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Teleskopschlagstock

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L.A.Laker
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Anmeldungsdatum: 30.01.2004
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BeitragVerfasst am: 24 Dez 2004 23:24   Titel: Antworten mit Zitat

Was passiert wenn man von der Polizei Kontrolliert wird und einen Teleskopschlagstock dabei hat?(ALso man hat nicht damit zu geschlagen oder so einfach nur dabei gehabt) Gibt des irgendwie größeren Ärger?!? Danke schon ma für die Posts.
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BeitragVerfasst am: 24 Dez 2004 23:37   Titel: Antworten mit Zitat

ich würd ma tippen der wird eingesackt und du bekommst ne Standpauke...
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BeitragVerfasst am: 24 Dez 2004 23:39   Titel: Antworten mit Zitat

ja weg ist er auf jeden!!!
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L.A.Laker
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Anmeldungsdatum: 30.01.2004
Beiträge: 6104
BeitragVerfasst am: 24 Dez 2004 23:46   Titel: Antworten mit Zitat

...das der dann weg wäre ist schon klar...aber bleibt es dann bei einer Standpauke oder gibts mehr Stress? Eine Standpauke von der Polizei ist ja nicht so schlimm.
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BeitragVerfasst am: 25 Dez 2004 00:03   Titel: Antworten mit Zitat

Solange du damit keinen geschlagen hast, bleibt es bei einer Standpauke. Hast ja nichts verbrochen und der Besitz alleine ist nicht Strafbar meines WIssens nach.
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L.A.Laker
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Anmeldungsdatum: 30.01.2004
Beiträge: 6104
BeitragVerfasst am: 25 Dez 2004 00:08   Titel: Antworten mit Zitat


Zitat:

Ice0211 schrieb am 2004-12-25 00:03 :
Solange du damit keinen geschlagen hast, bleibt es bei einer Standpauke. Hast ja nichts verbrochen und der Besitz alleine ist nicht Strafbar meines WIssens nach.


mhh ich Schlag doch keine Leute*gg*....also wenn ich einfach von der Poilzei kontrolliert werden und ich einen Teleskopschlagstock dabei hab passiert nix auser das ich ihn abgeben muss, richtig?!? Gibts noch jemand der jetzt dazu sagen kann?

danke schon ma für die ganzen Posts und Frohr weihnachten(auch wenns bisschen spät ist)
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BeitragVerfasst am: 25 Dez 2004 00:09   Titel: Antworten mit Zitat

Lag bei dir nen Teleskopschlagstock unterm Baum?
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L.A.Laker
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Anmeldungsdatum: 30.01.2004
Beiträge: 6104
BeitragVerfasst am: 25 Dez 2004 00:11   Titel: Antworten mit Zitat


Zitat:

schnief schrieb am 2004-12-25 00:09 :
Lag bei dir nen Teleskopschlagstock unterm Baum?


mmhh nö die Panzerfaust war teuer genug*g* ne quatsch, hat mich aber schon die ganze Zeit mal interesiert ob das ärger gibt. Und jetzt habsch halt mal gefragt.
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BeitragVerfasst am: 25 Dez 2004 01:04   Titel: Antworten mit Zitat

gut zu wissen!
da bin ich erleichtert,dass der dann nur eingesetckt wird und mehr nicht passiert ...
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L.A.Laker
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Anmeldungsdatum: 30.01.2004
Beiträge: 6104
BeitragVerfasst am: 25 Dez 2004 10:46   Titel: Antworten mit Zitat

hat noch jemand Info's zu dem Thema?
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BeitragVerfasst am: 25 Dez 2004 11:05   Titel: Antworten mit Zitat

Ins Gefängnis können sie dich deswegen wohl kaum stecken!

Ich denke auch das es bei einer Standpauke bleibt und Abnahme der Waffe...

