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unverschämte behaubtung

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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Nov 2004 13:45   Titel: Antworten mit Zitat

ich hatte im februar ein auto unfall ,der auch soweit geklärt ist nur der typ dem ich drauf gefahren bin behauptet jetzt meine freundin die neben mir saas sei ohne führerschein gefahren . das ist jetz soweit das ich und meine freundin vor gericht müssen um das zu klären . jetzt würde ich von euch gerne wissen was mich vor gericht erwartet normalerweise doch nichts oder weil ich und meine freundin ja die wahrheit sagen

zeugen in meinem auto: ich und meine freundin
zeugen von ihm ist ein kleiner junge der auch neben ihm saas ungefär 11 jahre

von der polizei wurde der unfall nicht aufgennomen


das komische ist die behaubtung kahm lange zeit nach dem unfall also jetzt naja ich wollte halt wissen was mich vor gericht erwartet den der staatsanwalt hat anklage erhoben . hat er eine chance seine behauptung duch zu bekommen ????
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Nov 2004 13:47   Titel: Antworten mit Zitat

Und woher weiß er denn überhaupt das deine Freundin "keinen Führerschein hat" ?

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Dave2004 am 2004-11-09 13:47 ]
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Nov 2004 13:50   Titel: Antworten mit Zitat

das weiß ich auch nicht woher er das weißt haste recht alles so komisch aber ich kann euch versichern und ich schwöre auf comunio das ich gefahren bin und nicht meine freundin
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Nov 2004 13:51   Titel: Antworten mit Zitat

Wer hatte denn nun den Autounfall - du oder deine Freundin ?

Wenn sie doch nur neben dir saß, spielt es doch keine Rolle ob sie`nen Führerschein (Hitler hatte übrigens auch keinen. ) hat oder nicht.

Oder haste dich nur missverständlich ausgedrück und sie saß am Steuer ?
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Molli710
Gast




BeitragVerfasst am: 9 Nov 2004 13:51   Titel: Antworten mit Zitat

Also er behauptet deine Freundin wäre gefahren?? Aber die hat keinen Führerschein oda was??
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Nov 2004 13:51   Titel: Antworten mit Zitat

So wie ich das sehe, steht Aussage gegen Aussage, er ist dann wohl in der Beweispflicht!Wenn er nicht irgendwie ´n Photo oder so hat, brauchte dir doch eigentlcih keine Sorgen zu machen, oder?In dubio pro reo!
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Nov 2004 13:52   Titel: Antworten mit Zitat

gwnau so behauptet er es
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Nov 2004 13:53   Titel: Antworten mit Zitat

Hmmm merkwürdige Geschichte...
Also gegen ihn spricht schon mal das er etwas über deine Freundin weiß obwohls ihm niemand gesagt hat...
Denke mal das euch da nix passieren wird bzw das euch keine Strafe mehr erwartet...

Dafür klingt seine Geschichte zu durchsichtig
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Nov 2004 13:53   Titel: Antworten mit Zitat

Aha, jetzt verstehe ich es.

Heikle ANgelegenheit, sowas kann man doch quasi gar nicht "beweisen"...
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Molli710
Gast




BeitragVerfasst am: 9 Nov 2004 13:54   Titel: Antworten mit Zitat

Dann ist es so wie PeterSilli geschrieben hat. Warum machste dir jetzt Sorgen, ist vielleicht doch was dahinter

Ne ohne Scheiss, auf sowas würd ich doch nichts geben wenn ich weiss das der lügt!! Wenn es so einfach gehen würd

Edit: Vielleicht könnt ihr ihn ja jetzt wegen falscher Behauptungen am Sack kriegen



[ Diese Nachricht wurde geändert von: HorstBrack am 2004-11-09 13:56 ]
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Nov 2004 13:55   Titel: Antworten mit Zitat

genau so ist es es gibt nur zwei aussagen gegen zwei mehr gibt es nicht und ich bin wirklich gefahren
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Nov 2004 13:57   Titel: Antworten mit Zitat

Versteh nich wo das Problem liegt, wenn du gefahrn bist, wie will er beweisen das du nicht gefahren bist?
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Nov 2004 13:58   Titel: Antworten mit Zitat

ich mach mir eigentlich auch keine sorgen das problem ist nur ich war noch nie vor gericht und hab abgst davor guck mir schon die ganze zeit barbera an um ein gefühl zu bekommen und ihn wegen falscher behaubtung anzuklagen hab ich auch vor
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Nov 2004 14:02   Titel: Antworten mit Zitat

