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E-Bay - Wann verfällt das "Käuferrecht"?

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Gast





BeitragVerfasst am: 15 Feb 2005 16:39   Titel: E-Bay - Wann verfällt das "Käuferrecht"? Antworten mit Zitat

Also ich habe Mitte Dezember einen Artikel bei E-bay verkauft.
Zuerst rief der Käufer an und sagte, dass ein Bekannter den Artikel abholt, was allerdings nicht geschah. 2-3 Wochen später kam dann eine Mail, wodrin er mir sagte, dass es momentan nicht klappt. 2 weitere Wochen später rief er dann nochmal an und fragte, ob sein bekannter schon da war, war er aber nicht! Dann geschah wieder nichts,. bevor er vor 1 woche eine Mail schickte und fragte, ob ich den Artikel nicht versenden könnte.
Diese anfrage habe ich verneint.
Habe auch geschrieben, dass der Artikel abgeholt werden muss! Bin nämlich zu faul, das Ding zu verpacken und zur Post zu schleppen
Außerdem bekäme ich dafür nur 1 Euro, also wäre es mir egal, ob er ighn nun abholt oder nicht. Ich würde den Artikel jedoch gerne behalten, verständlich, bei einem Euro Kaufpreis, habe verpeilt, jemanden zu fargen, der mitbietet
Nun meine Frage: Verfällt das Recht auf den Artikel nach einer bestimmten zeit oder hält es "ewig"?
Danke schön für die Antworten
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Gast





BeitragVerfasst am: 15 Feb 2005 16:55   Titel: Antworten mit Zitat

Also ich habe mal einen Artikel verkauft und der Käufer hat sich dann zwei Monate nicht gemeldet, dann hab ich ihm gesagt das ich den Artikel jetzt anders verkauft habe und er meinte das es auch OK wäre.


Also ich würde den Käufer erstmal fragen ob er den Artikel noch haben will, wenn er will das du ihn versendest würde ich entweder sagen, das das was extra kostet oder sagen das du das nicht machst
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Gast





BeitragVerfasst am: 15 Feb 2005 17:01   Titel: Antworten mit Zitat

Das "Käuferrecht" verfällt nie. Du kannst ihn theoretisch darauf verklagen, dass er das Ding abholt. Lohnt sich aber wohl nicht bei 1€. Wenn dir Kosten durch die Lagerung entstehen, kannst du sie unter gewissen Voraussetzungen verlangen.
Rechtlich gesehen kannst du also nichts sinnvolles machen. Daher würde ich dem Typen kontaktieren und ihm Beine machen bzw. fragen, ob er das Ding überhaupt noch will.
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Gast





BeitragVerfasst am: 15 Feb 2005 17:02   Titel: Antworten mit Zitat

Setz' ihm ne Frist von 2 Wochen oder so.
Wenn er denn Artikel in der Zeit nicht abholt hat er halt Pech gehabt.
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Gast





BeitragVerfasst am: 15 Feb 2005 17:05   Titel: Antworten mit Zitat

Also die Kosten des Versand würde er ja übernehmen, aber ich habe ja gesagt, dass ich es nicht versende.
Er will den Artikel noch haben, aber ich will ihn sozusagen nicht verkaufen, also renn ich ihm auch nicht hinterher!
@MM: Bringt das denn was? Er hat doch immernoch das recht auf den Artikel?!
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Gast





BeitragVerfasst am: 15 Feb 2005 17:19   Titel: Antworten mit Zitat

Also ich würde ihm einfach schriftlich mitteilen, dass er in 14 Tagen den Artiekl abholen soll oder das er anderweitig verkauft wird! Er hat sich ja bei Abgabe seines Gebotes damit einverstanden erklärt das er Selbstabholer ist und kann denke ich nicht auf Versand bestehen... Naja und wenn er es abholt hast du Pech gehabt, wenn icht gehörts dir!
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Gast





BeitragVerfasst am: 15 Feb 2005 17:35   Titel: Antworten mit Zitat

So lange Du ihm keine Frist setzt kann er das Ding jederzeit verlangen.
Frist setzen und dazu schreiben, das der Artikel nach der Frist anderweitig verkauft wird.
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