Man Junge, googlen hilft. Erster Treffer auf der Seite.
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/konsulat/wehrpflicht_html
"Sind auch Deutsche im Ausland wehrpflichtig?
Auch Deutsche im Ausland sind grundsätzlich wehrpflichtig. Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Kreiswehrersatzamtes einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen. Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus im Ausland verbleiben oder einen nicht genehmigungspflichtigen Auslandsaufenthalt über drei Monate ausdehnen wollen.
Zuwiderhandlungen stellen einen Passversagungsgrund dar. Nur mit der erforderlichen Genehmigung ruht bei Wehrpflichtigen, die ihren ständigen Aufenthalt von Deutschland ins Ausland verlegt haben, die Wehrpflicht.
Die Wehrpflicht ruht auch bei Auslandsdeutschen, die ihren ständigen Aufenthalt und ihre Lebensgrundlage bereits im Ausland haben, sofern Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie beabsichtigen, ihren ständigen Aufenthalt im Ausland beizubehalten. Das gilt insbesondere für Deutsche, die zugleich die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzen. Jemand begründet seinen ständigen Aufenthalt dort, wo er sich mit dem Willen niederlässt, auf Dauer zu bleiben und den Schwerpunkt seiner Lebensverhältnisse zu bilden. Wer wirtschaftlich von natürlichen oder juristischen Personen in der Bundesrepublik Deutschland abhängig ist und dorthin weiterhin persönliche Bindungen unterhält (z.B. in Ausbildung befindliche Männer zu den Eltern) hat seine Lebensgrundlage nicht im Ausland.
Die Wehrpflicht ruht nicht bei denjenigen Wehrpflichtigen, die sich zwar mit Genehmigung ständig im Ausland aufhalten, deren Lebensgrundlage aber im Inland liegt, wie entsandte Firmenvertreter, Entwicklungshelfer und Beamte."[/url]