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L.A.Laker
Weltmeister

Anmeldungsdatum: 30.01.2004 Beiträge: 6104
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Verfasst am: 24 Dez 2004 23:24 Titel: |
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Was passiert wenn man von der Polizei Kontrolliert wird und einen Teleskopschlagstock dabei hat?(ALso man hat nicht damit zu geschlagen oder so einfach nur dabei gehabt) Gibt des irgendwie größeren Ärger?!? Danke schon ma für die Posts.
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Gast
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Verfasst am: 24 Dez 2004 23:37 Titel: |
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ich würd ma tippen der wird eingesackt und du bekommst ne Standpauke...
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Gast
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Verfasst am: 24 Dez 2004 23:39 Titel: |
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ja weg ist er auf jeden!!!
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L.A.Laker
Weltmeister

Anmeldungsdatum: 30.01.2004 Beiträge: 6104
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Verfasst am: 24 Dez 2004 23:46 Titel: |
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...das der dann weg wäre ist schon klar...aber bleibt es dann bei einer Standpauke oder gibts mehr Stress? Eine Standpauke von der Polizei ist ja nicht so schlimm.
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Gast
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Verfasst am: 25 Dez 2004 00:03 Titel: |
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Solange du damit keinen geschlagen hast, bleibt es bei einer Standpauke. Hast ja nichts verbrochen und der Besitz alleine ist nicht Strafbar meines WIssens nach.
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L.A.Laker
Weltmeister

Anmeldungsdatum: 30.01.2004 Beiträge: 6104
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Verfasst am: 25 Dez 2004 00:08 Titel: |
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Ice0211 schrieb am 2004-12-25 00:03 :
Solange du damit keinen geschlagen hast, bleibt es bei einer Standpauke. Hast ja nichts verbrochen und der Besitz alleine ist nicht Strafbar meines WIssens nach.
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mhh ich Schlag doch keine Leute*gg*....also wenn ich einfach von der Poilzei kontrolliert werden und ich einen Teleskopschlagstock dabei hab passiert nix auser das ich ihn abgeben muss, richtig?!? Gibts noch jemand der jetzt dazu sagen kann?
danke schon ma für die ganzen Posts und Frohr weihnachten(auch wenns bisschen spät ist)
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Gast
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L.A.Laker
Weltmeister

Anmeldungsdatum: 30.01.2004 Beiträge: 6104
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Verfasst am: 25 Dez 2004 00:11 Titel: |
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schnief schrieb am 2004-12-25 00:09 :
Lag bei dir nen Teleskopschlagstock unterm Baum?
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mmhh nö die Panzerfaust war teuer genug*g* ne quatsch, hat mich aber schon die ganze Zeit mal interesiert ob das ärger gibt. Und jetzt habsch halt mal gefragt.
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Gast
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Verfasst am: 25 Dez 2004 01:04 Titel: |
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gut zu wissen!
da bin ich erleichtert,dass der dann nur eingesetckt wird und mehr nicht passiert ...
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L.A.Laker
Weltmeister