Schlag doch vor, den zu vereidigen, dann kriegste den wegen übler Nachrede und Meineid ran!Und wegen noch was, weiß aber nich mehr, wie das heißt....... ,darfst dich nur nicht verrückt machen lassen!Der kleine Junge wird dann irgendwann die Wahrheit sagen und gut is..... wie im Fernsehn!
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Nov 2004 14:04   Titel: Antworten mit Zitat

Brauchst dir keine Sorgen zu machen, es steht Aussage gegen Aussage und dann gilt wie gesagt, in dubio pro reo.

Hast Du schon ne Vorladung oder hat er dir nur mit dem Gang vor Gericht gedroht.
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Nov 2004 14:05   Titel: Antworten mit Zitat

das wäre natürlich super nur ich glaub nicht das das alles so abläut wie im fernsehn
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Nov 2004 14:06   Titel: Antworten mit Zitat

hab schon eine vorladung aber der termin steht noch nicht fest
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Nov 2004 14:07   Titel: Antworten mit Zitat


Zitat:

holzbein83 schrieb am 2004-11-09 14:05 :
das wäre natürlich super nur ich glaub nicht das das alles so abläut wie im fernsehn
Glaub ich auch nicht!
Aber Kinder sagen früher oder später die Wahrheit, das ist wie im Fernsehn......
Die Richter sind ja nich doof, die merken, wenn der Vater sein Kind beeinflusst.
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Nov 2004 14:11   Titel: Antworten mit Zitat

naja ich wollte heute zu meinem anwalt gehen und dem mal alles erzählen mal schauen was der sagt
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Nov 2004 14:11   Titel: Antworten mit Zitat

Gaaaaanz wichtig ist vor Gericht, das man nicht wie ein Wasserfall redet, sondern ab und an auch mal Pausen macht (z.B. da, wo man in seinen Sätzen Punkte oder Kommata setzt). Weil sonst wird es für jeden RIchter schwierig, dem Sachverhalt folgen zu können.......
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SHOREY
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BeitragVerfasst am: 9 Nov 2004 14:27   Titel: Antworten mit Zitat

Ich verstehe das Ganze auch nicht so ganz. Nach dem Unfall ist er doch bestimmt sofort ausgestiegen und is zu euch gekommen,oder!? Und da musst du doch am Steuer und deine Freundin daneben gesessen haben
Wie hättet ihr denn so schnell die Plätze tauschen sollen? Und dass dem Typen das mit deiner Freundin erst so spät einfällt,spricht auch nicht gerade für ihn.
Also ich würde mir da überhaupt keine Sorgen machen!

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J5
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BeitragVerfasst am: 9 Nov 2004 15:55   Titel: Antworten mit Zitat

Was hat der typ eigentlich davon dich anzuzeigen du warst doch so oder so schuld und er bekommt sein geld
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BeitragVerfasst am: 9 Nov 2004 16:02   Titel: Antworten mit Zitat

Verstehe auch nicht was der Typ bezwecken will !? Solange du wirklich gefahren bist, kann dir niemand was, da man dir das Gegenteil nicht beweisen kann -> In dubio pro reo


Würde deshalb in solchen Situationen (Unfall) immer direkt die Polizei anrufen und eine Unfallaufnahme machen. Sowohl für die Versicherung als auch als "Backup"dokument.
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alex27
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BeitragVerfasst am: 9 Nov 2004 19:01   Titel: Antworten mit Zitat


Zitat:

holzbein83 schrieb am 2004-11-09 14:06 :
hab schon eine vorladung aber der termin steht noch nicht fest


Wozu hast Du denn bitte eine Vorladung bekommen, wenn noch kein Termin feststeht. Also ich musste mich schon sehr täuschen, aber ne Vorladung bekommt man üblicherweise nur zu einem Termin.
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Nov 2004 19:27   Titel: Antworten mit Zitat

Boah was für ein Assi ist denn das?

in dubio irgendwas heißt schon im zweifel für den angeklagten oder? so würd ich das hier nämlich auch deuten
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