun, da entscheiden Fächerkombination und Noten, wenn die schlecht sind wirste gar nicht erst eingeladen und hast damit auch gar keine Chance verbeamtet zu werden. Dann hast Du vielleicht 5,5 Jahre studiert, aber der der Beamtenstatus für Lehrer bringt Dir da doch überhaupt nichts.
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Gast
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Verfasst am: 23 Okt 2004 14:17 Titel: |
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Dass die Anstellungschancen unabhängig vom Beamtenstatus sind bedarf keiner Erwähnung. Das Argument, dass fast alle Lehrer nur wegen dem Beamtenstatus diese Berufswahl getroffen ist der größte Bockmist den ich seit langem gehört habe. Ein Soldat geht auch nicht zur Bundeswehr um die Heilfürsorge genießen zu können. Bankkaufleute haben ihren Job sicherlich auch nicht wegen dem 14. Monatsgehalt gewählt. Problematisch ist eine objektive Diskussion um den Beruf Lehrer aus dem einfachen Grund, dass die meisten keine guten Erinnerungen mit ihrer Schulzeit verbinden und somit den Beruf abqualifizieren. Daran gewöhnt man sich als "Betroffener" relativ schnell.
Die eingleisige Anstellungsmöglichkeit erfordert in meinen Augen eine grundlegende Änderung des Ausbildungssystems. Da der Staat als fast alleiniger Arbeitgeber in Frage kommt, hat er dafür Sorge zu tragen, dass die Ausbildungsschienen nicht überlaufen sind. Ergo: Es ist abzusehen, wieviele Stellen wann frei werden und entsprechend diesen Zahlen ist die Zulassungsbegrenzung der einzelnen Studiengänge zu regeln.
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Gast
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Verfasst am: 23 Okt 2004 14:21 Titel: |
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| Zitat: |
rubisco! schrieb am 2004-10-23 15:06 :
Und zum Thema "Sicherheit", als Junglehrer wirst Du auch nicht gleich verbeamtet. Die Verbeamtung sorgt dafür dass Du nicht wieder rausgeschmissen wirst, aber das wirst wenn Du erstmal drin bist sowieso nicht mehr, solange Du nicht nackt in die Mädchenumkleide rennst.
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Wer sagt das? Natürlich werden auch großteile der "Junglehrer" verbeamtet. Es gibt verschiedene Formen der Verbeamtung.
Außerdem habe ich die Verbeamtung nicht als Faktor für die Anstellungschancen erwähnt, sondern als relevantes Argument für die Anstellungssicherheit.
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Gast
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Verfasst am: 23 Okt 2004 16:10 Titel: |
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Da habe ich doch gleich was passendes zum Thema:
Einstellungstest für Beamte
Zeit: 7 Stunden
Hilfsmittel: keine
Die Bewerber müssen in der Lage sein, schreiben oder lesen zu können.
Beide Fähigkeiten sind nicht unbedingt erforderlich.
1. Wer gewann den 2. Weltkrieg?
2. Wer wurde zweiter?
3. Woraus ist ein Silberdollar hergestellt?
4. Erklären Sie Einsteins Relativitätstheorie oder schreiben Sie Ihren Namen deutlich lesbar in Blockbuchstaben.
5. Wann beginnen die 10-Uhr-Nachrichten?
6. Es gab 12 Päpste mit dem Namen Pius. Der letzte hieß Pius XII. Wie hießen die anderen?
7. Wer erfand den Otto-Motor?
8. Was ist ein Tunker?
a) eine Person, die Kekse in den Kaffee taucht?
b) ein Terrorist?
c) ein kirchlicher Würdenträger, der Neugeborene mit Wasser benetzt?
9. Wieviel Gebote wurden Moses ungefähr gegeben?
10. Schreiben Sie die Zahlen 1-10 nieder. Für jede Zahl außerhalb der
Reihenfolge wird ein Punkt abgezogen.