Anmeldungsdatum: 30.01.2004 Beiträge: 6104
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Verfasst am: 25 Dez 2004 10:46 Titel: |
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hat noch jemand Info's zu dem Thema?
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Gast
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Verfasst am: 25 Dez 2004 11:05 Titel: |
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Ins Gefängnis können sie dich deswegen wohl kaum stecken!
Ich denke auch das es bei einer Standpauke bleibt und Abnahme der Waffe...
Es sei denn sie finden die Leiche
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Gast
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Verfasst am: 25 Dez 2004 11:08 Titel: |
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Fällt der nicht unter das neue Waffengesetz? Also auf öffentlichen Veranstaltungen ist er auf jeden Fall verboten, ansonsten weiß ich es nicht so genau.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: FC-Gott am 2004-12-25 11:16 ]
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Gast
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Verfasst am: 25 Dez 2004 12:32 Titel: |
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Hallo,
also Teleskopschlagstöcke fallen nicht unters neue Waffengesetz (wenn sie im eingefahrenen Zustand bis 16cm groß sind, da bin ich mir aber nicht ganz sicher). Was auf alle Fälle verboten ist, sind Totschläger. Ab 18 darf man Teleskopschlagstöcke problemlos mitführen, aber natürlich nicht auf öffentlichen Veranstaltungen.
mfG The-Brain
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Gast
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Verfasst am: 25 Dez 2004 12:44 Titel: |
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Ich glaube ganz so einfach is das gar nicht. Hängt wohl auch davon ab, wie flexibel und wie lang der Stick ist.
EDIT: Ganz sicher bin ich mir aber, dass du selbst erlaubnisfreie Waffen NICHT auf Versammlungen mitführen darfst.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: efp53 am 2004-12-25 12:46 ]
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Gast
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Verfasst am: 25 Dez 2004 13:13 Titel: |
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Ihr habt Probleme *kopfschüttel*
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L.A.Laker
Weltmeister

Anmeldungsdatum: 30.01.2004 Beiträge: 6104
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Verfasst am: 25 Dez 2004 14:18 Titel: |
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...danke danke...alles sehr interesant...wenn jemand noch weitere Info's hat bitte posten...
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Gast
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Verfasst am: 25 Dez 2004 14:33 Titel: |
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Frag einfach bei der Polizei nach. Ist jetzt kein Witz - die müssen dir 'ne vernünftige Antwort geben!
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Gast
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Verfasst am: 25 Dez 2004 15:33 Titel: |
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also auf so ner anleitung von nem abwehrstock steht,dass dieser abwehrstock nicht verboten ist,sondern wie schon gesagt,erst ab 18 jahren zulässig!
aber mein lehrer hatn mir mal ein auszug aus dem waffengesetz kopiert und da stand nichts von abwehstöcken die verboten sein sollen.
da stand sogar,dass klappmesser legal sind,sofern sie bestimmte bedingungen erfüllen...
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Gast
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Verfasst am: 25 Dez 2004 15:55 Titel: |
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Da man jeden Stahlteleskopschlagstock ab 18 kaufen kann, sind die auch ab 18 erlaubt. Ähnlich wie diese komischen Gaspistolen.
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L.A.Laker
Weltmeister

Anmeldungsdatum: 30.01.2004 Beiträge: 6104
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Verfasst am: 25 Dez 2004 17:01 Titel: |
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ok danke leutz!
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Gast
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Verfasst am: 25 Dez 2004 18:03 Titel: |
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Ich mein schon, dass die unters Waffengesetz fallen. Da steht halt nur nicht ausdrücklich Teleskopschlagstock, sondern das steht dann verklauseltfomuliert.
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Gast
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Verfasst am: 25 Dez 2004 18:58 Titel: |
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| Zitat: |
FC-Gott schrieb am 2004-12-25 18:03 :
Ich mein schon, dass die unters Waffengesetz fallen. Da steht halt nur nicht ausdrücklich Teleskopschlagstock, sondern das steht dann verklauseltfomuliert.
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Die stehen auch im WaffenG, allerdings braucht man meines Erachtens keine Erlaubnis. Anders sieht das natürlich bei Schusswaffen oder bestimmten Messern aus.
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Gast
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L.A.Laker
Weltmeister

Anmeldungsdatum: 30.01.2004 Beiträge: 6104
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Verfasst am: 25 Dez 2004 20:41 Titel: |
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PockenPaul schrieb am 2004-12-25 19:47 :
Lebst Du in einer so gefährlichen gegend, dass Du nen Schlagstock bei Dir führen musst?
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habsch gesagt das ich einen Schlagstock"bei mir führe"?!? mhh nö.
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Gast
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Verfasst am: 25 Dez 2004 20:45 Titel: |
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mhh ok mhh sorry mhh tschööö
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