Es sei denn sie finden die Leiche


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BeitragVerfasst am: 25 Dez 2004 11:08   Titel: Antworten mit Zitat

Fällt der nicht unter das neue Waffengesetz? Also auf öffentlichen Veranstaltungen ist er auf jeden Fall verboten, ansonsten weiß ich es nicht so genau.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: FC-Gott am 2004-12-25 11:16 ]
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BeitragVerfasst am: 25 Dez 2004 12:32   Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
also Teleskopschlagstöcke fallen nicht unters neue Waffengesetz (wenn sie im eingefahrenen Zustand bis 16cm groß sind, da bin ich mir aber nicht ganz sicher). Was auf alle Fälle verboten ist, sind Totschläger. Ab 18 darf man Teleskopschlagstöcke problemlos mitführen, aber natürlich nicht auf öffentlichen Veranstaltungen.
mfG The-Brain
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BeitragVerfasst am: 25 Dez 2004 12:44   Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube ganz so einfach is das gar nicht. Hängt wohl auch davon ab, wie flexibel und wie lang der Stick ist.

EDIT: Ganz sicher bin ich mir aber, dass du selbst erlaubnisfreie Waffen NICHT auf Versammlungen mitführen darfst.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: efp53 am 2004-12-25 12:46 ]
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BeitragVerfasst am: 25 Dez 2004 13:13   Titel: Antworten mit Zitat

Ihr habt Probleme *kopfschüttel*
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L.A.Laker
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Anmeldungsdatum: 30.01.2004
Beiträge: 6104
BeitragVerfasst am: 25 Dez 2004 14:18   Titel: Antworten mit Zitat

...danke danke...alles sehr interesant...wenn jemand noch weitere Info's hat bitte posten...
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BeitragVerfasst am: 25 Dez 2004 14:33   Titel: Antworten mit Zitat

Frag einfach bei der Polizei nach. Ist jetzt kein Witz - die müssen dir 'ne vernünftige Antwort geben!
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BeitragVerfasst am: 25 Dez 2004 15:33   Titel: Antworten mit Zitat

also auf so ner anleitung von nem abwehrstock steht,dass dieser abwehrstock nicht verboten ist,sondern wie schon gesagt,erst ab 18 jahren zulässig!
aber mein lehrer hatn mir mal ein auszug aus dem waffengesetz kopiert und da stand nichts von abwehstöcken die verboten sein sollen.
da stand sogar,dass klappmesser legal sind,sofern sie bestimmte bedingungen erfüllen...
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BeitragVerfasst am: 25 Dez 2004 15:55   Titel: Antworten mit Zitat

Da man jeden Stahlteleskopschlagstock ab 18 kaufen kann, sind die auch ab 18 erlaubt. Ähnlich wie diese komischen Gaspistolen.
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L.A.Laker
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Anmeldungsdatum: 30.01.2004
Beiträge: 6104
BeitragVerfasst am: 25 Dez 2004 17:01   Titel: Antworten mit Zitat

ok danke leutz!
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BeitragVerfasst am: 25 Dez 2004 18:03   Titel: Antworten mit Zitat

Ich mein schon, dass die unters Waffengesetz fallen. Da steht halt nur nicht ausdrücklich Teleskopschlagstock, sondern das steht dann verklauseltfomuliert.
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BeitragVerfasst am: 25 Dez 2004 18:58   Titel: Antworten mit Zitat


Zitat:

FC-Gott schrieb am 2004-12-25 18:03 :
Ich mein schon, dass die unters Waffengesetz fallen. Da steht halt nur nicht ausdrücklich Teleskopschlagstock, sondern das steht dann verklauseltfomuliert.

Die stehen auch im WaffenG, allerdings braucht man meines Erachtens keine Erlaubnis. Anders sieht das natürlich bei Schusswaffen oder bestimmten Messern aus.
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BeitragVerfasst am: 25 Dez 2004 19:47   Titel: Antworten mit Zitat

Lebst Du in einer so gefährlichen gegend, dass Du nen Schlagstock bei Dir führen musst?
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L.A.Laker
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Anmeldungsdatum: 30.01.2004
Beiträge: 6104
BeitragVerfasst am: 25 Dez 2004 20:41   Titel: Antworten mit Zitat


Zitat:

PockenPaul schrieb am 2004-12-25 19:47 :
Lebst Du in einer so gefährlichen gegend, dass Du nen Schlagstock bei Dir führen musst?


habsch gesagt das ich einen Schlagstock"bei mir führe"?!? mhh nö.
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BeitragVerfasst am: 25 Dez 2004 20:45   Titel: Antworten mit Zitat

mhh ok mhh sorry mhh tschööö
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