11. Welches Instrument spielte Philip der Flötist?
12. Buchstabieren Sie:
a) Hund
b) Katze
c) Bratkartoffel
13. Benennen Sie den siegreichen Jockey des diesjährigen Windhundrennens in Hamburg.
14. In die folgende Aufzählung wichtiger Persönlichkeiten paßt eine nicht in die Reihenfolge. Benennen Sie diese.
a) Martin Luther
b) der Papst
c) Jack the Ripper
d) Kardinal Höffner
15. Streichen Sie im folgenden Sprichwort die schlimmsten Fehler an: Wer anderen eine Grabe grubt, sich selber in den Käse pupt.
16. Verstehen Sie Newtons Gravitationsgesetz? (Antworten Sie nur mit ja oder nein!)
17. Wer baute die großen Pyramiden?
a) Alpine KG Düsseldorf
b) die Pharaonen
c) die Neue Heimat
Anmerkung: Für Nebenrechnungen bitte nur das beigelegte Papier verwenden.
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Gast
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Verfasst am: 23 Okt 2004 16:12 Titel: |
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Einer geht noch ...
Rotkäpchen in Beamtendeutsch
Im Kinderfall unserer Stadtgemeinde ist eine hierorts wohnhafte, noch unbeschulte Minderjährige aktenkundig, welche durch ihre unübliche Kopfbekleidung gewohnheitsrechtlich Rotkäppchen genannt zu werden pflegt.
Der Mutter besagtem R. wurde seitens ihrer Mutter ein Schreiben zustellig gemacht, in welchem dieselbe Mitteilung ihrer Krankheit und Pflegebedürftigkeit machte, der Großmutter eine Sendung von Nahrungsmittel und Genussmittel zu Genesungszwecken zuzustellen. Vor ihrer Inmarschsetzung wurde R. seitens ihrer Mutter über das Verbot betreffs Verlassen der Waldwege auf Kreisebene belehrt. Dieselbe machte sich infolge Nichtbeachtung dieser Vorschrift straffällig und begegnete beim übertreten des amtlichen Blumenpflückverbotes einem polizeilich nicht gemeldeten Wolf ohne festen Wohnsitz. Dieser verlangte in gesetzwidriger Amtsanmaßung Einsicht in das zu Transportzwecken von Konsumgütern dienende Korbbehältnis und traf in Tötungsabsicht die Feststellung, dass R. zu ihrer verschwägerten und verwandten, im Baumbestand angemieteten Großmutter eilend war. Da wolfseits Verknappung auf dem Ernährungssektor vorherrschend waren, fasste er den Entschluss, bei der Großmutter R. unter Vorlage falscher Papiere vorsprachig zu werden. Weil dieselbe wegen Augenleidens krank geschrieben war, gelang dem in Fressvorbereitung befindlichen Untier die diesfallsige Täuschungsabsicht, worauf es unter Verschlingung der Bettlägerigen einen strafbaren Mundraub zur Durchführung brachte.
Ferner täuschte das Tier beim später eintreffenden R. seine Identität mit der Großmutter vor, stellte ersterer nach und in der Folge durch Zweitverschlingung R. seinen Tötungsvorsatz unter Beweis. Der sich auf einem Dienstgang befindliche und im Forstwesen zuständige Waldbeamte B. vernahm Schnarchgeräusche und stellt deren Urheberschaft seitens des Tiermaules fest. Er reichte bei seiner vorgesetzten Dienststelle ein Tötungsgesuch ein, das dortseits zuschlägig beschieden und pro Schuss bezuschusst wurde. Nach Beschaffung einer Pulverschiessvorrichtung zu Jagdzwecken, gab er in wahrgenommener Einflussnahme auf das Raubwesen einen Schuss ab. Dieser wurde in Fortführung der Raubtiervernichtungsaktion auf Kreisebene nach Empfangnahme des Geschosses ablebig.
