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Kurze schulische Frage

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Gast





BeitragVerfasst am: 3 März 2005 19:06   Titel: Kurze schulische Frage Antworten mit Zitat

Ja also ich finds unglaublich! Ich habs noch nichma bei google gefunden*g*! Kann mir jemand weiterhelfen und mir die genaue Bedeutung bzw. Definition einer Auftragsbestätigung geben? Kann dann nachher auch gern geclosed werden*g*
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Gast





BeitragVerfasst am: 3 März 2005 19:13   Titel: Antworten mit Zitat

Auftragsbestätigung

schriftliche Annahme eines Vertragsangebots; die Auftragsbestätigung geht im Gegensatz zum Bestätigungsschreiben nicht davon aus, dass der Vertrag bereits geschlossen ist, sie soll ihn vielmehr erst zu Stande bringen.

www.wissen.de

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Gast





BeitragVerfasst am: 3 März 2005 19:57   Titel: Antworten mit Zitat

Lol ich hab erst gedacht, so eine Antwort...na klasse! Dann auch noch von dir...kann ja nur irgendwas komisches sein*g*!

Aba naja, danke auf jeden fall dafür
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Gast





BeitragVerfasst am: 3 März 2005 21:31   Titel: Antworten mit Zitat

ist das jetzt was richtiges oder nicht?
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Gast





BeitragVerfasst am: 3 März 2005 22:12   Titel: Antworten mit Zitat

Das passt schon!!!
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Gast





BeitragVerfasst am: 3 März 2005 22:19   Titel: Antworten mit Zitat

Sie ist aber nicht unbedingt nötig um einen Vertrag zu stande zu bringen! Brauchst du es noch genauer? Sonst
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Gast





BeitragVerfasst am: 6 März 2005 19:22   Titel: Antworten mit Zitat

Gut, danke erstmal dafür
Und nu hab ich doch noch ein, zwei weitere Fragen *g*

Und zwar is das so n blöder Vortrag! Und da sind so Aufgaben zu. Eine davon is:

Der Lieferant hat den Auftrag inzwischen telefonisch bestätigt. Stellen Sie fest, ob sich dadurch die Rechtslage ändert.


So ne weitere is

Stellen Sie fest, wie ein Kaufvertrag zustande kommt und welche Formen er haben kann

So, das Problem is nur das ich da absolut kein Plan von hab irgendwie !
Ich hoffe ihr könnt mir helfen
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Gast





BeitragVerfasst am: 7 März 2005 17:40   Titel: Antworten mit Zitat

Hmm...kann mir da keiner helfen?
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Gast





BeitragVerfasst am: 7 März 2005 18:50   Titel: Antworten mit Zitat

Ein Kaufvertrag kommt zustande durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen.
Bestellt eine Firma A bei einer Firma B z.B. 20 Lampen zum Stückpreis von 5 Euro mit Lieferung in 3 Wochen, kommt der Kaufvertrag erst zustande wenn Firma B den Auftrag mit genau diesen Daten bestätigt (also die Auftragsbestätigung). Bestätigt allerdings Firma B z.B. die Lieferung der 20 Lmpen auch mit Lieferung in 3 Wochen allerdings zu einem Stückpreis von 6 Euro ist KEIN Kaufvertrag zustande gekommen, da die Willenserklärungen nicht übereinstimmend sind. Ob die Bestätigung des Auftrags mündlich, schriftlich oder wie auch immer erfolgt, ist dabei zweitrangig. Ansonsten ist das ganze Kaufrecht schön nachzulesen im BGB ab § 433.
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