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Gast
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Verfasst am: 20 Mai 2005 11:40 Titel: Ebay problem!!! |
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hab bei ebay einen artikel ersteigert und das geld umgehend überwiesen. der verkäufer hat das geld auch erhalten und die ware (angeblich??) verschickt. es ist jetzt schon 2 wochen her seit dem die ware verschickt wurde. stehe jetzt im kontakt mit dem verkäufer.
nun zur frage: weiß jemand von euch welche rechte ich gegenüber dem verkäufer habe, sprich geld zurück, oder ersatz???
wäre nett wenn ihr mir helfen könntet
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Gast
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Verfasst am: 20 Mai 2005 11:42 Titel: |
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Wenn es kein versicherter Versand war, hast du Pech gehabt glaube ich !
Kannst nur hoffen, dass ihr eine Lösung findet !
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Gast
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Verfasst am: 20 Mai 2005 11:55 Titel: |
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beim ebay-support melden, ggf. vorher noch die auftragsbestätigung für das verschicken des pakets vom verkäufer einholen.
ich schätze er hats nicht verschickt, die post schlampt sehr sehr selten
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Gast
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Molli710
Gast
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Verfasst am: 20 Mai 2005 12:31 Titel: |
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Kannste aber froh sein, wenns nämlich nicht versichert gewesen wäre, wovon ich mal ausgehe, dann wäre das nämlich dein eigenes Risiko gewesen. Von daher hättest du kein Anspruch auf Ersatz oder Geld zurrück.
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Gast
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Gast
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Verfasst am: 20 Mai 2005 14:12 Titel: |
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Da haste aber echt nochmal Glück gehabt. Häätest nur dann recht bekommen wenn du nachweisen kannst das er es wirklich nicht geschickt hat.
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Gast
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Gast
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Verfasst am: 20 Mai 2005 14:46 Titel: |
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in Deutschland muss man die Schuld beweisen.
indem fall müßte man nachweisen, dass er das nicht abgeschickt hat.
unversicherte pakete haben keine quittung, daher kann man ihm keine schuld nachweisen.
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Gast
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Verfasst am: 20 Mai 2005 14:47 Titel: |
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Habe auch ne Zeitlang bei nem Powerseller im Versand gearbeitet. also da hatten wir auch wenn das Paket nicht versichert war immer belege von den Aufklebern die auf das Paket kommen. Ausserdem bekommt man doch normalerweise ne Paketnummer mit der die Post dann zurückverfolgen kann wo das Paket gelandet ist...
Gruß chris
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Gast
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Verfasst am: 20 Mai 2005 15:47 Titel: |
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| BABA007 hat folgendes geschrieben: |
in Deutschland muss man die Schuld beweisen.
indem fall müßte man nachweisen, dass er das nicht abgeschickt hat.
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wenn ich mich nicht irre gilt das nur für privatverkäufe, oder? allgemein gefragt.
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Molli710
Gast
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Verfasst am: 20 Mai 2005 16:11 Titel: |
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| h3h4t3m3 hat folgendes geschrieben: |
| BABA007 hat folgendes geschrieben: |
in Deutschland muss man die Schuld beweisen.
indem fall müßte man nachweisen, dass er das nicht abgeschickt hat.
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wenn ich mich nicht irre gilt das nur für privatverkäufe, oder? allgemein gefragt. |
Jo, so siehts glaube ich aus, Personen die Gewerbe haben müssen dafür sorgen das die Ware auf jeden Fall bei Käufer ankommt.
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