Die gespreizte Beinhaltung des Totgutes weckte in dem Schussgeber die Vermutung, dass der Leichnam Menschenmaterial beinhalte. Zwecks diesbezüglicher Feststellung öffnete er unter Zuhilfenahme eines Messers den Kadaver zur Totvermarktung und stieß hierbei auf das noch lebhafte R. nebst beigehefteter Großmutter. Durch die unverhoffte Wiederbelebung bemächtigten sich beide Personen ein gesteigertes, amtlich nicht zulässiges Lebensgefühl, dem sie durch groben Unfug, öffentliches Ärgernis erregenden Lärm und Nichtbeachtung anderer Polizeiverordnungen Ausdruck verliehen, was ihre Haftpflichtigmachung zur Folge hatte. Der Vorfall wurde von den kulturschaffenden Gebrüder Grimm zu Protokoll genommen und starkbekinderten Familien in Märchenform zustellig gemacht. Wenn die Beteiligten nicht durch Hinschied abgegangen und in Fortfall gekommen sind, sind dieselben derzeitig noch lebhaft.
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Gast
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Verfasst am: 23 Okt 2004 17:32 Titel: |
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| Zitat: |
Schillaci schrieb am 2004-10-23 15:17 :
Dass die Anstellungschancen unabhängig vom Beamtenstatus sind bedarf keiner Erwähnung. Das Argument, dass fast alle Lehrer nur wegen dem Beamtenstatus diese Berufswahl getroffen ist der größte Bockmist den ich seit langem gehört habe.
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Ich sprach lediglich von einigen, zudem kenne ich keinen Lehramtsstudenten dem der später winkende Beamtenstatus unrecht ist.
Und du scheinst dich gegen die Verbeamtung auch nicht gewehrt zu haben
Das "nur" war falsch und ich ärgere mich auch maßlos, dass ich es verwendet habe.
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Ein Soldat geht auch nicht zur Bundeswehr um die Heilfürsorge genießen zu können. Bankkaufleute haben ihren Job sicherlich auch nicht wegen dem 14. Monatsgehalt gewählt.
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Bringt uns hier kein Stück weiter ehrlich gesagt
Hat mit der Sache nicht im Geringsten etwas zu tun.
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Problematisch ist eine objektive Diskussion um den Beruf Lehrer aus dem einfachen Grund, dass die meisten keine guten Erinnerungen mit ihrer Schulzeit verbinden und somit den Beruf abqualifizieren.
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Also ich schau eigentlich sehr gern auf meine Schulzeit zurück muss ich sagen. Zumal Beziehungen (in dem Fall Lehrer/Schüler) immer zweier Personen bedürfen.
Natürlich gibt es Lehrer, welche engagierter waren als andere, aber eigentlich diskutieren wir darüber ob der Beamtenstatus für Lehrer sinnvoll ist oder nicht, nicht über den Beruf Lehrer an sich.
| Zitat: |
Daran gewöhnt man sich als "Betroffener" relativ schnell.
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Ich bitte dich. Opfer spielen ist leicht!
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Die eingleisige Anstellungsmöglichkeit erfordert in meinen Augen eine grundlegende Änderung des Ausbildungssystems.
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Aha!
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Da der Staat als fast alleiniger Arbeitgeber in Frage kommt, hat er dafür Sorge zu tragen, dass die Ausbildungsschienen nicht überlaufen sind. Ergo: Es ist abzusehen, wieviele Stellen wann frei werden und entsprechend diesen Zahlen ist die Zulassungsbegrenzung der einzelnen Studiengänge zu regeln.
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Und was folgern wir aus dem letzten Abschnitt?
Beamtenstatus ist für Lehrer nicht notwendig! *Thumbs Up*
Prima, sind wir uns einig.
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Gast
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Verfasst am: 23 Okt 2004 23:22 Titel: |
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Da kannst Du gerne jeden Satz und jedes Wort einzeln quoten. Unter den derzeit bestehenden Rahmenbedingungen ist der Beamtenstatus aus meiner Sicht durchaus gerechtfertigt. Mein Verweis auf die Heilfürsorge der Soldaten war ein Vergleich zu deiner Argumentation bezüglich der Motivation hinsichtlich der Berufswahl. Wenn Du eine schöne Zeit in der Schule hattest, freut mich das ungemein, um es mit deinen Worten aufzufassen: Es bringt uns nicht weiter.
In die Opferrolle verfalle ich wahrlich nicht, da mich das Geschwätz anderer Leute reichlich wenig juckt. Man bekommt nur wirklich viel Scheiße zu hören, aber das kann man scheinbar als Außenstehender nicht nachvollziehen.
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